Verletzung beim Vereinssport Fußball
Fragestellung
Hallo Frau Jacobi,
ich habe eine Frage an Sie und zwar geht es darum, dass ich mir im Jahr 2013 eine Verletzung am Sprunggelenk zugezogen habe im Training beim Vereinssport.
Leider musste ich Operiert werden aufgrund der Verletzung. Der Arzt welcher mich behandelte meinte zu mir das ein Knorpelschaden vorliegt und deshalb Folgeschäden auftreten können.
Jetzt haben wir bald 2019 und ich habe die ganzen letzten Jahre Behandlungen und Schmerzen gehabt
Nun zu meiner Frage bin ich über den Verein Unfall versichert, habe ich eventuell einen Anspruch auf Zahlungen seitens der Versicherung zu dem Zeitpunkt des Unfalls war ich 15 Jahre alt habe mich daher nicht so mit dem Thema befasst aber nun mit dem Alter sind die Probleme etwas intensiver geworden.
Deshalb würde ich gerne wissen ob Sie mir bei diesem Anliegen weiterhelfen können wie ich nun weiter vorgehen soll und ob ich überhaupt eine Chance auf eine Zahlung seitens der Versicherung habe.
Ich kann Ihnen leider nicht sagen ob der Verein oder meine Eltern den Unfall an die jeweilige Versicherung gemeldet haben.
Mit freundlichen Grüßen
C. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silke Jacobi
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten möchte:
Ob Sie über den Sportverein unfallversichert sind, lässt sich pauschal nicht beantworten. Viele Sportvereine verfügen über eine solche Versicherung oder sind über die Landesverbände entsprechend abgesichert. Es gibt aber leider auch Vereine, die keine Unfallversicherung für Ihre Mitglieder abschließen.
Es müsste daher mit dem Sportverein direkt abgeklärt werden, ob zum Unfallzeitpunkt eine Unfallversicherung bestand, über die Sie mit versichert waren.
Bestand eine Unfallversicherung übernimmt diese meist Behandlungs- und Rehabilitationskosten. Denkbar sind auch Zahlungen bei Folgeschäden aus der Verletzung oder Invaliditätszahlungen. Reine Schmerzensgeldzahlungen werden dagegen von den Unfallversicherungen in der Regel nicht geleistet.
Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist immer, dass ein Versicherungsfall vorliegt und dass der Unfall rechtzeitig angezeigt wurde.
Ob ein Versicherungsfall vorliegt, richtet sich dabei einerseits nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, also was genau versichert wurde und andererseits nach dem konkreten Unfallhergang.
Bei Unfallversicherungen besteht meist eine relativ lange Frist zur Meldung des Unfalls bzw. der Verletzung. Wie lang die Frist genau ist, ergibt sich wiederum aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Meist hat man aber bis zu 15 Monaten nach dem Unfallereignis Zeit, einen Invaliditätsschaden bei der Versicherung geltend zu machen. Der Unfall selbst muss allerdings davon unabhändig in der Regel unverzüglich angezeigt werden.
Da der Unfall nach Ihren Angaben bereits 2013 war und seitdem mindestens 5 Jahre vergangen sind, dürften die Meldefristen mittlerweile insgesamt verstrichen sein. Die Versicherung kann sich dann u. U. auf die Leistungsfreiheit berufen. In manchen, eher seltenen Fällen kann trotz Fristablauf noch ein Anspruch auf Versicherungsleistungen bestehen, der sich dann aber nur noch auf künftige Zahlungen auswirken würde und keine Zahlungen für die Vergangenheit ermöglicht.
Ich gehe aber davon aus, dass hier weder eine Invalidität im versicherungstechnischen Sinne vorliegt noch ein Ausnahmefall, der nicht innerhalb der Meldefristen hätte angezeigt werden können.
Selbst wenn 2013 der Unfall grundsätzlich angezeigt wurde, dann aber nichts weiter unternommen wurde, um einen Anspruch gegen die Versicherung geltend zu machen, befürchte ich, dass allein schon durch den Zeitablauf mittlerweile mögliche Ansprüche erloschen sind.
Der Vollständigkeit halber möchte ich aber darauf hinweisen, dass nicht jede Verletzung - auch wenn diese nicht vollständig ausgeheilt ist oder über die Jahre Folgebeschwerden auftreten - einen Anspruch auf Versicherungsleistungen der Unfallversicherung begründet. Meist beinhalten die Versicherungsbedingungen sogenannte Invaliditätszahlungen, das heißt dass die Verletzung zu dauerhaften Einschränkungen, Funktionsverlusten o. ä. geführt haben muss. Die Schwere der Verletzungen und / oder der dauerhaften Beeinträchtigungen müssen von Dauer sein. Dazu werden natürlich ausreichende ärztliche Atteste benötigt und in den meisten Fällen erfolgt auch noch eine Begutachtung durch einen von der Versicherung benannten Sachverständigen.
Vor dem Hintergrund, dass hier erst noch geklärt werden muss, ob überhaupt eine Unfallversicherung besteht und ob der Unfall dort rechtzeitig gemeldet wurde, ist eine zuverlässige Einschätzung, ob Sie einen Anspruch gegen die Versicherung haben könnten, nicht möglich. Es spricht aber leider Einiges dafür, dass hier die Zeit gegen Sie gearbeitet hat und mögliche Ansprüche mittlerweile erloschen sind.
Ich würde Ihnen daher anraten, zunächst mit dem Sportverein Kontakt aufzunehmen und sich dort zu erkundigen, ob eine Unfallversicherung besteht und was seinerzeit gemeldet bzw. unternommen wurde. Soweit möglich, sollten Sie sich auch eine Kopie des Versicherungsvertrags aushändigen lassen, damit geprüft werden kann, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt.
Gern bin ich bereit, eine weitere Einschätzung vorzunehmen, wenn die weiteren Informationen vorliegen. Sie können mich dazu über die Kommentarfunktion auf dieser Plattform anschreiben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick verschaffen und wünsche Ihnen alles Gute für das Jahr 2019.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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