Steuerpflicht einer Abfindungszahlung aus Unfallschaden
Fragestellung
Hallo Herr Thomas,
aus einen Unfallschaden bekomme ich aus einem außergerichtlichen Vergleich eine Pauschale Bruttoabfindungszahlung. Ist diese steuerpflichtig? Falls ja, wie viel Prozent der Abfindung werden versteuert?
Bei Fragen gern noch Mal an mich wenden.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend Ihnen noch!
Freundliche Grüße
P. T.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Schadenersatz ist zwar in Ausnahmefällen eine steuerpflichtige Einnahme, ein reines Schmerzensgeld zählt jedoch nicht dazu.
Falls ein Vermögensschaden ersetzt wird (z.B. Reparatur des Autos), dann können Sie diesen Schaden jedoch nicht mehr als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung geltend machen (bzw. nur den verbleibenden Eigenanteil).
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Vielen Dank für Ihre Ausführung! In der Abfindungszahlung sind auch Anteile von Erwerbsschadenersatz enthalten. Doch die Haftpflichtversicherung hat mitgeteilt den Steueranteil der Abfindung selbst abzuzweigen und an das Finanzamt abzuführen. Ist auf dieser Aussage hin der gesamte Schadensersatz aus dem Verkehrsunfall steuerfrei zu sehen?
Bitte um Feedback hierzu.
Vielen Dank vorab!
Gruß
P.T.
falls die Versicherung den Schadensersatz (lohn-) versteuert, liegen möglicherweise Umstände vor, die eine Behandlung der Zahlung als Arbeitslohn oder als sonstige (Renten-) Einkünfte bedingen. Dies erfordert eine Vorlage von Dokumenten oder genauere Angaben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater