Firma mit UG
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schröter!
Im Januar 2018 habe ich an einen Bauunternehmer einen Auftrag für Pflasterarbeiten erteilt. Der Bauunternehmer bis heute nicht alle Restarbeiten erledigt und auch aufgetretene Baumängel nicht beseitigt. Ein Fremdunternehmen wurde nun mit der Durchführung dieser Arbeiten beaugtragt. Insgesamt entsteht mir ein Schaden in Höhen von ca. 950 Euro. Zudem hat der Bauunternehmer ohne meine Erlaubnis Bilder meines Hauses auf dem Online-Portal "www.myhammer.de" eingestellt.
Zwei Einschreiben bzgl. der Restarbeiten, Baumängel und Löschen der Fotos blieben unbeantwortet. Bei der Firma handelt es sich um eine UG.
Meine Fragen:
1. Lohnt es sich, diese Frima zu beklagen?
2. Ist ein Schadensersatz bei der Firmenkonstruktion "UG" erwartbar?
3. Wie kann die Löschung der Fotos auf dem Online-Portal vollzogen werden?
Mit freundlichem Gruß
Ein Fragender
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Lohnt es sich, diese Frima zu beklagen?
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist nicht zinwgend eine Klage erforderlich. Sie können auch einen Mahnbescheid selbst beantragen. Die anfallenden Gerichtskosten sind mit EUR 32,- überschaubar. Nur im Falle einer Widerspruches ist ein gerichtlches Verfahren vor dem Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz durchzuführen.
2. Ist ein Schadensersatz bei der Firmenkonstruktion "UG" erwartbar?
Eine Unternehmergesellschaft erfordert nicht die Kapitalvoraussetzungen wie eine GmbH. Allerdings muss dies nicht zwingend bedeuten, dass die UG finanziell schlechter ausgestattet ist. Insoweit sollten Sie einen Schadensersatz einfordern.
3. Wie kann die Löschung der Fotos auf dem Online-Portal vollzogen werden?
Zum einen können Sie das Unternehmen durch einen Rechtsanwalt abmahnen lassen. Hier liegt zum einen ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vor, zum anderen ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Die UG hat die Kosten für die Abmahnung zu tragen, entsprechende Bonität vorausgesetzt. Kontaktieren Sie den Seitenbreiber direkt und fordern diesen zur Löschung der Bilder auf.
Im Ergebnis sollten Sie den Schadensersatzanspruch durch einen Mahnbescheid einfordern. Das Entfernen der Bilder wird eine gerichtliche Durchsetzung erfordern, wenn weder die UG noch der Seitenbetreiber Ihrem Anliegen nach kommen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen ersten Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Gesellschaftsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Ganz herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und den für mich außerordentlich wichtigen Informationen, die meinen Handlungsspielraum erweitert haben.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Berthold Gomm