Passwort vergessen?
ODER Login mit Google
  • Meine Beratungen
  • Kostenlos registrieren
  • Hilfe & Service

Testament prüfen lassen

Unsere erfahrenen Anwält*innen prüfen Ihr Testament!
  • Persönliche Wünsche und Absichten werden berücksichtigt
  • Ergebnis in 3 Tagen
  • Schon ab 189,00 € (zzgl. 4,90 € Einstellgebühr)
Testament prüfen lassen
Shopauskunft.de Kundenbewertungen
Über 99% Kundenzufriedenheit
Mehr als 220
Rechtsanwält*innen bundesweit
Über 99%
zufriedene Kund*innen seit 10 Jahren
Über 160 Tsd Beratungen
Auf yourXpert seit 2012

Testament prüfen lassen: So einfach geht's

Testament prüfen lassen
Testament hochladen und Informationen angeben

Bezahlungsart wählen

Antwort von unseren Rechtsanwält*innen erhalten
Testament prüfen lassen

Das bekommen Sie von unseren Anwält*innen

  • Überprüfung des Testaments auf rechtliche und inhaltliche Wirksamkeit durch einen Anwalt.
  • Aufzeigen von Formfehlern und Mehrdeutigkeit einzelner Verfügungen, die vermieden werden können.
  • Bei Bedarf kann der Anwalt alternative Formulierungen für Ihr Testament vorschlagen.
  • Kostenlose Rückfragen sind in der Serviceleistung inbegriffen.
Testament prüfen lassen

Ratgeber - Checkliste

(Lesezeit: ca. 7 Minuten)

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Testamentserstellung sollte man sich Gedanken über die gesetzliche Erbfolge machen und ob man Dritte bedenken möchte.
  • Es ist möglich, ein Testament selbst und (wichtig!) händisch aufzustellen.
  • Ein Testament kann viele Fallstricke und unerwartete Zweideutigkeiten enthalten, die die Erbschaft behindern und womöglich für Konflikte sorgen. Ein Notar kann hier bei der Testamentserstellung Abhilfe und Sicherheit schaffen.
  • Das Testament sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden, der einer Vertrauensperson bekannt ist.
  • Alternativ kann man ein Testament in amtliche Verwahrung bringen lassen.

Inhalt

  1. In welchem Fall sollte ich ein Testament erstellen? Muss ich zum Notar gehen?
  2. Wann erfüllt mein Testament alle gesetzlichen Voraussetzungen?
  3. Wie formuliere ich richtig? Auslegung meines Testaments
  4. Was sind typische Nichtigkeitsgründe?
  5. Nach dem Erbfall: Wie kann mein Testament gefunden werden?
  6. Was sind Fallstricke eines eigenhändig verfassten Testaments?

1. In welchem Fall sollte ich ein Testament erstellen? Muss ich zum Notar gehen?

Bevor man ein Testament verfasst, sollte man sich Gedanken über die gesetzliche Erbfolge machen. Nur wenn die Wünsche für die Erbnachfolge davon abweichen oder man zusätzlichen einen Dritten, der kein naher Angehöriger ist, bedenken möchte, ist es sinnvoll ein eigenes Testament zu erstellen. Es ist nicht zwingend notwendig einen Notar dafür aufzusuchen. Man kann seinen letzten Willen ebenso eigenhändig schriftlich erklären.

2. Wann erfüllt mein Testament alle gesetzlichen Voraussetzungen?

Ein Testament kann nur rechtliche Wirksamkeit entfalten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Testierfähigkeit: Bei Errichtung des Testaments muss auch die Fähigkeit dazu vorliegen. Dies ist grundsätzlich immer dann der Fall, wenn man auch geschäftsfähig ist, d.h. jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Kinder unter 16 Jahren besitzen keine Testierfähigkeit. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können nur dann ein Testament verfassen, wenn Sie vor dem Notar eine diesbezügliche Erklärung abgeben. Dies dient vor allem dem Schutz Minderjähriger, unüberlegte Verfügungen zu treffen.

    Ebenfalls keine Testierfähigkeit besitzen die Personen, welche an einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit (Idiotie, Schwachsinn, Irrsinn), an einer Geistesschwäche (z.B. Demenz) oder Bewusstseinsstörung (z.B. sehr hoher Blutalkoholgehalt) leiden und so nicht die Bedeutung und Tragweite Ihrer abgegebenen Erklärung erfassen können.

    Entscheidet man sich beispielsweise dafür gesetzliche Erben von dem Erbe auszuschließen, sollte man sich darauf vorbereiten, dass diese versuchen können die Testierfähigkeit aufgrund der eben genannten Gründe anzufechten. Um diesem Fall vorzubeugen, kann man ein ärztliches Attest von einem Facharzt dem Testament beifügen, der die volle Geschäftsfähigkeit bestätigen kann.

  • Höchstpersönlichkeit: Das Testament kann nur von dem Erblasser persönlich errichtet werden. Er darf sich in dieser Angelegenheit von niemandem vertreten lassen. Des Weiteren ist es nicht möglich das Testament zwar selbst zu errichten, aber einen Dritten zu bestimmen, der über den Inhalt und die Geltung entscheidet. Die willentliche Letztentscheidung muss stets beim Erblasser liegen. Man kann allenfalls objektive Voraussetzungen treffen, nach denen das Erbe bestimmt werden soll (z.B. „Alleinerbe meines Vermögens soll dasjenige von meinen Kindern werden, welches als Erstes den Hochschulabschluss in der Tasche hat.“)

  • Testierwille: Während des Schreiben des Testaments muss man auch den Willen haben, eine solche letztwillige Verfügung aufzusetzen. Bloße Entwürfe entfalten noch keine Rechtsbindung. Es ist somit nicht möglich Entwürfe im Nachhinein zu genehmigen. Um den Testierwillen eindeutig zu bestimmen, sollte man seinen Text mit „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ überschreiben.

  • Formvorschriften: Es ist notwendig, dass man das gesamte Testament eigenhändig schreibt und am Ende unterschreibt. Bevorzugt man eine gedruckte Version, muss der Notar aufgesucht werden. Diese Voraussetzung gewährleistet, dass die Urheberschaft des Verfassers eindeutig anhand der individuellen Schriftzüge identifiziert und so Fälschern entgegengewirkt werden kann. Schreibunfähige, wie beispielsweise Analphabeten oder auch Blinde, sind auf öffentliche Testamente vor dem Notar angewiesen. Eine nicht zwingende Vorschrift ist die Angabe von Ort und Datum auf dem Schriftstück. Es ist jedoch ratsam diese Angaben zu machen, um Zweifel an der Gültigkeit des Testaments zu vermeiden. Besonders im Zusammenhang der teilweisen Testierunfähigkeit kann dies von Bedeutung sein. Bestehen zum Zeitpunkt der Errichtung Zweifel an der Testierfähigkeit, können diese so leicht ausgeräumt werden. Entscheidend kann die Zeitangabe auch sein, wenn mehrere Testamente im Laufe des Lebens errichtet wurden. Nur dasjenige Testament, welches als letztes errichtet wurde, ist nämlich gültig. Durch Datumsangaben kommen nach dem Erbfall keine Beweisschwierigkeiten auf.

Unser yourXpert-Versprechen
1
Schnelle Bearbeitung
Innerhalb weniger Stunden

Höchste Datensicherheit
Wir behandeln Ihre Daten vertraulich

Rückfragen inklusive
Bei bestehenden Unklarheiten

Geld-zurück-Garantie
Wir gewährleisten Ihre Zufriedenheit

3. Wie formuliere ich richtig? Auslegung meines Testaments

Bei einem Testament steht allein der wirkliche Wille des Verfassers im Vordergrund. Ist nicht eindeutig erkennbar, was man mit seinem Testament ausdrücken wollte, so müssen die einzelnen Verfügungen ausgelegt werden. Es wird also versucht mit allen möglichen Mitteln den wahren Willen des Verstorbenen ausfindig zu machen. Scheitert man daran und kann das Testament nicht eindeutig gelesen werden, ist das Testament in seiner Gesamtheit unwirksam und die gesetzliche Erbfolge greift. Daran wird deutlich, wie wichtig die Formulierungen in einem Testament sind und dass in diesen Fällen höchste Vorsicht geboten ist. Für einen Laien sind solche vermeintlich einfachen Testamentsangelegenheiten oft nicht erkennbar.

Hier ein Beispiel von üblichen Fehlerquellen:

„Erben zu gleichen Teilen sind meine Tochter Friedl und mein Sohn Gustav. Friedl erhält meine Kunstsammlung und meine Golfausstattung, Gustav meine Eigentumswohnung.“

Eindeutig ist hier, dass sowohl Friedl als auch Gustav Erbe mit allen Rechten und Pflichten sein sollen. Unklar ist jedoch, wie genau der Nachlass auf die zwei aufzuteilen ist.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Einerseits wäre es möglich, das gesamte Vermögen des Erblassers wertmäßig aufzuteilen. Friedl würde daraufhin vom Bankguthaben mehr als Gustav erhalten, da die Kunstsammlung und Golfausstattung weniger wert sind als die Eigentumswohnung (Teilungsanordnung). Andererseits könnten Gustav und Friedl jeweils die bestimmten Gegenstände erhalten und das restliche Vermögen des Erblassers hälftig untereinander aufteilen (Vorausvermächtnisse).

Hier ist sehr gut erkennbar, dass womöglich ein Streit zwischen den beiden Geschwistern bei einem Erbfall ausbrechen wird. Jeder möchte, dass die für ihn günstigere Variante als Auslegungsergebnis angenommen wird. Durch konkrete und eindeutigere Formulierungen kann der Erblasser solche Fälle leicht vermeiden.

4. Was sind typische Nichtigkeitsgründe?

Die Sittenwidrigkeit von Testamenten spielt heutzutage vor allem bei Geliebten-Testamenten eine Rolle. Wird die Geliebte in der letztwilligen Verfügung Bedacht und dadurch die eigene Ehefrau zurückgesetzt, kann es zur Nichtigkeit kommen, vor allem wenn die geschlechtliche Hingabe der Geliebten entlohnt werden soll. In der Realität stellen sich solche Fallkonstellationen bzgl. der Beweisfrage recht kompliziert dar, da solche Intentionen schwerlich nachweisbar sind.

Auch sollte man aufpassen, wenn persönliche Änderungen am Testament vorgenommen werden. Sind Streichungen, Ergänzungen oder Nachträge nicht eindeutig gekennzeichnet und zusätzlich unterschrieben, kann dies zur Konsequenz haben, dass bei Auslegungsschwierigkeiten das Testament als nichtig angesehen wird.

5. Nach dem Erbfall: Wie kann mein Testament gefunden werden?

Um sicher zu stellen, dass das eigenhändige Testament nach dem Tod auch gefunden wird, kann man es in amtliche Verwahrung bringen. Dies hat den Vorteil, dass es nicht verloren geht und vor Verfälschungen durch Dritte geschützt ist. Sobald das Amtsgericht von dem Tod des Erblassers erfahren hat, öffnet es das Testament und benachrichtigt die dort genannten Begünstigten. Die offizielle Hinterlegung des Testaments kostet einheitlich 75 € im ganzen Bundesgebiet.

Hat man während der Lebzeiten mehrere Testamente angefertigt und verwahrt sie eigenhändig an geheimen Orten, sollte man vermeiden, dass ältere Versionen des Testaments noch im Nachlass zu finden sind, da es sonst zu Schwierigkeiten kommt bei der Bestimmung, welches die neueste Ausfertigung ist.

Natürlich kann man auch eine Vertrauensperson, wie etwa einem nahen Angehörigen oder auch einem Rechtsanwalt, über den Aufenthaltsort des Testaments informieren. Man sollte sich jedoch den daraus resultierenden Gefahren, wie Verfälschung oder Vernichtung durch Dritte, bewusst sein.

6. Was sind Fallstricke eines eigenhändig verfassten Testaments?

Sicherlich erscheint das eigenhändige Testament auf den ersten Blick flexibler und kostengünstiger. Bei mangelnder Fachkenntnis können sich jedoch schnell sehr kostspielige erbrechtliche Konsequenzen ergeben. Dies ist besonders dann der Fall, wenn in einer erbrechtlicher Sache vor Gericht gezogen werden muss, da das Testament den rechtlichen Voraussetzungen nicht stand hält. Typische Gefahren von eigenhändig verfassten Testamenten sind u.a. Folgende:

  • Verletzung von Formvorschriften: Beim Verfassen des Testaments können leicht Formvorschriften verletzt werden, die unter Umständen die Nichtigkeit des Testaments zur Folge haben. Spätere Streitigkeiten über die Echtheit des Testaments oder auch die Testierfähigkeit des Erblassers können vorgebeugt werden, indem ein Erbrechtsexperte die problematischen Punkte zuvor einer rechtlichen Überprüfung unterzieht.
  • Inhalt des Testaments: Aufgrund der vielschichtigen Problematik im Erbrecht kann es schnell passieren, dass die persönlichen Vorstellungen des Erblassers in seiner Testaments-Urkunde nicht mit den rechtlichen Vorstellungen übereinstimmen. Es ergeben sich oft Auslegungsschwierigkeiten, um den wahren Willen des Erblassers ausfindig zu machen, die zu unerwünschten Rechtsfolgen führen können. Eine rechtssicher Formulierung aufzusetzen, bedarf Kenntnis der erbrechtlichen Regelungen.
  • Verwahrung des Testaments: Wird das Testament verfasst und beispielsweise in die oberste Schublade des eigenen Schreibtisches gelegt, besteht die Gefahr von Fremdeinwirkung durch Dritte. Angehörige, die Angst vor einer Enterbung durch den Erblasser haben, können das Testament leicht fälschen oder gar vernichten.

Damit ihr eigenhändig verfasstes Testament auch tatsächlich Ihrem Willen entspricht und nicht einem der o.g. Fallstricke zuwiderläuft, empfehlen wir Ihnen Ihr Testament noch heute von einem unserer yourXpert Rechtsanwälte prüfen zu lassen.

War dieser Ratgeber hilfreich?

Testament prüfen lassen

Das sagen unsere Kund*innen

"Danke für die Antwort, obwohl leider nicht in meinem erhofften Sinne. Habe die Zahlung geleistet, den Beitrag bei LinkedIn bereits gelöscht und werde die Unterlassungserklärung unterschreiben."
25.04.2024
"Herr Wöhler hat meinen Immobilienkaufvertrag geprüft. Er hat alles ausführlich und in verständlicher Weise erklärt, was mir sehr dabei geholfen hat, die Details zu verstehen. Sehr empfehlenswert für jeden, der rechtliche Unterstützung bei Immobiliengeschäften sucht."
25.04.2024
"Ich kann Herrn StB Thomas sehr empfehlen. Er hat mir in einem ca. 45 minütigen Telefonat zu allen meinen Fragen sinnvolle und klare Empfehlungen zum weiteren möglichen Vorgehen gegeben und konnte auf meine Fragen kompetent antworten. Ich würde mich wieder von ihm beraten lassen."
24.04.2024
"Meine Anfrage bezgl. einer rechtlichen Bewertung eines Immobilienkaufvertrags wurde von Herrn Schröter ausführlich und zügig beantwortet. Es waren wirklich hilfreiche Informationen und Hinweise enthalten. Vielen Dank, gerne wieder!"
24.04.2024
"Ich hatte einen Entwurf für ein Arbeitszeugnis angefordert. Das Endergebnis ist sehr gut und die Folgefragen, die ich diesbezüglich hatte, wurden zeitnah und gut verständlich erläutert."
22.04.2024
"Leider viel Zeit für die Rückfragen gebraucht. Aber sehr ausführlich und umfassend und konkret. Daher gerne wieder."
21.04.2024
"TOP # Habe zu meinem derzeitigen Arbeitszeugnis (Premium-Service) eine super Analyse+ Beratung von Herrn Wilke erhalten. Professionell und schnell haben ich zu meinen Fragen genaue und verständliche Antworten und Informationen erhalten. Die Analyse, Bewertung des vorliegenden Zeugnisses sowie Zeugnisvergleichsbeispiel helfen mir hier nun weiter, um eine sichere Grundlage zu haben, wie ich nun weiter gegenüber meinem EX-Arbeitgeber weiter verfahren kann. Vielen Dank# Ich kann Herrn Wilke zu 100% jedem weiter empfehlen."
21.04.2024
"Sehr empfehlenswert! Detaillierte schriftliche Beratung hinsichtlich Erbrecht und die Möglichkeit, daraus entstehende Fragen im Nachgang zu beantworten. Vielen Dank!"
21.04.2024
"Die Bearbeitung ging schnell und umfassend. Der Termin für die Wohnungsübergabe liegt allerdings noch in der Zukunft, daher kann ich noch nicht abschließend sagen wieviel Erfolg ich mit der empfohlenen Strategie haben werde."
20.04.2024
"Herr Sen hat innerhalb der deadline umfassend geantwortet und keine Unklarheiten offen gelassen. Wir sind mit der Ausführung und den Ratschlägen sehr zufrieden. Jederzeit gerne wieder."
19.04.2024
Bereits beantwortete Fragen Bereich Datum Bewertung
Inkasso-Firma fordert in treuhänderischer Abtretung Erbpflichtteil Erbrecht 03.04.2024
Testament prüfen lassen Erbrecht 13.03.2024
Erbrecht / Testamentarische Regelung Erbrecht 01.03.2024
Erbrecht / Testamentarische Regelung Erbrecht 28.02.2024
Nachlassgericht Erbrecht 09.02.2024
Erbrecht Erbrecht 07.02.2024
Testament Ehepaar um weitere Erben zurückzustellen Erbrecht 07.02.2024
Erbrecht Erbrecht 10.01.2024
Frage zu Anrechnung auf Pflichtteil Erbrecht 01.01.2024
Erbschaft - Bruder verstorben, Testament zugunsten Dritter nicht Verwandter Erbrecht 16.12.2023
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 18665 Bewertungen Mehr...
Testament prüfen lassen

Häufige Fragen

Warum sollte ein Anwalt mein Testament prüfen?

Mit einem Erbfall entstehen in der Familie oft tragische Streitigkeiten über den letzten Willen des Erblassers. Gründe dafür sind vor allem, dass die vom Erblasser formulierten Verfügungen in vielen Fällen mehrdeutig ausgelegt werden können und so keine Rechtsklarheit schaffen. Die Tücken des Erbrechts sind für einen Laien auf den ersten Blick nicht immer gleich ersichtlich. Oft entpuppen sich scheinbar klare Formulierungen erst später als höchst problematisch und ziehen unerwünschte Folgen nach sich.

Sie sollten Ihr Testament daher von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, um sich der Wirksamkeit Ihres handschriftlich angefertigten Testaments sicher zu sein und so spätere Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden.

Durch wen wird die Testamentsprüfung vorgenommen?

Die Prüfung Ihres Testaments wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen können Sie hier einsehen.

Welche Leistungen enthält die Prüfung?

Ihr Anwalt überprüft Ihr Testament auf rechtliche und inhaltliche Wirksamkeit. Hierdurch können Formfehler und Mehrdeutigkeit von einzelnen Verfügungen vermieden werden. Bei Bedarf kann Ihnen Ihr Anwalt zudem neue Formulierungen vorschlagen.

Welche Unterlagen werden zur Prüfung benötigt? Welche zusätzlichen Informationen braucht mein Anwalt?

Ihr Anwalt benötigt für die Überprüfung Ihr eigenhändig geschriebenes Testament. Darüber hinaus sollten Sie in näheren Erklärungen angeben, was Sie mit den niedergeschriebenen Verfügungen beabsichtigt haben. Nur so ist es möglich, dass Ihr Anwalt eine formgerechte Überprüfung vornehmen und zweideutige Formulierungen identifizieren kann.

Was kostet die Prüfung meines Testaments?

Die Überprüfung Ihres Testaments kostet 189,00 € zzgl. 4,90 € Einstellgebühr, inkl. MwSt.

In manchen Fällen überschreiten eine Anfrage, z.B. aufgrund ihres Umfangs, den Wert des hier angegebenen Festpreises. Dann ist es dem Experten vorbehalten, Ihnen einen neuen Preis vorzuschlagen. Selbstverständlich liegt die Entscheidung, ob Sie das neue Angebot annehmen möchten, bei Ihnen.

Wann kann ich mit dem Prüfbericht rechnen?

Sie erhalten das Prüfergebnis innerhalb von drei Tagen.

Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Lediglich Sie und Ihr Anwalt können Ihre Anfrage lesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Klarna Sofort Überweisung (Online Banking)
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)
  • PayPal
  • Vorkasse
  • Lastschrift
  • Rechnung

Sie können am Ende des Bestellprozesses Ihre gewünschte Zahlungsart auswählen. Für die einzelnen Zahlungsarten fallen keine zusätzlichen Gebühren für Sie an.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Mo-Fr von 9-18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für meine Beratung?

Welche Leistungen von Ihrer Versicherung abgedeckt werden, entnehmen Sie am besten Ihrer Police oder erfragen sie bei Ihrer Versicherung. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.

Diese Beratungen könnten Sie auch interessieren
Testament erstellen
Testament anfechten
Testament nach Scheidung anpassen
Jetzt zum Newsletter anmelden und die besten Rechts-Tipps erhalten
+ exklusive Gutscheinaktionen für alle Beratungsbereiche