Homeoffice
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich stehe kurz davor einen neuen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen und mein zukünftiger Chef hat mir die freie Wahl gelassen, einen Homeoffice Vertrag zu erhalten oder den ca. 25km entfernten Firmensitz als Arbeitsplatz zu definieren.
Ich werde die Fahrten mit meinem Privatwagen durchführen und führe einen Fahrtenbuch zur Trennung privater und geschäftlicher Kilometer, um am Jahresende die geschäftlichen Kilometer mit dem individuellen Kilometer-Kostensatz in der Steuererklärung geltend zu machen.
Ich habe vor mindestens 4 Tage pro Woche im Büro am Firmensitz zu sein, auch bei einem Homeoffice Vertrag.
Fragen:
- Wenn Homeoffice gewählt wird: Wie viele Tage pro Jahr darf ich maximal im Büro sein bzw. abrechnen? (Ich habe von Kollegen gehört, dass max 1/3 meiner Arbeitszeit im Büro erlaubt sind, finde aber keine Belege dafür)
- Kann bei Homeoffice die Fahrt Wohnung => Firmensitz dann als Dienstfahrten gewertet werden, bei denen Hin- und Rückfahrt in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Oder zählt dies weiterhin aufgrund der ersten Tätigkeitsstätte nur als „Fahrt zur Arbeit“, sprich nur die einfache Entfernung kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden?
- Können Fahrten zu anderen Geschäftsstellen meines Arbeitsgebers als Dienstfahrten gewertet werden, bei denen Hin- und Rückfahrt in der Steuererklärung geltend gemacht werden können?
- Gehe ich Recht in der Annahme, dass bei Homeoffice und dem Wechsel zu einem Firmenwagen nur die 1% vom Listenpreis versteuert werden muss?
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
zu Ihren Fragen:
1. Die Tätigkeit im Büro sollte nicht an mehr als zwei Tagen in der Woche stattfinden.
2. Fahrten vom Homeoffice zur Firma sind Dienstreisen. Insofern sind die Kilometer nach Hin- und Rückfahrt anzusetzen.
3. Auch die Fahrten zu anderen Geschäftsstellen wären Dienstreisen.
Im Rahmen der 1% Methode würde bei Ihnen nur 1% vom Bruttolistenpreis versteuert werden. Denn Sie haben keine 1. Tätigkeitsstätte.
Ich hoffe, dass Ihnen diese recht kurzen Antworten bereits weiterhelfen. Sollten Rückfragen bestehen, können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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können Sie bitte zu Punkt 1) einen Verweis liefern, wo dies definiert ist?
Das Wort "sollte" klingt an dieser Stelle auch recht "schwammig". Muss ich damit rechnen, dass das FA das Fahrtenbuch nicht anerkennt, wenn ich pro Woche 3 oder sogar 4 Fahrten ins Büro abrechnen möchte?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff