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Immobilienrecht Ratgeber

Immobilienrecht-Themen

Notarielle Beurkundung

  • Unter einer notariellen Beurkundung versteht man die schriftliche Bestätigung eines Rechtsgeschäfts durch einen Notar
  • Eine notarielle Beurkundung ist in vielen Fällen zur gegenseitigen Absicherung der Beteiligten sinnvoll. Bei einigen Rechtsgeschäften ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
  • Der Notar berät die Parteien zu dem geplanten Rechtsgeschäft, bereitet aber auch den Vertrag vor und führt die Beurkundung durch
  • Im Beurkundungstermin sind vor der Vertragsunterschrift die Personalien und die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten festzustellen.
  • Die Kosten der Beurkundung ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz

Antworten zum Thema Immobilienrecht

Antworten 181-190 von 209
Kein Foto
beantwortet von
Ein 6-Mehrfamilienhaus ist per 01. 01. 2007 an den erwachsenen leiblichen Sohn übertragen worden, die Eltern=Schenker haben den wirtschaftlichen Nießbrauch gem §§ 1030 ff BGB an dem Wohngebäude mit folgendem Wortlaut (notariell) bestimmt: "Für den Inhalt des Nießbrauchs gelten die gesetzlichen Be...
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Rechtsanwalt Marcus Schröter
beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Herr Schröter, ich habe über eine Bank eine Baufinanzierung abgeschlossen, welche mir von einem externen Makler vermittelt wurde. Ich habe die Bank gebeten, mir Auskunft darüber zu erteilen, ob seitens der Bank in irgendeiner Art und Weise Vermittlungsgebühren, Provisionen oder Äh...
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Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Gemeinschaftseigentum
beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Joachim, Nach Kauf einer 3-Zimmer Eigentumswohnung in einem 3-stoeckigen Altbau in Hamburg(plus Dachgeschoss und Souterain) musste ich leider nach Beginn der Eigennutzung(und vorheriger Renovierung) feststellen, das in dem groessten Zimmer breitflaechig Feuchtigke...
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Rechtsanwalt Robert Weber
beantwortet von Rechtsanwalt Robert Weber
Bitte um Überprüfung des Kaufvertragsentwurfs...
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Änderung Fertigstellungstermin Wohnung beim Notar - ok?
beantwortet von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte Damen und Herren- wir hatten am Freitag unseren Notartermin zum Kauf einer nicht ganz günstigen Wohnung (756 TEUR). Kurz vor dem Verlesen des Vertrags hat der Verkäufer uns mitgeteilt, dass sich das Fertigstellungsdatum um 2 Monate verschiebt...
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Kein Foto
Bauträgervertrag
beantwortet von
Bitte den Bauträgervertrag im Anhang auf unseriöse Schwachstellen hin prüfen. Benötigen Sie auch noch den Teilungsvertrag? Danke...
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Rechtsanwalt Michael Pilarski
beantwortet von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Hallo. Habe vor ein Haus zu kaufen. Habe schon alles bezahlt,Grundstückerwerbsteuer und Notar. Das Haus wird durch mich bei derWüstenrot Bank abgelöst mit einer Finanzierung die auch durch die Wüstenrot Bank gemacht wird...
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Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Erbauurecht, Hinweispflichten
beantwortet von Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Erbbaurecht mit aufstehender Immobilie von privat gekauft. Erbbaurechtsausgeber Stadt Stadt hat nur nach der Notarvertragsunterzeichnung die Zustimmungserklärung abgegeben und das Grundstück 6 Wochen später schriftlich zum Kauf angeboten (ohne Hinweise auf Altlasten) Voreigentümer ist mittlerweil...
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Rechtsanwalt Robert Weber
1. Rechnung für Dachdeckerangebot rechtlich? 2. Bedarfsa
beantwortet von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Herr Weber, wir haben insgesamt 3 Fragen: Dachdecker / Hagelschaden nach einem großen Hagelschaden im Sommer fragten wir bei mehreren Dachdeckern um ein Angebot an. Einer davon kam unangemeldet vorbei, schaute sich das Gebäude an und verlangte die Original-Bauunterlagen, da er ohne...
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Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau und ich beabsichtigen den Kauf eines Einfamilienhauses in Berlin. Gestern erhielt ich den Kaufvertragsentwurf durch den Makler. Ich würde nun gerne den Vertrag auf ungewöhnliche oder für uns negative Klauseln oder Bedingungen prüfen lassen...
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Rechtsanwalt Marcus Schröter
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