beschränkte Steuerpflicht Formular 2015ESt1, Mieteinnahmen
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag Frau Klüsener
Es geht um die Steuererklärung eines meiner Geschwister, der schon seit mehr als 20 Jahren in den USA lebt und nach dem Tod unserer Mutter einen Teil des Hauses unserer Mutter geerbt hat.
Die Steuererklärung der Erbengemeinschaft wurde schon gemacht und das Finanzamt hat auch schon den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung betreffend der Mieteinnahmen erlassen.
Ich möchte wissen, wo in in der Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen der zu versteuernden Betrag anzugeben ist (Formular 2015EStC) . In welcher Ziele des Formulars muss der zu versteuernde Betrag der Mieteinnahmen eingetragen werden? Oder sind nur die persönlichen Daten auf Seite 1 einzutragen und auf Seite 3 zu erklären, dass seit mehr als 10 Jahren keine unbeschränkte Steuerpflicht mehr vorliegt. Die Höhe des zu versteuernden Betrages entnimmt dann das Finanzamt aus dem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung.
Würde mich freuen, wenn Sie mir meine Frage beantworten könnten.
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nachfolgend möchte ich auf Ihre Frage eingehen, indem ich Ihnen die Anleitung ESt 1 C und die Anlage Vermietung und Verpachtung meiner Antwort anhänge:
Anleitung ESt 1 C auf Seite 1 weist darauf hin, dass der Hauptvordruck nebst der Anlage aus Vermietung und Verpachtung abzugeben ist.
Im Vordruck ESt 1 C tragen Sie die persönlichen Angaben Seite 1 und eben Seite 3, wie von Ihnen geschrieben, ein nebst persönlicher Unterschrift.
In der Anlage V+V Zeile 25 tragen Sie bitte die Angaben zum Anteil an der Erbengemeinschaft ein und wo diese steuerlich geführt wird.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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