Anlage Unterhalt; finanzielle Unterstützung erwachs. Kind
Fragestellung
Mein erwachsener Sohn lebt in meinem Haushalt. Er hat schon mehrmals eine Lehrausbildung kurz nach Beginn abgebrochen. Ein Kindergeld wurde auch nicht bezahlt. Kann ich bei dieser Konstellation in der Anlage U für 2013 einen Unterhaltsbetrag geltend machen.
In der Literatur (Willi Dittmann; Eink.steuererkl.) habe ich gelesen, daß bei einer Person, die in meinen eigenem Haushalt lebt, das Finanzamt ohne Nachweis 8004,- Euro Unterhalt anerkennt (abzügl. dem Einkommen des einen o.g. Monats).
In meinem Eink.Steu.Erkl. 2013 habe ich die Anlage U entsprechend abgegeben. Im Bescheid wurde ohne Kommentar die Anlage U nicht berücksichtigt.
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Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
das passiert mir auch regelmäßig, dass Streichungen vorgenommen werden ohne Kommentar, das soll aber bald abgestellt werden.
Ja auf jeden Fall Einspruch einlegen und den Sachverhalt wie oben kurz erläutern. Mann sollte zwar meinen, dass die Anlage U mit 2 Seiten eindeutig ist und sehr umfangreich ist, aber auch bei uns Beratern fehlen die Freibeträge, wenn keine weiteren Erläuterungen beigefügt sind.
Da das volljährige Kind, für den niemend mehr Anspruch hat auf einen Kinderfreibetrag bei Ihnen wohnt leisten Sie den Unterhalt dadurch, dass Sie die Miete, Strom, Gas, Wasser und Lebensmittel besorgen/bezahlen.
Für 2013 hat sich der Freibetrag allerdings erhöht für 2014 auf 8.354,00 €. Da ich gerade im Ausland bin und meine Internetverbindung nicht besonders ist kann ich den zutreffenden Betrag für 2013 nicht nennen, beantragen Sie dann einfach den Betrag für 2014.
Wenn Sie nur 8.004 beantragen erhalten Sie nur den Betrag, beantragen Sie aber mehr wird das Finanzamt auf den korrekten Betrag kürzen!
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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