Laut meiner Recherche bei der Deutschen Rentenversicherung sollen alle Gesellschafter Geschäftsführer, die nicht über 50 % an einer GmbH beteiligt sind, generell sozialversicherungspflichtig sein und das sogar bis zu 4 Jahre rückwirkend, was zu einer erheblichen finanziellen Gefahr für das Unternehmen führen wird. Lösungsansätze gibt es bei mir im Rahmen einer Spezialberatung. 

Dr. Rainer Schenk, STB