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Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern
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» Kundenservice / Häufige Fragen

Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern

Im Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen unzulässig sind (Urteile vom 13.05.2014, Az: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13).

Sie haben bei Ihrer Bank einen Kredit aufgenommen, hierfür Bearbeitungsgebühren gezahlt und gemäß der neuen Rechtssprechung des BGH diese Kreditbearbeitungsgebühren von Ihrer Bank bereits schriftlich zurückgefordert? Nun weigert sich die Bank Ihnen die rechtswidrig erhobenen Bearbeitungsentgelte zurückzuerstatten?

Dann beauftragen Sie ganz einfach einen Rechtsanwalt auf yourXpert mit der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren. Erfahrungsgemäß kommen die Banken nach Erhalt eines Anwaltsschreibens Ihrer Zahlungsverpflichtung sehr schnell nach!

  • Sofort

    Ein Rechtsanwalt überprüft umgehend, ob ein Rückforderungsanspruch besteht und erfasst ein Rückforderungsschreiben an Ihre Bank. Sie erhalten eine rechtliche Stellungnahme mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen bereits innerhalb von drei Tagen!

  • Preisgünstig

    Die Überprüfung des Anspruches und Erstellung des Rückforderungsschreibens durch yourXpert ist deutlich günstiger als bei einem Anwalt vor Ort. Sie erhalten ein kostenloses und unverbindliches Angebot und entscheiden dann, ob Sie unsere Anwälte mit der Rückforderung beauftragen möchten.

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    Wir nehmen Datensicherheit ernst! Alle Informationen werden mit SSL (Secure Socket Layer) geschützt und wir geben Ihre persönlichen Daten NICHT an Dritte weiter!

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Häufige Fragen

Durch wen werden die Überprüfung des Rückforderungsanspruches und die Erstellung des Rückforderungsschreibens durchgeführt?

Die Überprüfung und das Erstellen des Schreibens an Ihre Bank wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Sie können alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen hier einsehen.

Welche Leistungen enthält die Rechtsberatung "Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern"?

  • Überprüfung der Erfolgsaussichten und Überprüfung eines Rückforderungsanspruches
  • Verfassen eines Rückforderungsschreibens an die gegnerische Bank. Dieses Schreiben enthält eine Aufforderung, die rechtswidrig erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren zzgl. Zinsen auf das Konto des Mandanten zu überweisen.

Nach Angabe aller notwendigen Informationen Ihrerseits überprüft ein spezialisierter Anwalt, ob Sie einen Rückforderungsanspruch gegenüber Ihrer Bank haben und erstellt in diesem Fall für Sie ein Rückforderungsschreiben an die Bank. Erfahrungsgemäß kommt die Bank nach Erhalt des Anwaltsschreibens Ihrer Zahlungsverpflichtung sehr schnell nach, sodass Sie die Ihnen zustehenden Kreditbearbeitungsgebühren zurück erstattet bekommen.

Welche Informationen benötigt der Anwalt?

Für die Überprüfung des Rückforderungsanspruches und die Erstellung des Rückforderungsschreibens an die Bank benötigt Ihr Rechtsanwalt folgende Unterlagen:

  • Darlehensvertrag / Finanzierungsvertrag
  • AGB des Finanzierungsvertrages
  • 1. Rückzahlungsschreiben / Schriftverkehr mit der Bank
  • Ihre Kontodaten für die Rücküberweisung
(Kopien genügen)

Ich habe die Kreditbearbeitungsgebühren noch nicht schriftlich zurückgefordert, was muss ich tun?

  1. Schauen Sie in Ihrem Vertrag, ob Ihnen Kreditbearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt wurden.
  2. Falls dies der Fall ist, können Sie die Kreditbearbeitungsgebühren unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH zurückverlangen. Für die Rückforderung der Gebühren können Sie z.B. den Musterbrief der Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest verwenden.
  3. Weigert sich die Bank Ihnen das Bearbeitungsentgelt zurück zu erstatten, beauftragen Sie einen Anwalt auf yourXpert. Erfahrungsgemäß kommt die Bank nach Erhalt des Anwaltsschreibens Ihrer Zahlungsverpflichtung sehr schnell nach, sodass Sie die Ihnen zustehenden Kreditbearbeitungsgebühren zurück erstattet bekommen.

Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Lediglich Sie und Ihr Anwalt können Ihre Anfrage lesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar. 


Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern - Gibt es eine Verjährungsfrist?

Sie müssen unbedingt vor dem 31. Dezember 2014 aktiv werden und die Bank schriftlich auffordern, die Gebühr zurückzuzahlen. Andernfalls verjähren die Ihre Ansprüche endgültig.

Haben Sie die Kreditbearbeitungsgebühren vor mehr als zehn Jahren gezahlt, ist eine Rückzahlungsforderung nicht mehr möglich. Beachten Sie, dass die absolute 10-jährige Verjährungsfrist taggenau abläuft.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen alle relevanten Zahlungsweisen zur Verfügung, u.a.:

  • Paypal
  • Sofortüberweisung
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)