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Rechtsanwalt Andreas Fischer

(394 Bewertungen)
Meine Berufsbezeichnung ist Rechtsanwalt. Damit bin ich befugt, Beratung anzubieten im Bereich des deutschen Rechts. Darüber hinaus bin ich vertraut mit internationalen Sachverhalten.
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Ich biete:
Erstberatung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt und eine anwaltliche Einschätzung zum weiteren Vorgehen, eventuell erhalten Sie auf Nachfrage auch einen unverbindlichen ersten Kostenvoranschlag über eine Mandatsübernahme. Gegebenenfalls können auch, nach Einarbeitung, die Erfolgsaussichten näher ermittelt werden.
Abschlüsse und Qualifikationen:
1. und 2. juristisches Staatsexamen. US-amerikanisches Examen Certified Public Accountant (vergleichbar mit deutschem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer). Außerordentliches Mitglied im IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer).

Gerichtlich beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die Sprachen Englisch und Deutsch. Mitglied in der ATA (American Translators Association).

Veröffentlichungen:

E-Buch AGB für Praktiker, 2019
Informationen:
Zertifiziert   Geld-Zurück-Garantie  
Follower:
18
Rechtliche Angaben:
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Durchschnittliche Bewertung:
(394 Bewertungen)

Beratungsschwerpunkte (Alle | Keine):





















394 Kundenbewertungen:





Displaying 1-50 of 394 results.
26.01.2024
Mietrecht

Herr RA Andreas Fischer hat sich sehr viel Mühe gemacht und unsere Nebenkostenabrechnungen genau geprüft sowie alle beigefügten Dokumente. Er hat uns auch ein entsprechendes Schreiben an den Vermieter formuliert. Das war die Investition auf jeden Fall wert.
Den halben Punkt Abzug gibt es nur, weil ich in dem Schreiben an den Vermieter noch einige Flüchtigkeitsfehler ausmerzen musste.

verifiziert

23.12.2023
Kaufrecht

Hr. Fischer hat meine Fragen sehr profesionell beantwortet und alle meine Bedenke ausgeräumt. TOP

verifiziert

07.12.2023

Gute Beratung, ausführlriche und genaue Antworten auch auf Rückfragen.
Gerne wieder.
Danke Herr Fischer

verifiziert

05.09.2023

Deadline abgelaufen ohne irgendeine Rückmeldung. Wer die Zeit nicht hat gewisse "Fristen" einzuhalten, solllte einfach die Aufträge nicht annehmen.

verifiziert

26.08.2023
Strafrecht

Habe Akteneinsicht über den Herrn Fischer gestellt.

Die Einsicht der Akte konnte nach ein wenig Wartezeit durchführen.

Preis / Leistung ist Super!

verifiziert

21.08.2023
Gewerblicher Rechtsschutz

Sehr gute Beratung, schnell und klar. DANKE

verifiziert

07.08.2023

Mr Fischer is knowledgeable in his field, very helpful and can also explain in English.

verifiziert

Antwort des Experten: 0

04.08.2023
Verkehrsrecht

Vielen Dank.

verifiziert

Antwort des Experten: Vielen Dank für die sehr gute Bewertung.

28.07.2023
Arbeitsrecht

Sehr Kompetente und ausführliche Beratung mit zusätzlichen nützlichen Tipps. Kann ich nur bestens Empfehlen und jederzeit gerne wieder. Besten Dank nochmals.

verifiziert

15.07.2023
Bankrecht

Ein versiertes und überzeugendes Schreiben! Geringfügige Änderungen müssen noch vorgenommen werden. Alles in allem aber PERFEKT. Vielen herzlichen Dank, ich bin sehr zufrieden mit der Behandlung meines Anliegens. KOMPLIMENT!

verifiziert

09.07.2023
Arbeitsrecht

Schnell und mit kompetenter Antwort. Bin überrascht, wie schnell Herr Fischer Antworten gefunden hat. Danke sehr . Mit den Antworten war ich vollumfänglich zufrieden.

verifiziert

07.07.2023
Immobilienrecht

Schnelle und kompetente Beratung, alle Fragen wurden ausführlich beantwortet. Gerne wieder.

verifiziert

20.06.2023
Mietrecht

Keine zufriedenstellende Beurteilung, zu Oberflächlich

verifiziert

Antwort des Experten: Der - miserablen - Bewertung lässt sich leider kein Grund entnehmen. Es wurden erhebliche Beanstandungen festgestellt. Was Ihnen daran "zu oberflächlich" sein soll, haben Sie bedauerlicherweise nicht erwähnt. Rückfragen haben Sie auch nicht gestellt.

30.05.2023
Arbeitsrecht

Bearbeitung fast im Zeitplan erfolgt. Dafür wurde auf viele Punkte und konkrete Fragestellungen eingegangen.
Etwas unübersicht ist die Struktur der Antwort - da muss man sich als Außenstehender etwas reinfuchsen.
Leider wurde der Anstellungsvertrag fälschlicherweise als Ausbildungsvertrag verstanden, wodurch einige (dann nicht zutreffende Hinweise) verwirrend waren.
Aber auch das bekommt man nach 2 x lesen hin. Alles in allem aber ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis.

verifiziert

15.04.2023

Sehr aussagekräftige Erläuterungen!

verifiziert

25.02.2023
Handelsrecht

Schnelle und professionelle Umsetzung! Volle Empfehlung für RA Andreas Fischer.

verifiziert

24.02.2023

Tolle Beratung, gute Kommunikation! Nur zu empfehlen !!

verifiziert

13.02.2023

Schnell, unkompliziert, qualitativ hochwertig, hilfreich und faire Kosten. Top.

verifiziert

06.02.2023

Rundum und voll zufrieden, sehr professionelle Kommunikation, eine tolle und umfassende Beratung zu meinem Fall und am Ende das gewünschte Ergebnis erzielt. Was will man mehr?

verifiziert

06.02.2023
Gesellschaftsrecht

Sehr schnelle Rückmeldung!

verifiziert

01.02.2023
Unterhaltsrecht

Kann ich noch nicht beurteilen, muss das ganze noch umsetzten ;) aber für ein Erstgespräch kann ich 4 Sterne geben.

verifiziert

27.01.2023

Alle Fragen schriftlich und telefonisch lückenlos beantwortet und auch bei weiteren Rückfragen wurde alles detailliert erklärt. Bei weiteren Fragen in diesem Bereich werde ich mich erneut an Herrn Fischer wenden.

verifiziert

01.01.2023
Mietrecht

Der Herr Fischer hat sehr ausführlich geantwortet und mit mir alle offenen Fragen geklärt. Auch bei Rückfragen habe ich stets eine schnelle Antwort erhalten. Mir wurde ein ausgezeichnetes geschriebenes Dokument mit einer sehr gut sachlichen argumentierten angehensweise übersendet.
Gerne wieder.

verifiziert

12.11.2022
WEG Recht

Ich hatte wg. der bevorstehenden Belegprüfung sehr kurzfristig einige komplexe Sachverhalte in der Jahres-/Hausgeld- sowie des Heizkosten-Abrechnung unserer Wohnungseigentümergemeinschaft zu klären.

Herr Fischer hat unglaublich schnell und sehr kompetent meine Fragen beantwortet, die Quellen in WEG, HeizkostenV und EStG genannt, und war auch nach meiner zweiten "Rückfrage-Welle" nicht ungedulig, sondern immer sehr freundlich, hat zeitnah geantwortet und hat sogar die seitenlange Jahresabrechnung in Excel Sheets umgewandelt.

Ich bin mir nicht ganz sicher, was die Beratung nun gekostet hat, weil ich mein Rechtsschutzversicherung eingeschaltet habe - das Preis/Leistungsverhältnis kann ich im Moment nicht bewerten. Würde es bei 95 Euro Honorar bleiben, wäre das ein ausgezeichnetes P/L-Verhältnis. Auf alle Fälle bin ich mit der Qualität der Rechtsberatung äußerst zufrieden und kann Herrn RA Fischer sehr empfehlen.

Das war eine sehr positive Erfahrung!

verifiziert

30.10.2022
Erbrecht

Schnell, umfassend und hilfreich.

verifiziert

12.09.2022
Handelsrecht

Schnelle und unkomplizierte Hilfe bezüglich Abschluss eines Kommissionsgeschäfts. Vielen Dank!

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24.08.2022
Arbeitsrecht

sehr professionell und kompetent, sehr kurze Antwort- und Reaktionszeiten, 200% Zufriedenheit und jederzeit wieder.

verifiziert

05.08.2022
Internetrecht

super!

verifiziert

08.07.2022
Mietrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die kurzfristige Überprüfung meiner Nebenkostenabrechnung das Jahr 2020 betreffend.
Nicht jede Aussage im Prüfvermerk ist zutreffend und kann nicht unwidersprochen bleiben:
Die Nebenkosten-Vorauszahlungen betragen nicht, wie ausgewiesen 140,00 €, sondern wie aus den persönlichen Anmerkungen zu entnehmen war: „Unsere monatlichen Vorauszahlungen für Nebenkosten betragen z. Zt. 70,00 € für Verwaltung, 98,00 € für Gas/Wärme und 22,00 € für Wasser, also insgesamt 190,00 €.“
Weiterhin wird im Prüfvermerk darauf hingewiesen, dass bei der Abrechnung FIBA vom 18.11.2021 die Seitenzahl fehlt, dass allerdings bei der NK-Abrechnung (5 Posten) das Datum und die Unterschrift fehlen, wird nicht festgestellt. Auch ein gravierender Rechenfehler bei der Rückerstattung von Vorauszahlungen zum Nachteil des Vermieters findet keine Beachtung. Die Aussage bezüglich der Abrechnungen des Aufzugs halte ich für fragwürdig, angesichts der nachfolgend aufgeführten Punkte:
Zitat aus NEBENKOSTEABRECHNUNG.COM (https://www.nebenkostenabrechnung.com/aufzug/):
Umlagefähig sind weiterhin die Kosten für die regelmäßige Wartung des Aufzuges und die Überprüfung durch den TÜV (alle drei Jahre), jedoch keine allgemeinen Instandhaltungskosten und kleinere Ersatzteile für den Aufzug oder die Kosten für einen Stördienst. (LG Hamburg, 27.06.00, 316 S 15/00).
Bei Vollwartungsverträgen (auch Vollunterhaltungsdienst oder Komplettwartungsverträge genannt) muss der Vermieter den Teil für Instandhaltungen bzw. Reparaturen am Aufzug ausweisen und darf diese Kosten nicht umlegen (LG Berlin, Urteil vom 22.9.06 – 64 S 198/06).
Ist ein genauer Ausweis der nicht umlegbaren Instandhaltungskosten nicht möglich, muss der Vermieter rund 40 bis 50 Prozent der Kosten als Pauschale herausrechnen. Die restlichen 50 bis 60 Prozent der Vollwartungskosten darf er auf die Mieter umlegen (LG Duisburg, Urteil v. 02.03.2004, WuM 2004, 717).
Insgesamt bin ich über das Ergebnis in Teilen sehr enttäuscht, vor allem unter Beachtung der Versprechen auf Ihrer Webseite.
Plauen, den 08.07.2022
Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Schrock

verifiziert

Antwort des Experten: Zu Ihrem Kommentar vom 08.07.2020 nehmen wir Stellung wie folgt:

vielen Dank für die kurzfristige Überprüfung meiner Nebenkostenabrechnung das Jahr 2020 betreffend.
Antwort: gerne geschehen.

Nicht jede Aussage im Prüfvermerk ist zutreffend und kann nicht unwidersprochen bleiben:

Stellungnahme: Hier wäre es wünschenswert gewesen, dass Sie erst einmal von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten, auf die ich in meiner Antwort ausdrücklich hingewiesen habe, nämlich Rückfragen zu stellen und die Angelegenheit unbürokratisch einfach zu klären.

Frage: Die Nebenkosten-Vorauszahlungen betragen nicht, wie ausgewiesen 140,00 €, sondern wie aus den persönlichen Anmerkungen zu entnehmen war: „Unsere monatlichen Vorauszahlungen für Nebenkosten betragen z. Zt. 70,00 € für Verwaltung, 98,00 € für Gas/Wärme und 22,00 € für Wasser, also insgesamt 190,00 €.“

Stellungnahme: Es trifft nicht zu, dass dies Ihren persönlichen Anmerkungen zu entnehmen war.

Leider hatten Sie es versäumt, zu den geleisteten Vorauszahlungen hinreichend präzise Mitteilungen zu machen.

Wenn Sie im Jahre 2022 schreiben, dass Ihre „Nebenkosten-Vorauszahlungen“ "zur Zeit" Euro 190 betragen, dann haben Sie damit noch längst nichts zu den von Ihnen gezahlten Nebenkosten-Vorauszahlungen im Jahre 2020 mitgeteilt. Wenn Sie sich darüber aber in Ihrer Fragestellung vollkommen ausschweigen, darf ich davon ausgehen, dass diese Frage damals kein Thema war, Ihre Vorauszahlungen in der Abrechnung also zu Ihrer Zufriedenheit berücksichtigt worden waren. Mir nun fehlende Berücksichtigung von Informationen vorwerfen zu wollen, die mir nicht vorliegen und die Sie mir aber selbst vorher nicht mitgeteilt haben, halte ich für wirklich unfair.
Fortgesetzte Rückfrage: Weiterhin wird im Prüfvermerk darauf hingewiesen, dass bei der Abrechnung FIBA vom 18.11.2021 die Seitenzahl fehlt, dass allerdings bei der NK-Abrechnung (5 Posten) das Datum und die Unterschrift fehlen, wird nicht festgestellt. Stellungnahme: Nun, und was möchten Sie damit genau sagen? Mir ging es darum, dass ich in meinem Prüfbericht auf die betreffende Seite der Abrechnung so nicht verweisen kann. Datum und Unterschrift auf der Abrechnung ist unüblich und wurde von mir auch nicht beanstandet.
Auch ein gravierender Rechenfehler bei der Rückerstattung von Vorauszahlungen zum Nachteil des Vermieters findet keine Beachtung.
Stellungnahme: Das beanstanden Sie jetzt zum zweiten Mal, siehe Erörterung weiter oben.

Frage fortgesetzt: Die Aussage bezüglich der Abrechnungen des Aufzugs halte ich für fragwürdig, angesichts der nachfolgend aufgeführten Punkte:
Zitat aus NEBENKOSTEABRECHNUNG.COM (https://www.nebenkostenabrechnung.com/aufzug/):
Umlagefähig sind weiterhin die Kosten für die regelmäßige Wartung des Aufzuges und die Überprüfung durch den TÜV (alle drei Jahre), jedoch keine allgemeinen Instandhaltungskosten und kleinere Ersatzteile für den Aufzug oder die Kosten für einen Stördienst. (LG Hamburg, 27.06.00, 316 S 15/00).
Bei Vollwartungsverträgen (auch Vollunterhaltungsdienst oder Komplettwartungsverträge genannt) muss der Vermieter den Teil für Instandhaltungen bzw. Reparaturen am Aufzug ausweisen und darf diese Kosten nicht umlegen (LG Berlin, Urteil vom 22.9.06 – 64 S 198/06).
Ist ein genauer Ausweis der nicht umlegbaren Instandhaltungskosten nicht möglich, muss der Vermieter rund 40 bis 50 Prozent der Kosten als Pauschale herausrechnen. Die restlichen 50 bis 60 Prozent der Vollwartungskosten darf er auf die Mieter umlegen (LG Duisburg, Urteil v. 02.03.2004, WuM 2004, 717).

Stellungnahme: zunächst einmal stellt ist das Zitieren von nicht juristisch vorgebildeten Internetfundstellen sowie von Einzelurteilen eines Landgerichts nicht wirklich die Rechtslage dar.

Außerdem sollten Sie sich mindestens die Mühe machen, die Urteile auch zu lesen. Ich hatte Ihnen in meiner Antwort vollkommen korrekt die Rechtslage zum Thema Aufzüge wiedergegeben.

Zitat Randziffer 18 des von Ihnen zitierten Urteils:

„Indes ist von den in die Abrechnungen eingestellten Aufzugskosten ein weiterer Abzug vorzunehmen. Unstreitig haben die Kläger mit der Fa. einen "Vollunterhaltungsdienst-Vertrag" geschlossen, durch den die gesamte Pflege und Instandhaltung des Aufzuges abgedeckt ist.“ –

Diese - im Urteil unstreitige - Sachlage liegt vorliegend doch überhaupt nicht vor. Juristisch nennt man das eine "Sachverhaltsquetsche".

Wenn Sie allerdings einen "Vollunterhaltundsdienst-Vertrag" hätten und es unstreitige Anhaltspunkte gibt, dass Ihr Vermieter nicht abrechenbare Teile abgerechnet hat, und erst dann, könnten Sie vorgehen wie beschrieben.

Insgesamt muss ich daher Ihre juristisch voll und ganz nicht begründete Kritik an meiner Arbeit zurückweisen, wünsche Ihnen aber dennoch ein gutes Gelingen.

04.07.2022
Arbeitsrecht

Hallo Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre Antwort und eine sehr gute Vorbereitung eines Verhandlungsgespräches .
Bitte abwarten mit dem Postversand vom Schreiben, bis ich Ihnen eine zeitnahe Information dazu weitergebe. Danke Ihnen. (... Ich hoffe, das funktioniert noch über dem Portal, Sie haben den Fall automatisch geschlossen, ohne event. Rückfragen). Beste Grüße VP

verifiziert

02.07.2022
Arbeitsrecht

Schnelle, professioneller und kompetenter Rat mit Vorschläge für eine Verbesserung. Mein Anwalt war krank und ich benötigte ein schnellen Rat für das weitere Vorgehen. Sehr zu empfehlen. Sein Gutachten deckt sich ähnlich wie dessen meines Anwalts.

verifiziert

30.06.2022
Arbeitsrecht

Seit langem als Klient von Herrn Fischer in diversen rechtlichen Angelegenheiten sachlich perfekt begleitet, und mit optimalen Resultaten / Outcome. Herzlichen Dank.

verifiziert

27.06.2022
Zivilrecht

Sehr zufrieden - lösungsorientierte und praktische Hinweise bei der rechtlichen Prüfung komplexere Verträge.

verifiziert

09.06.2022
Kaufrecht

Ich bin sehr zufrieden!

verifiziert

03.06.2022
Mietrecht

Gut und schnell

verifiziert

02.06.2022
Arbeitsrecht

Danke!!

verifiziert

30.05.2022
Arbeitsrecht

Voll und ganz zufrieden.

verifiziert

20.05.2022
Erbrecht

Sehr schnelle, ausführliche und auf den Punkt gebrachte Antwort. Vielen Dank für den schnellen Rat.

verifiziert

20.05.2022
WEG Recht

Kompetente Beratung bei der Nebenkostenabrechnung . Herr Fischer geht auf Fragen ausführlich ein und sendet das Ergebnis nachher per PDF. Vielen Dank - hier wurde ich geholfen!!

verifiziert

29.04.2022
Strafrecht

Super schnelle Bearbeitung und ein toller Service.

Vielen dank.

verifiziert

18.04.2022
Arbeitsrecht

Herr Fischer bietet eine umfassende Beratung. Die Hinweise zu Klauseln ist sehr hilfreich. Daher uneingeschränkt zu empfehlen.

verifiziert

31.03.2022
Familienrecht

RA Fischer hat uns mit der Beratung sehr weitergeholfen

verifiziert

22.03.2022
Mietrecht

Schnelle und verständliche Antwort

verifiziert

17.03.2022
Arbeitsrecht

Sehr schnelle und gute Antworten

verifiziert

12.03.2022
Arbeitsrecht

Noch ein Tipp: Hier sind die TVöD-Vertragsformulare öffentlich zum Download und siehe da, mein Arbeitsvertrag ist damit identisch, was durchaus beruhigend wirkt:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tvoed/arbeitsvertragsmuster/arbeitsvertragsmuster-node.html

verifiziert

09.03.2022
Urheberrecht

Herr Fischer hat mir im Zuge des Aufsetzens eines Lizenzvertrags als Urheber einer Kreativ-Dienstleistung sehr geholfen - die Beratung war sehr ausführlich, kompetent und stets fristgerecht. Für Rückfragen war der Rechtsanwalt schnell greifbar und hatte immer die passenden Lösungen parat. Eine Zusammenarbeit kann ich sehr empfehlen - jederzeit gerne wieder.

verifiziert

18.02.2022
Mietrecht

Quick, clear and comprehensive legal advise!!
Highly recommended

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17.02.2022
Urheberrecht

Sehr umfangreiche Auskunft, netter kontakt.
Werde gerne wenn nötig wieder seinen Rat beanspruchen.

verifiziert

17.02.2022
Mietrecht

Sehr schnelle Bearbeitung der eigentlichen Frage, plus dem Angebot die Angelegenheit auch außergerichtlich weiter zu begleiten. Sehr zu empfehlen

verifiziert

Antwort des Experten: Vollkommen richtig, aber wohl nur auf der Grundlage der 52 qm

01.02.2022
Arbeitsrecht

Schnelle und professionelle Prüfung meines Arbeitsvertrages, netter Kontakt. Vielen Dank nochmal

verifiziert

Displaying 1-100 of 1676 results.
BetreffKategorie
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Zusatzangebot zu Ihrem Auftrag "Fragen zur Haftung als Angestellter im Bereich Qualitätsmanagement"Kostenlose Ersteinschätzung - Recht
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Prüfung / Erstellung EhevertragKostenlose Ersteinschätzung - Recht
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Mieterhöhung prüfen & durchsetzen (für Vermieter)Mietrecht
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Schriftsatz an Amtsgericht per beA übermittelnKostenlose Ersteinschätzung - Recht
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Gewerbliche Nebenkostenabrechnung prüfen + Schreiben an Vermieter - Premium IIIMietrecht
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Gemischte Schenkung einer Immobilie / Rechtslage im ScheidungsfallKostenlose Ersteinschätzung - Recht
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Marriage Registration for Expats living in Germany on ICT Work PermitAusländerrecht
Ehevertrag erstellen lassenFamilienrecht
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