Wohngebäudeversicherung
Fragestellung
Im Antrag wurde irrtümlich die Frage: "Ist der Antragsteller alleiniger Eigentümer des Gebäudes und Grundstückes" mit "ja" beantwortet. Dies stimmt insofern nicht, als die Eigentümer Ehefrau und Ehemann zu gleichen Teilen sind. Der Vertrag über die Gebäudeversicherung ist rechtsgültig mit dieser falschen Angabe geworden.
Was muss ich tun, um evtl. Nachteile zu vermeiden?
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Antwort von Rechtsanwalt Tim Droese, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im Moment sind nicht die richtigen Personen als Eigentümer des versicherten Objekts im Vertrag hinterelgt.
Dies muss dringend korrigiert werden. Insofern wenden Sie sich so schnell wie möglich an den Versicherer bzw. Ihren Versicherungsvertreter / Makler, stellen Sie dies richtig (richtgi im SInne von vereehntlich angekreuzt) und lassen Sie eine Änderung durchführen.
Grundsätzlich dürfte dies kein Problem sein, denn am versicherten Risiko ändert sich für den Versicherer in Ihrer "Fallkonstelation" so gut wie nichts.
Gegebenfalls - falls der Versicherer die Prämie aufgrund von 2 Eigentümern anpassen muss - wird die Prämie für die Zukunft ein wenig (wenn überhaupt) höher. Für die Vergangenheit dürfte nichts nachgefordert werden, denn das versciherte Risiko ist grundsätzlich gleich oder zumindestens so gut wie gleich.
Steht der/die zweite Eigentümer/Eigentümerin auch im Vertrag, ist die Sache erledigt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Fragen können Sie gerne an mich richten.
Über eine entsprechend positive Bewertung werde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Droese, LL.M.
Master of Laws "Versicherungsrecht"
Rechtsanwalt
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Meine Frage: Ist diese Erklärung ausreichend oder muss dies durch einen berichtigten Vertrag dokumentiert werden.
Danke!
mfg Erich Wächter
ich habe Ihre Nachfrage jetzt erst wahrgenommen. Leider werde ich von YourXpert hierüber nicht informiert.
Die Erklärung der Versicherung sollte ausreichend sein. Am versicherten Risiko (Haus) ändert sich nichts, deshalb regelt die Versicherung das so formlos.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Droese