Darlehensvertrag kündigen
Beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Fragestellung
Guten Tag,habe mich von meinem Partner getrennt.Wir haben ein gemeinsames Haus,in dem er wohnen bleiben will (Verkauf lehnt er ab).Ich bin damit einverstanden,verzichte auch auf die evtl.Auszahlung und den mir zustehenden Mietanteil bei Alleinnutzung seinerseits,will nur raus aus dem Kredit.
Erläuternd möchte ich noch hinzufügen,das er nach einem Gespräch mit der Bank alleine weiter zahlen wird(mit Hilfe seiner Eltern,die jedoch nicht offiziell die Bürgschaft übernehmen wollen)
Gibt es eine Möglichkeit aus dem Hauskredit raus zukommen? ( ich bin finanziell nicht in der Lage,.eine Mietwohnung und ggf. die Tilgung des Kredits zu finanzieren,da ich auch noch mein Kind (nicht seins) zu versorgen habe)Er tut alles,um mich zu schädigen-weil er weiß,das ich von solchen Dingen keine Ahnung habe.
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Zunächst müssen Sie unterscheiden zwischen dem Vertragsverhältnis zwischen der Bank und dem vertraglichen Innenverhältnis zwischen Ihrem ehemaligen Freund und Ihnen.
Zwischen Ihrem ehemaligen Freund und Ihnen können Sie selbstverständlich jederzeit entsprechende Verträge schließen, aus denen hervorgeht, dass Ihr ehemaliger Freund für die von ihnen eingegangene Darlehensschuld einsteht und sie gegenüber der Bank freistellt. Dies bedeutet aber nicht, dass die Forderung der Bank dadurch aufgehoben wird. Eine solche Lösung können sie nur mit Hilfe der Bank finden in dem diese zustimmt, sie aus dem Darlehensvertrag zu entlassen. Für die Bank ist ein zusätzlicher Darlehensnehmer immer ein weiteres Sicherungsmittel auf das sie im Zweifel beim Ausfall eines Darlehensnehmers zurückgreifen kann. Dies würde für sie bedeuten, was sie sich wahrscheinlich auch schon gedacht haben, dass, wenn ihr ehemaliger Freund nicht mehr zahlt, die Bank an sie herantreten wird. Wenn die Bank sie aus dem Darlehensvertrag entlassen würde, hätte sie diese Möglichkeit nicht und wird diese Möglichkeit daher auch nicht ohne weiteres aufgeben.
Daher müsste der Bank eine angemessene Gegenleistung angeboten werden, damit sie aus diesem Darlehensvertrag entlassen werden. Dies bedeutet entweder zusätzliche Sicherheiten, z.B. durch eine weitere Grundschuld in eine Immobilie der Eltern des ehemaligen Freundes oder der Eintritt der Eltern als Darlehensnehmer in den Darlehensvertrag oder eines anderen solventen Darlehensnehmers. Nur dann dürfte die Bank bereit sein, die sie aus dem Darlehensvertrag zu entlassen, wobei die Lärm nicht aufgrund eines Rechtsanspruchs ihrerseits eine erfolgt, sondern lediglich aus Kulanz. Ein Rechtsanspruch auf dem Darlehensvertrag entlassen zu werden haben Sie nämlich. Sie könnten höchstens das Darlehen kündigen mit der Konsequenz aber dass der Darlehensbetrag sofort fällig wäre.
Als Druckmittel könnten Sie selbstverständlich auch eine mögliche Teilungsversteigerung des Grundstücks in Betracht ziehen um die Eigentümergemeinschaft aufzulösen und gegebenenfalls dann hieraus die Darlehenssumme zu tilgen. In den allermeisten Fällen wird aber der Erlös aus der Teilungsversteigerung nicht ausreichen, um die Darlehenssumme zuzüglich der Zinsen zu tilgen. Es müsste hier im Einzelfall eruiert werden, wie hoch die Darlehenssumme ist und welcher Wert bei der Teilungsversteigerung zu erzielen wäre.
Insofern können Sie die Entlassung aus dem Darlehensvertrag nicht über den ehemaligen Freund regeln, sondern hier nur mögliche Sicherungen, die zum Beispiel auch darin liegen können, dass Sie weiter Miteigentümer des Hauses bleiben und zum Beispiel mit dem ehemaligen Freund eine gegebenenfalls notarielle Vereinbarung treffen bzgl. eines Verzichts auf eine Beteiligung im Darlehensvertrag im Innenverhältnis und, sofern sie von der Bank im Anspruch genommen werden sollten, die Übertragung des weiteren Miteigentumanteils ans Sie, sofern er sich hierauf einlässt.
Konnte ich ihnen zunächst weiterhelfen? Gerne können sich weiterhin an mich wenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
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Solange die Bank Sie nicht in Anspruch nimmt, könnte man hier zunächst abwarten, da Sie rein faktisch noch nicht insolvent sind. Sie müssten dass Darlehen also erst kündigen, die Bank die Forderung geltend machen und dann könnte man an eine Insolvenz denken.
Versuchen Sie ggf. über eine Teilungsversteigerung oder dessen Ankündigung Druck auf den Ex Freund zu machen, denn bei dieser würde auch er höchstwahrscheinlich seinen Teil des Hauses verlieren. Danach ist immer noch eine Privatinsolvenz möglich.
Gerne können Sie sich weiter an mich wenden.
Viele Grüße