Telekom - Rechnung für Reparatur asserh. m. Grundstückes
Beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag.
Ich habe eine Frage. Ich habe eine Rechnumg von der Telekom bekommen weil mein Telefonkabel (das Erdkabel) beschädigt war. Die Beschädigung befand sich unter einer gepflasterten Einfahrt. Die Telekom behauptet, das das Kabel bei den Pflasterarbeiten beschädigt wurde, sagt aber auch, das der Zeitpunkt der Beschädigung nicht feststellbar sei.
Kann also auch bereits bei den Verlegearbeiten durch die Telekom selbst entstanden sein?
Was ich aber für viel entscheidender halte, die Stelle an der sich die Beschädigung befand war garnicht auf meinem Grundstück, sondern auf dem Grundstück vor meinem. Ich habe dort nur ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht. Ausserdem war ich nicht Auftraggeber der Baumaßnahme durch die der Schaden angeblich entstanden sein soll.
Muss ich diese Rechnung bezahlen?
Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Andre
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller ,
Sie müssen die Reparatur grds. nur dann bezahlen , wenn Sie auch für den Schaden an dem Kabel verantwortlich sind . Hiervon ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsdarstellung zunächst nicht auszugehen . Sie haben selbst keine Arbeiten im Bereich des Grundstücks vorgenommen , so dass Sie aus eigener Handlung keinen Schaden verursacht haben.
Wenn Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, haften sie auch nicht für Dinge, die auf dem anderen Grundstück vor sich gehen.
Das von Ihnen dargestellte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gewährt Ihnen lediglich das Recht, hier eine Nutzung des Grundstücksanteils. Allerdings scheidet hier eine konkrete Verantwortung für Arbeiten auf dem Grundstücksanteil, gerade wenn diese durch Dritte beauftragt worden sind, aus.
Problematisch kann höchstens sein, ob das Kabel zu Ihrem Telefonanschluss gehört und insofern hier eine entsprechende Dienstleistung durch die Telekom bezahlt werden muss, alleine aufgrund des Vertragsverhältnisses, welches zwischen Ihnen und der Telekom besteht.
Hier müssen Sie allerdings noch einmal in die Regelungen des Vertrages schauen, da selbstverständlich die Telekom zunächst verpflichtet ist, hier einen entsprechend funktionstüchtigen Anschluss vorzuhalten.
Wenn Sie an der Beschädigung des Kabels sodann keinen Anteil haben, kann von Ihnen auch kein Ersatz der Kosten für die Reparatur verlangt werden.
Im Zweifel muss die Gegenseite auch nachweisen, dass Sie die Beschädigung zu verantworten haben. Hier dürfte die Begründung dann abzuwarten sein.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Viele Grüße
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vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das Telefonkabel gehört zwar zu meinem Anschluss aber ich habe keinen Vertrag mit der Telekom, sondern mit einem anderen Telefonanbieter. Insofern sollte dies auch kein Problem darstellen.
Nochmals herzlichen Dank!
Gerne können Sie sich weiter an mich wenden.
Viele Grüße