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Rechtsanwalt Andreas Wehle

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Meine Einzelkanzlei steht Ihnen bei Fragen zum Erbrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und dem Handels- und Gesellschaftrecht mit Rat und Tat zur Seite. Hier sind Sie gut beraten.
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Ich biete:
Sie sind Erbe geworden? Oder möchten Sie bestimmten Menschen in Ihrer Umgebung etwas von Ihrem Leben hinterlassen?
Viele Fragen rund um die Begriffe: Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, Nachlassplanung, Familienpool, vorweggenommene Erbfolge, Schenkung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Vermächtnis, Erbschaftssteuer usw. beantworte ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch gern.

Angesprochen sind hier nicht nur Erben und Erblasser aus dem privaten Bereich, sondern vielmehr auch Unternehmer und Gesellschafter aus dem gewerblich/freiberuflichen Leben. Gerade hier ist eine maßgeschneiderte Planung des Nachlasses unerlässlich für den fortwährenden geschäftlichen Erfolg der Unternehmung.

In diesem Zusammenhang sei auch die steuerliche Planung der Nachlassübertragung im Rahmen der Schenkungs- und Erbschaftssteuer erwähnt. Auch hierbei ist eine durch entsprechende Beratung unterstützte Planung durchaus sinnvoll, um entsprechende Vermögenswerte steuereffizient zu übertragen.

Aber auch die weiteren Problematiken unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und deren Finanzierung mittels Steuern, Gebühren und Beiträgen vornehmlich im Rahmen des Steuerrechts, ob nun als Einkommensteuer, als besondere Form dessen für Arbeitnehmer als Lohnsteuer, der Verbrauchssteuer in Form der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, Aufwandsteuer wie die Vergnügungssteuer oder auf unternehmerischer Seite die Körperschafts- und Gewerbesteuer.

Sie sind Kaufmann und haben Fragen zu einem Handelsgeschäft, einem Handelsvertretervertrag, dessen Beendigung oder einer internationalen Handelsbeziehung, dann stehe ich Ihnen gern als Ihr Anwalt mit Rat und Tat zur Seite.

Sie sind Jungunternehmer oder planen dies zu werden. Gern unterstütze ich Sie bei Ihrer Planung und Ausgestaltung Ihrer jungen Unternehmung. Bei der Frage nach der Rechtsform, ob GbR, oHG oder GmbH bis hin zur Umsatzsteuervoranmeldung stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht hilfreich zur Seite. Auch gestandene Unternehmen begleite ich unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten beratend bei der Umfirmierung, Geschäftsteilung oder Zusammenführung.
Abschlüsse und Qualifikationen:
zugelassener Rechtsanwalt
regelmäßige Fortbildungen
Informationen:
Zertifiziert  
Rechtliche Angaben:
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2 Kundenbewertungen:





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17.11.2015

Keine Antwort erhalten trotz Fristverlängerung. Bin enttäuscht!

verifiziert

Antwort des Experten: Man darf sicherlich auch mal krank und damit nicht verfügbar sein. Wenden Sie sich doch gern direkt an mich und nicht über ein unpersönliches Portal. Das kann in solchen Fällen nur schief gehen.

26.11.2014

informativ, auf den Fall bezogen und auch auf Nachfrage hin, nochmals ins Detail auf den Fall eingegangen. Frage ist ausführlich beantwortet.

verifiziert

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