Erbschaftsteuer, Abzugfähigkeit der Bestattungskosten
Fragestellung
Betrifft Erbschaftsteuer - Abzugsfähigkeit der Erbfallkoste, speziell Bestattungskosten
Das Erbe wurde durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag zu gleichen Teilen auf die 3 Erben aufgeteilt.
Es existiert im Nachlass ein gesondertes Konto für die Bestattung und deren Folgekosten, welche von dem bevollmächtigten Miterben aus diesem Konto beglichen wurden.
Habe die Bestattungskosten zu 1/3 bei der Erbschaftsteuer geltend gemacht. Die Steuerstelle lehnt dies ab, weil ich die Kosten nicht persönlich bezahlt habe.
Das Bestattungskonto ist. m.E. doch auch ein Teil der Erbmasse, somit sollte also auch 1/3 für mich.steuerlich abzugsfähig sein.
Was meint der Experte hierzu?
Mit freundlichen Grüßen
R. H. Gaggstatter
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn der Erblasser ein gesondertes Konto zur Begleichung der Bestattungskosten zur Verfügung. gestellt hat, fällt dieses Konto in den Nachlass, wobei die zu begleichenden Aufwendungen als Erblasserschulden abgezogen werden können. Als Bestattungs- bzw. deren Folgekosten ist ein Abzug nicht möglich, da die Mittel direkt aus dem Nachlass stammen.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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