Dividende Steuererklärung
Fragestellung
Ein Unternehmen mit Sitz in den USA schüttet im Jahr 2013 eine Dividende in Höhe von 100 Euro an eine Privatperson in Deutschland aus. In den USA wird automatisch eine Quellensteuer (15%) abgeführt. Die Aktien werden in den USA verwahrt. Die Dividende wird sofort in Aktien des Unternehmens angelegt. Wie und wo (Anlagen, Zeilen, Beträge) sind die Dividende und ggf. die Quellensteuer in der Steuererklärung der Privatperson für das Jahr 2013 anzugeben?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und Danke für Ihre Anfrage!
Ich habe Ihnen als Beispiel ein Dokument angehängt. Es ist die Anlage KAP; in die Zeile 17 tragen Sie die Dividende = 100 Euro ein, Zeile 59 die Quellensteuer = 15 Euro.
Grundsätzlich gilt im Bezug auf eine Steuerwirkung auch der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro/Person/Jahr. Sind Sie unterhalb der 801 Euro, bekommen Sie Ihre 15 Euro Quellensteuer zurück. Sind Sie darüber, dann sind die Einkünfte aus meiner Sicht anzugeben. es stellt sich die Frage, welche Verfügungsmacht Sie hatten (Ist die Wiederanlage automatisiert? ja/nein). Daraus sind unterschiedliche Ansätze ableitbar.
Sind noch Punkte offen oder unklar, bitte melden.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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danke für Ihre Antwort. Zu Ihrer Frage hinsichtlich Verfügungsmacht und Wiederanlage: Es handelt sich um ein Mitarbeiteraktienprogramm. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Bedingungen sind strikt. Aufgrund der Vereinbarung zur Teilnahme am Programm besteht eine Verpflichtung, die Dividenden in Aktien des Unternehmens anzulegen. Dies geschieht automatisch. Im Übrigen besteht für die nicht über Dividenden erworbenen Aktien im Rahmen des Programms eine mehrjährige Verkaufssperre. Ob die mehrjährige Verkaufssperre auch für die mit Dividenden erworbenen Aktien gilt, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.
Gehen Sie bei Ihrer Antwort davon aus, dass der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird.
Müssen Angaben in der Anlage AUS gemacht werden? Ich frage, weil auf Seite 1 folgendes steht: „Jeder … mit ausländischen Einkünften hat eine Anlage AUS abzugeben.“ Falls ja, geben Sie bitte Zeile(n), Inhalt und Beträge an.
Freundliche Grüße
Urlaubsbedingt sende ich Ihnen erst jetzt meine Antwort.
Seit dem Jahr 2009 werden ausländische Quellensteuern auf Kapitalerträge nicht mehr in der »Anlage AUS« ausgegeben.
Die Anlage AUS existiert zwar weiterhin, für Kapitalerträge ist sie jedoch nicht mehr von Bedeutung.
Grund: Bisher wurde der Abzug der ausländischen Steuer pro Staat oder Investmentfonds auf die entsprechende deutsche Steuer begrenzt. Diese Staaten- bzw. Fondsbegrenzung ist seit dem Jahr 2009 weggefallen. Ausländische Steuern auf Kapitalerträge werden seit dem unabhängig von Staat oder Fonds bis zur Höhe der entsprechenden deutschen Steuer abgezogen.
Entsprechend Ihrer Informationen sind in der deutschen Steuererklärung keine Angaben zu machen, da Sie keine Verfügungsmacht über die Dividenden hatten und als thesaurierend anzusehen sind.
Herzliche Grüße
Ralph Arens