Erbschaftsfrage, Rentenversicherung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
nach dem Tod unserer gemeinsamen Eltern vor einigen Jahren ist Anfang dieses Jahres leider auch mein Bruder gestorben. Ich bin nun sein Alleinerbe.
Geerbt habe ich von ihm u. a. eine Rentenversicherung, bei der jedoch unsere Eltern (noch) als Bezugsberechtigte eingetragen waren.
Muss ich hierauf (die in meinem Fall festgelegten) 20 Prozent Erbschaftsteuer zahlen? Oder kann ich so argumentieren, dass ich die Rentenversicherung mittelbar von meinen Eltern geerbt habe? In diesem Fall würde die Summe noch unter den mit dem Tod unserer Eltern nicht ausgeschöpften Erbschaftsteuerfreibetrag liegen. Hinzu kommt, dass mein Bruder aufgrund von Krankheit keine eigenen Einkünfte hatte, d. h. die Beiträge zu dieser Rentenversicherung auch ausschließlich aus dem Erbe unserer Eltern stammen.
Für Ihre Antwort vorab herzlichen Dank und beste Grüße
Thomas Mohr
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag Herr Mohr,
grundsätzlich bestimmen sich die Folgen der Besteuerung nach den Verhältnissen zum Todestag. Da Ihre Eltern bereits verstorben waren, können diese nicht Erbe Ihres Bruders sein. Daher wäre der vorliegende Erwerb als direkt von Ihrem Bruder bezogen zu bewerten. Damit kommt dann auch der Freibetrag von 20.000 EUR sowie die Steuerklasse II zur Anwendung. Bei Erwerben bis 75.000 EUR beträgt der Steuersatz 15%, bis 300.000 EUR 20%. Dass Ihre Eltern die Beiträge gezahlt haben, ist insofern unerheblich, da dieses als eigene Schenkung an Ihren Bruder hätte bewertet werden müssen.
Eine andere Beurteilung hätte sich dann ergeben, wenn zunächst Ihre Eltern tatsächlich geerbt hätten und Sie dann wiederum nach dem Tod Ihrer Eltern Erbe geworden wären.
Sofern Sie Beerdigungskosten für Ihren verstorbenen Bruder tragen mussten, können Sie hier pauschal ebenfalls noch 10.300 EUR steuermindernd abziehen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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vielen Dank für Ihre kompetente Antwort.
Noch eine kurze Nachfrage hierzu: zahle ich in diesem Fall bei einem Erbe von 90.000 € (Freibetrag und Kosten bereits abgezogen) auf diese Summe 20 % Steuer? Oder zahle ich auf 75.000 € 15 % Steuer und auf die verbleibenden 15.000 € 20 % Steuer?
Beste Grüße
Thomas Mohr
leider müssten in dem Fall auf die vollen 90.000 EUR 20% Steuern gezahlt werden.
Schöne Grüße und noch einen schönen Ostermontag!
Knut Christiansen
herzlichen Dank für die wiederum umgehende Antwort!
Ich wünsche Ihnen ebenfalls einen angenehmen zweiten Ostertag. Bleiben Sie gesund!
Thomas Mohr