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Mietrecht Ratgeber

 

Mietrecht-Themen

Eigenbedarfskündigung

  • Der Vermieter kann Eigenbedarf für sich, nahe Angehörige oder sonstige Angehörige seines Haushalts anmelden.
  • Eine Kündigung ist rechtens, wenn der Vermieter innerhalb seines Mietobjekts keine andere Wohnung zur Verfügung hat, die ebenfalls für ihn oder seine Angehörigen geeignet ist.
  • Aus einer schriftlichen Kündigung müssen die genauen Gründe und ein konkreter Nachmieter ersichtlich sein.
  • Stellt die Kündigung in der aktuellen Situation des Mieters eine besondere Härte dar, kann er Widerspruch dagegen einlegen.
  • Stellt der Mieter im Nachhinein fest, dass sein ehemaliger Vermieter den Eigenbedarf vortäuschte, stehen ihm zahlreiche Ansprüche auf Schadensersatz zu.

Mieterhöhung

  • Mieterhöhungen sind nur einverständlich oder mit nachvollziehbarer Begründung möglich. Der Vermieter kann jedoch auf die Erteilung der Zustimmung klagen.
  • Laut § 557 a BGB ist eine sogenannte Staffelmiete erlaubt, wenn sie im Mietvertrag geregelt ist. Das heißt, dass über einen bestimmten Zeitraum regelmäßig die Miete erhöht wird.
  • Es ist ebenso möglich, die Miete an den deutschen Preisindex zu binden.
  • Weitere Gründe für eine Mieterhöhung können zum einen Modernisierungskosten, aber auch Anpassungskosten an die örtliche Miete sein.
  • Der Vermieter darf 11 % der von ihm investierten Summe auf die monatlichen Mietzahlungen umlegen, wenn er dies rechtzeitig angekündigt hat.
  • Eine Mieterhöhungsankündigung ist nur dann fristgerecht, wenn zwischen letzter Mieterhöhung und dem in Aussicht genommenen Erhöhungstermin 15 Monate vergangen sind.
  • Der Mieter sollte auf versteckte Instandhaltungsaufwendungen, gerade bei Modernisierungskosten, achten.

Mietminderung

  • Ihre Mietwohnung ist mangelhaft, wenn sie nicht das hält, was Sie im Mietvertrag vereinbart haben und Sie dadurch im Gebrauch beeinträchtigt sind. Der „Istzustand“ stimmt mit dem „Sollzustand“ nicht überein.
  • Reine Bagatellen sind kein Minderungsgrund.
  • Jede Minderung setzt die Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter voraus. Ihr Vermieter muss die Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen. Setzen Sie eine Abhilfefrist. Danach dürfen Sie die Miete mindern oder das Problem in Selbstabhilfe bereinigen.

Mietrecht Haustiere

  • Lesen Sie in Mietvertrag und Hausordnung nach, inwieweit die Tierhaltung individualvertraglich oder formularmäßig geregelt ist. Jede Tierhaltung muss den Charakter einer Wohnung als Mietwohnung berücksichtigen und darf den „vertragsgemäßen Gebrauch“ der Wohnung nicht beeinträchtigen.
  • Individuell vereinbarte Tierverbote müssen Sie weitestgehend akzeptieren. Formularmäßig vereinbarte Klauseln zur Tierhaltung  sind im Licht der Interessen von Vermieter, Mieter und Nachbarn gegeneinander abzuwägen. Die Kleintierhaltung ist jedoch stets erlaubt.
  • Eine Grenze verläuft dort, wo die Haltung eines Tieres den Charakter einer Mietwohnung beeinträchtigt (Krokodil in der Badewanne) oder die Interessen des Vermieters (Hund zerbeißt Türen im Neubau) oder der Mieter (Hysterischer Nymphensittich schreit ohne Unterbrechung) nachhaltig beeinträchtigen.
  • Auch die Haltung eines Hundes unterliegt einer Interessenabwägung. Ein pauschales Hundehaltungsverbot ist meist unwirksam. Kleinere Hunde sollten problemlos gehalten werden dürfen, während größere Hunde oder Kampfhunde den Interessen von Vermieter und Mitbewohnern zuwiderlaufen.

Mietvertrag

  • Mietverträge sind im Regelfall nicht mit einem Widerrufsrecht verbunden. Wenn Sie Überlegungsbedarf haben, sollten Sie unter „Sonstiges“ ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht vereinbaren.
  • Mietverträge enthalten eine Vielzahl von Klauseln. Viele davon wurden oder werden noch gerichtlich überprüft. Die meisten Klauseln, soweit sie zum Beispiel dem Mustermietvertrag des Deutschen Mieterbundes entsprechen, dürften wirksam ausgestaltet sein.
  • Allgemein gilt, dass ein Mietvertrag nur solche Klauseln beinhalten darf, die weder Mieter noch Vermieter unangemessen benachteiligen und keinen überraschenden und nicht mit dem Gesetz zu vereinbarenden Inhalt aufweisen.

Schönheitsreparatur

  • Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Nur wenn er diese Pflicht im Mietvertrag wirksam auf den Mieter abgewälzt hat, muss der Mieter renovieren.
  • Reparaturklauseln können nur dann wirksam sein, wenn sie die Renovierungspflicht vom tatsächlichen Zustand der Wohnung abhängig machen.
  • Nach der heutigen Rechtsprechung ist eine Vielzahl gebräuchlicher Reparaturklauseln unwirksam, vor allem in den bis 2007 genutzten Formularmietverträgen.
  • Wenn eine Reparaturklausel unwirksam ist, muss der Mieter nicht renovieren und kann für bereits geleistete Arbeiten Ersatz verlangen.

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Antworten zum Thema Mietrecht

Antworten 301-310 von 390
Rechtsanwalt Hans Joachim Faber
Niederlassung - Fläche anderer Firma versprochen
beantwortet von Rechtsanwalt Hans Joachim Faber
Hallo! Wir haben eine Bürofläche gemietet, die vor Erstellung unseres Vertrages einer anderen Firma versprochen wurde. Wir wurden über diese Kondition nicht informiert, außer dass es in unserem Vertrag eine durchgestrichene Klausel zur Vertragsverlängerung gibt...
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Rechtsanwalt Reinhard Otto
beantwortet von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Ich wende mich an Sie bezüglich folgender Angelegenheit: Ich wohne seit 3 Jahren in einer Münchner Immobilie (Patrizia GmbH) in einer Wohngemeinschaft. Beim Erstbezug der Immobilie war die Mietkonstellation folgende: A...
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Guten Tag, ich bin ein privater Vermieter eines Sechsfamilienhauses. Seit 2 Jahren habe ich eine Mieterin (anfangs Familie) mit drei Kindern, die sehr viel Lärm verursachen. Eine Mieterin ist bereits deswegen ausgezogen...
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
beantwortet von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrter Herr Hesterberg, ich habe eine Frage zu dem Thema: -Korrekte Umlage der Betriebskosten einer neuerdings als Lagerraum vermieteten ET-Wohnung und - damit zusammenhängend - zu diesem Zwecke Änderung des Umlageschlüssels allein durch den Verwalter...
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Mietminderung
beantwortet von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Kann der neuer Besitzer eine seit 2009 bestehende und durch Zahlungsbelege beweisbare mündlich vereinbarte Mietminderung wegen Schimmelbefall in mehreren Zimmern als für ihn ungültig erklären und die Rückzahlung des Minderungsbetrages seit Eigentumsübergang einfordern? Eigentumsübergang war der ...
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Kein Foto
beantwortet von
Meinem Man und mir gehört gemeinsam ein Wohn-und Geschäftshaus. Ein Mieter hat am 30. 03. 2015,mit einjähriger Frist,( 31. 03. 2016) seinen gewerblichen Mietvertrag gekündigt. Der Mietvertag wurde mit dem Vorbesitzer gemacht, wir haben das Haus mit dem Mieter übernommen...
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Mieter verweigert Mieterhöhung - Streitwert
beantwortet von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Guten Tag Herr Hesterberg, bei mir sind ab 1. August 2014 3 Appartements an Pflegeheim (betreutes Wohnen) dauerhaft vermietet. Die Mieterhöhung wurde dem Mieter(Der Pflegeheim) im Dezember 2015 schriftlich mitgeteilt (Dokument Nr...
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Kein Foto
beantwortet von
Sehr geehrter Herr Bretzel, wir blicken bei der Nebenkosten Abrechnung unseres Vermieters nie wirklich durch. Jedesmal tauchen wieder neue Punkte auf wie dieses mal "Betriebskosten Trinkwasser"...
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Rechtsanwalt  Marc Nathmann
Betriebskostenabrechnung
beantwortet von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Schönen guten Tag. Meine Betriebskostenabrechnung ist dreimal so hoch wie im letzten Jahr, wir haben Fernwärme. Vor Abschluß des Mietvertrages hieß es das man ja nie etwas bzw...
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
beantwortet von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Guten Tag, meine Frage ist: Ich besitze ein Haus (wohne selbst nicht darin), in dem zurzeit 4 Parteien wohnen. Davon in einer Erdgeschoss-Wohnung kostenfrei meine Mutter und in der oberen Etage mein Sohn...
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Fachartikel zum Thema Mietrecht

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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann

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