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» Kundenservice / Häufige Fragen
Akteneinsicht beantragen
Sie benötigen schnellstmögliche und unkomplizierte Einsicht in Ihre Akte?
In einem Strafverfahren oder anderweitigem Verfahren ist es oftmals von entscheidender Bedeutung, über die Inhalte der Akte informiert zu sein. Ein Anwalt ist befugt, umfassende Einsicht in die so bedeutsame Ermittlungsakte zu erhalten.
Mit yourXpert können Sie Ihr Recht auf Akteneinsicht problemlos wahrnehmen.
- Sofort
Stellung des Antrages zur Akteneinsicht innerhalb von 1 Werktag.
- Unkompliziert
Sie geben uns die für eine Antragsstellung benötigten Daten und eine Vollmacht, Ihr Anwalt übernimmt den Rest!
- Umfangreich
Ihr Anliegen wird umfangreich von Ihrem Anwalt geprüft und Sie erhalten umfassende und verständliche Informationen über Ihre Rechtssituation und Ihre Handlungsmöglichkeiten. - Optional
Auf Ihren Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine Ersteinschätzung Ihres Falles durch Ihren Anwalt. - Rechtssicher
Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Prüfung durch zertifizierte Rechtsanwälte des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung. - Preisgünstig
Die Beantragung der Akteneinsicht durch Anwälte bei yourXpert ist preisgünstig und unkompliziert.
- Datensicherheit
Wir nehmen Datensicherheit ernst! Alle Informationen werden mit SSL (Secure Socket Layer) geschützt und wir geben Ihre persönlichen Daten NICHT an Dritte weiter.
- Kostenlose Rückfragen
Bei Unklarheiten steht Ihnen unsere kostenlose Rückfrage-Möglichkeit zur Verfügung!
- Festpreis
Keine zusätzlichen Kosten, Abos oder Mitgliedsbeiträge. Wir garantieren Transparenz. Nur wenn Sie es wünschen, wird der Anwalt über den Antrag hinaus tätig. Die ersten 50 gescannten Aktenseiten sind immer inklusive! Erst ab einer Aktenstärke von 51 Seiten fällt eine geringe Zusatzgebühr von 0,20€ pro zusätzlicher Seite an. - Geld-zurück-Garantie
Ihr Auftrag wurde inhaltlich nicht korrekt bearbeitet? Für diesen Fall bieten wir Ihnen einmalig die Geld-zurück-Garantie.
Leistungsumfang
So einfach funktioniert's: Akteneinsicht beantragen
1. Fragebogen online ausfüllen
-
Kontaktdaten angeben.
-
Informationen zu Behörde und Verfahren angeben.
2. Ggf. Dokumente hochladen
-
In Verbindung stehende Dokumente hochladen, falls vorhanden.
3. E-Mail-Adresse angeben
4. Zahlungsmodalität auswählen
-
Paypal, Sofortüberweisung, Kreditkarte (VISA, Mastercard), Vorkasse.
5. Vollmacht für den Anwalt hochladen
-
Nach Beauftragung erhalten Sie hierfür eine Vorlage von uns.
6. Anforderung der Akte durch einen yourXpert-Anwalt
-
Bearbeitungszeit: 24h, der Erhalt der Akte kann je nach Behörde variieren.
7. Bereitstellung der Akte
-
Der Anwalt lädt eine Kopie der Akte auf Ihr yourXpert-Konto hoch.
8. Rückfragen inklusive
-
Gerne beantwortet Ihnen Ihr Anwalt Rückfragen.
9. OPTIONAL: Ersteinschätzung
-
Sofern hinzugebucht, gibt der Anwalt Ihnen eine schriftliche Einschätzung zur Akte.
Bereits beantwortete Fragen |
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Geburtsurkunde berichtigen |
Bestmögliches Vorgehen bei negativer MPU |
Frage zu möglichen Sanktionen bezüglich Artikel 4 der KI-Verordnung |
Schekung rückgängig machen, Immobilien, Gesellschaftsrecht |
Arbeitsvertrag prüfen |
Bitte um rechtssichere Prüfung des Haftungsausschluss. |
wie lasse ich meinen (vermutlich verstorbenen) Vater in meine Geburtsuhrkunde eintragen? |
Arbeitszeugnis prüfen lassen - Basic |
Balkonsanierung in Wohnungseigentümergemeinschaft |
Arbeitszeugnis prüfen lassen - Basic |
Häufige Fragen
Durch wen wird die Beantragung der Akteneinsicht vorgenommen?
Die Beantragung der Akteneinsicht wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Sie können alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen hier einsehen.
Welche Leistungen enthält die Beantragung der Akteneinsicht?
Unser Basis-Angebot enthält die Beantragung der Akte durch einen Anwalt und – nach Erhalt – die Bereitstellung einer elektronischen Kopie in Ihrem persönlichen yourXpert-Account zu Ihrer Verfügung.
Unser Produkt „Akteneinsicht + Ersteinschätzung“ enthält zusätzlich zur Beantragung und Bereitstellung der Akte eine juristische Ersteinschätzung. Nähere Informationen zu diesem Angebot: siehe FAQ „Was beinhaltet die juristische Ersteinschätzung“
Welche Informationen benötigt der Anwalt für die Beantragung der Akteneinsicht?
Wenn Sie die Akteneinsicht beantragen wollen, werden vom Anwalt folgende Informationen benötigt:
- Informationen über Sie
- Name, Adresse, Telefonnummer
- Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Beruf
- Informationen über die Behörde
- Name und Adresse der Behörde
- Aktenzeichen
- Name des Verfahrens
- Vollmachten
- Eine Vollmacht, die den Anwalt berechtigt die Akteneinsicht zu beantragen. Wir senden Ihnen hier ein PDF-Dokument zu, welches Sie lediglich ausdrucken und unterschrieben hochladen müssen.
Sie werden gebeten, diese Informationen auf der Folgeseite nach Klicken des Bestellbuttons einzugeben.
Was kostet die Beantragung der Akteneinsicht?
Das Produkt „Akteneinsicht beantragen“ können Sie zum Preis von 84 € zzgl. 4,90 € Einstellgebühr, erwerben.
Das Produkt „Akteneinsicht + Ersteinschätzung“ kostet 139 € zzgl. 4,90 € Einstellgebühr. In beiden Fällen sind die behördlichen Kosten einer Akteneinsicht im Preis inbegriffen – es fallen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten an.
Ausnahme: Bei einer Aktenstärke von über 50 Seiten fallen zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von 0,20 €/Seite an. Da eine solche Aktenstärke jedoch selten ist, fällt dies nur in wenigen Fällen an.
Kann es sein, dass ich die Akte nicht bekomme?
In manchen Fällen ist es möglich, dass unser Anwalt Ihnen die Akte nur in Teilen oder gar nicht aushändigen darf. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit sich durch die Ersteinschätzung durch unseren Anwalt beraten zu lassen. Diese können Sie jederzeit in Ihrem Auftrag hinzubuchen.
Bitte beachten Sie, dass es keine Garantie für eine Übersendung der Akte durch die zuständige Behörde gibt. In sehr seltenen Fällen kann der Antrag abgelehnt werden.
Was beinhaltet die juristische Ersteinschätzung?
Die juristische Ersteinschätzung informiert Sie über die momentane Sachlage – was wird Ihnen konkret vorgeworfen? Welche Rechte haben Sie und ist es sinnvoll diese zu nutzen? Wie wahrscheinlich ist ein erfolgreicher Ausgang für Sie? Welche Fristen müssen Sie einhalten?
Eine juristische Ersteinschätzung ersetzt jedoch nicht eine ausführliche, anwaltlich ausgearbeitete Verteidigungsstrategie. Sie ist dazu da, um Sie an die Akte und Ihre Sachlage heranzuführen, Handlungsempfehlungen zu geben und Ihnen die Entscheidung für Ihr weiteres Vorgehen zu erleichtern.
Ich habe nur eine Akteneinsicht beantragt. Kann ich nach Erhalt meiner Akte die juristische Ersteinschätzung separat erhalten?
Ein separater Erhalt einer Ersteinschätzung ist selbstverständlich möglich. Hierfür verwenden Sie einfach den Button in Ihrem Kundenmenü, der es Ihnen ermöglicht die Ersteinschätzung nachträglich zuzubuchen.
Wann kann ich mit der Akteneinsicht rechnen?
Unsere Anwälte bearbeiten Ihren Auftrag innerhalb von einem Werktag und stellen Antrag auf Akteneinsicht für Sie. Die Zeit bis zum Erhalt der Akte kann, je nach Behörde und Verfahrensstand, variieren. Unsere Anwälte haben nur begrenzten Einfluss auf die Schnelligkeit der Bereitstellung Ihrer Akte.
Bei Staatsanwaltschaften oder Bußgeldstellen kann es zu längeren Wartezeiten von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten kommen. Dies ist vom Antragssteller unabhängig und auf Bearbeitungszeiten bei der jeweiligen Behörde zurückzuführen. Ihr Anwalt wird eine elektronische Version Ihrer Akte auf Ihren yourXpert-Account hochladen, sobald die Akte zur Einsicht bereitgestellt wurde.
Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?
Lediglich Sie und Ihr Anwalt können Ihre Anfrage lesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
- Klarna Sofort Überweisung (Online Banking)
- Kreditkarte (VISA, MasterCard)
- PayPal
- Vorkasse
- Lastschrift
- Rechnung
Sie können am Ende des Bestellprozesses Ihre gewünschte Zahlungsart auswählen. Für die einzelnen Zahlungsarten fallen keine zusätzlichen Gebühren für Sie an.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Mo-Fr von 9-18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für meine Beratung?
Welche Leistungen von Ihrer Versicherung abgedeckt werden, entnehmen Sie am besten Ihrer Police oder erfragen sie bei Ihrer Versicherung. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.
Gibt es eine Frist für das Stellen einer Akteneinsicht?
Grundsätzlich gibt es keine Fristen für das Stellen eines Antrages auf Akteneinsicht. Sollte in Ihrem Fall doch eine Frist greifen, wird Ihr Anwalt Sie vorab darauf hinweisen und die Kosten der Beauftragung werden Ihnen erstattet.
Bildnachweis: © fotolia.com – kohlerphoto