Nachträgliche Änderung Mietvertrag
Fragestellung
Mein Sohn hat einen Mietvertrag (s.S. 10 "Mietvertrag.pdf") unterschrieben und zur Gegenzeichnung an den Vermieter geschickt. Erst jetzt haben wir festgestellt, dass der Vermieter in den Vertrag bei Gegenzeichnung handschriftliche Ergänzungen vorgenommen hat (s. "Seite10.pdf").
Diese Ergänzungen waren weder vereinbart noch hat der Vermieter auf die Änderung aufmerksam gemacht. Nachdem mein Sohn die Wohnung zum 31.10.2018 gekündigt hat, will der Vermieter Kosten zur Reparatur der Gastherme gelten machen. Die Reparatur sei angeblich erforderlich wegen nicht erfolgter Wartung der Therme.
Muss mein Sohn diese Kosten (momentan stehen ca. 500,- EUR zur Debatte) tragen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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MfG
Schulte
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Grundsätzlich ist es im Wohnraummietrecht so, dass Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten vom Vermieter zu tragen sind, Sie diese also als Mieter nicht tragen müssen.
Da die nachträgliche "untergeschobene" Formulierung nicht absprachegemäß erfolgte, ist diese so nicht vereinbart. Einseitig durch den Vermieter geht das nicht. Allerdings müssten Sie darlegen und nachweisen können, dass eine solche Formulierung nicht vereinbart war und auf dem ursprünglichen von Ihnen unterzeichneter Vertragsausfertigung nicht vorhanden war. Das ist hier aber wohl gegeben. Hieraus kann der Vermieter dann meiner Ansicht nach nicht Ihnen vorwerfen, dass Sie die jährlichen Wartungen nicht organisiert hätten und dadurch ein Schaden für die Reparatur entstanden sei.
Allerdings sind Sie im Rahmen der Betriebskosten (vgl. § 4 Abs. 1 a) des Mietvertages iVm Anlage 1, S. 11 des Mietvertrages) zur Tragung der jährlichen Wartungskosten verpflichtet, da diese hier auf Sie als Mieter umgelegt wurden. Das geht grundsätzlich. Doch ist und bleibt es Aufgabe des Vermieter, die jährliche Wartung zu organisieren und durchführen zu lassen. Der Mieter muss die Wartung dann zu vereinbarten Terminen dulden. Wenn also hier der Vermieter die Wartung nicht organisiert hat und deshalb die Heizung kaputt gegangen ist, ist das alleine im Verantwortungsbereich des Vermieters. Die Kosten kann er also nicht von Ihnen verlangen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne über die Direktanfrage kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)
vielen Dank für den schnellen und ausführlichen Kommentar; wir werden zunächst mit dieser Argumentation an den Vermieter heran treten. Sollten wir weitere Unterstützung benötigen, komme ich wieder auf Sie zu.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hohaus-Ostkamp
inzwischen hat der Vermieter meines Sohnes auch einen Anwalt eingeschaltet, s. anl. Dateien.
Meine Fragen:
a) hat die vom Anwalt gesetzte Frist eine Relevanz, wie reagieren wir darauf
b) wie bewerten Sie die Einlassung der Maklerin; am Ende des Mietvertrags befindet sich ein Übergabeprotokoll ohne Hinweis aus die Wartung der Therme, ein separates Protokoll liegt uns nicht vor und ist uns nicht bekannt.
Ich bin auch telefonisch erreichbar unter 07172-936059 oder 0177 833 9567
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hohaus-Ostkamp