Rentner und Beratungstatigkeit
Fragestellung
Ich bin Rentner (66Jahre) lebe im Ausland (nicht gemeldet nur Postanschrift) und arbeite als Berater fur deutsche Unternehmen die sich im Ausland niederlassen wollen (Deutsche Firme mochte eine Produktion in den USA und /oder USA aufbauen).
Ich erhalte meine Rente in Deutschland auf mein Konto.
Ich erhalte mein Beratungshonorare auf mein Konto in Deutschland.
Frage: Muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?
Ist die Rente bereits versteuert? Oder ist die Rente immer "Brutto"?
Sind die Nebeneinnahmen in der Steuererklärung dann als zusätzliche Einnahmen aufzuführen?
Soll/muss ich die Rechnungen mit Mehrwertsteuer erstellen. (Jahreseinnahmen 2020 geschätzt 50.000Euro. Ich habe kein Gewerbe angeödet...reine Beratungstatigkeit.
Danke fur die Bearbeitung
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Herr Trybus-Poppe,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?
Wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder Ihren ständigen Aufenthalt haben, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig und müssen eine Steuererköärung abgeben, wenn Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen (2020 9.408 €) oder wenn Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder andere steuerpflichtige Einkünfte über 410 €im Jahr haben.
Wenn Sie nicht in Deutschland leben, ist nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ihrem Ansässigkeitsstaat zu entscheiden, ob die Rente in Deutschland zu besteuern ist. Wenn kein DBA vorliegt, ist die Rente auf jeden Fall in Deutschland zu besteuern.
Wenn Sie mir mitteilen, welche Art von Rente Sie beziehen und in welchem Staat Sie ansässig sind, gebe ich hierzu gerne weitere Auskunft.
Renten werden in Deutschland ohne Steuerabzug ausgezahlt, es sei denn, es handelt sich um einen Versorgungsbezug (dann erhalten Sie eine Lohnsteuerjahresbescheinigung mit den Angaben) oder es ergeben sich Sonderfälle mit Kapitalertragsteuereinbehalt bei privaten Renten.
Sind die Nebeneinnahmen in der Steuererklärung dann als zusätzliche Einnahmen aufzuführen?
Wenn SIe unbeschränkt steuerpflichtig sind, dann sind die Einnahmen auf jeden Fall anzugeben.
Wenn jedoch Ihr Ansässigkeitsstaat nicht in Deutschland ist und Sie keine Betriebsstätte o.ä. in Deutschland unterhalten, dann sind die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in aller Regel in dem Staat zu besteuern, in dem, Sie Ihre selbständige Tätigkeit ausüben.
Die Umsatzsteuerpflicht entsteht in der Regel nur wenn Sie eine Betriebsstätte oder Ihren Sitz in Deutschland haben, wenn Sie dies nicht haben, dann ii dem Land, in dem Ihr Sitz oder Ihre Betriebsstätte liegt.
Somit bitte ich um Angabe, ob Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder Ihren ständigen Aufenthalt haben, in welchem Staat Sie ansässig sind und welche Art von Rente Sie beziehen. Ich ergänze dann meine Antwort.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Danke fur die Antworten und hier meine Angaben:
Ich lebe seit dem 01.12.2016 nicht mehr in Deutschland und habe auch keinen Wohnsitz mehr dort sondern nur ein Postanschrift bei meiner Tochter.
Seit dem 01.12.2018 lebe ich auf dem Bahamas (vorher in China). Hier gibt es kein Meldewesen.
In der Steuererklärung fur 2018 (wird zur Zeit noch von meinem alten Arbeitgeber durchgeführt)) bin ich beschränkt Steuerpflichtig.
Ich bekomme
Altersrente von der Knappschaft Seekasse
Altersrente vom Versorgungswerk für Architekten NRW
Betriebsrente des letzten Arbeitgebers ZF Friedrichshafen.
Ich arbeite von den Bahamas aus in den USA und China für ein deutsches Unternehmen als Berater.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Trybus-Poppe
Für die Antwort muss ich erneut bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Trybus-Poppe
ich bin heute nicht im Büro, ich melde mich morgen!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
warte noch auf die weiteren Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Trybus-Poppe
ich warte noch auf eine von Ihnen angekündigte Antwort. Muss ich etwas vorher tun?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Trybus-Poppe
entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.
Mit den inländischen Einkünften bleiben Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, da mit den Bahamas kein Doppelbesteuerungsabkommen hierzu existiert (lediglich ein Abkommen über den Informationsaustausch).
Somit sind die Renten (sowohl Alters- als auch Betriebsrenten) in Deutschland zu erklären und zu besteuern.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater