
Rechtsanwalt Steve Laurenz
69 X-Mails
149 Fragen am schwarzen Brett
Auch in allen anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie.
bspw. Ansprüche bei einem Verkehrsunfall, Abwehr von Ordnungswidrigkeiten, Kauf- und Werkvertragsrecht, Schadenersatzansprüche & Schmerzensgeldansprüche, Gewährleistungs- und Garantierechte, Fluggastrechte, Arbeitsrecht etc.

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Beratungsschwerpunkte (Alle | Keine):
20 Kundenbewertungen:
Mietrecht
Sehr zügige Antwort, Empathie und Motivation.
Mietrecht
Schnelle Antwort und ausführliches Schreiben an den Vermieter! Ich werde ein Angebot zur weiteren Betreuung einholen.
Immer wieder gerne
Mietrecht
Absolut Top beraten mit schneller und professionell er Umsetzung.
Danke dafür!
Mietrecht
Schnelle Und verständliche Antwort.
Bei Rückfragen auch direkt reagiert.
Vielen Dank
Immobilienrecht
Leider war ich gar nicht zufrieden. Nebst dem Umstand, dass zwei Absätze der Antwort wohl versehentlich doppelt auftauchten, war die Aussagekraft der Antwort recht gering. Die ersten vier Absätze der Antwort haben das wiedergegeben, was ich ohnehin im meiner Fragestellung schon voran gestellt habe. Verteilung von Eigentumsanteilen und was eine Teilungserklärung bedeutet. Das war nicht meine Frage. Sogar der Verweis auf die gesetzlichen Regelungen zur Bruchteilsgemeinschaft ist unzureichend - §1008 wird nichtmal erwähnt. Als Lösung wird die Androhung der Aufhebung der Gemeinschaft durch Versteigerung angeboten. Neben der Tatsache, dass auch hier wieder nicht die explizite Norm zitiert wurde - nämlich § 753 - wird diese Aussage auch nicht weiter erläutert im Hinblick auf mögliche Konsequenzen. Ich hätte mir eine etwas praxistauglichere und auf meine Fragen und Situation bezogene Antwort erhofft. Dass man für sowas 120 Euro verlangt ist Wahnsinn. Mir hat man nicht geholfen, ich fühle mich vielmehr abgezockt. Insgesamt haben sich 15 Sätze auf meine eigentlichen Fragen bezogen.
Antwort des Experten: Sehr geehrte Frau Sladek,
dass Sie mit der Beratung nicht zufrieden sind, bedauere ich sehr, erachte die schlechte Bewertung jedoch als nicht gerechtfertigt.
Trotz der von Ihnen gewünschten Detailtiefe „mittel“, habe ich an einigen Stellen ausführlicher erklärt, wie es sich rechtlich verhält. Dabei kam es versehentlich zur doppelten Ausführung hinsichtlich der Fruchtziehung. Dies ist jedoch aus meiner Sicht unschädlich.
Ihre Fragen habe ich Ihnen konkret beantwortet,
- dass die Verwaltung allen Miteigentümern gemeinschaftlich zusteht, jedoch auf Grund Ihrer Stimmenmehrheit eine ordnungsgemäße Verwaltung von Ihnen beschlossen werden kann,
- dass Sie mit dem Erwerb in die Mietverträge als neuer Vermieter eintreten und Ihnen auch die Mieterlöse gemäß Ihrem Anteil zustehen, nachdem entsprechende Verbindlichkeiten abgezogen worden sind,
- dass Sie ohne Zustimmung des zweiten Miteigentümers keine Teilungserklärung erzwingen können, höchstens Druck auf den Miteigentümer ausüben, dass Sie eine Teilungsversteigerung androhen.
Die Antworten habe ich Ihnen dabei auch mit entsprechenden gesetzlichen Normen belegt.
Der von mir nicht erwähnte § 1008 BGB war für die Beantwortung Ihrer Fragen nicht relevant, weshalb dieser auch nicht in der Antwort auftaucht.
Weshalb Sie mit der Beantwortung der Fragen unzufrieden waren, erschließt sich somit nicht.
Unberücksichtigt lassen Sie zudem, dass ich Ihre Anfrage innerhalb von 2 Stunden bearbeitet habe.
Zudem haben Sie Ihre Nachfragen erst 17:33 Uhr gestellt, jedoch am selben Tag noch um 23 Uhr eine schlechte Bewertung ausgesprochen, ohne dass ich die Möglichkeit hatte, Ihnen Ihre Nachfragen zu beantworten.
Ihre Fragen habe ich Ihnen nun gern noch beantwortet.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass Sie über die Rückfragefunktion gern auch hätten mitteilen können, was Sie noch ausführlicher gewusst hätten oder welche weiteren Fragen sich ergeben haben. Dann hätten wir die Angelegenheit sicher auch für Sie zufriedenstellend erledigen können.
Sollten Sie eine weitere Beratung wünschen, stehe ich ihnen gern zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mietrecht
Laut dem heute von mir hochgeladenen Scan0482.pdf wäre die Einschätzung von Herrn Laurenz falsch, dass die Heizkostenabrechnung in Bezug auf einen fehlenden Wärmezähler für Warmwasser fehlerhaft ist.
Antwort des Experten: Sehr geehrter Ratsuchender,
ich halte an meiner rechtlichen Würdigung fest.
Bei der von Ihnen herangezogenen Rechtsprechung der 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2017 handelt es sich um eine in der weiterführenden Rechtsprechung stark kritisierten Ausnahme-Entscheidung. Beim lesen der Urteilsbegründung ist festzustellen, dass sich die 67. Zivilkammer nicht tiefgründig mit der Problematik der nicht verbrauchsgerechten Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung auseinandergesetzt hat.
Bereits Anfang 2018 urteilte deshalb die 63. Zivilkammer des Landgerichts Berlin, dass das 15%ige Kürzungsrecht nach § 12 Heizkostenverordnung doch besteht (vgl. LG Berlin, Urteil vom 16.1.2018, Az.: 63 S 91/17).
Auch zahlreiche weitere Gerichte urteilten nach dieser Ausnahme-Entscheidung, dass das Kürzungsrecht besteht.
vgl.
LG Potsdam, Hinweisbeschluss vom 14.09.2017,Az.: 4 S 33/17;
Landgericht Halle, Beschluss vom 20.09.2018, Az.: 1 S 176/18;
LG Itzehoe, Urteil vom 22.03.2019, Az.: 9 S 26/18.
Ein Bewertung meiner Rechtsberatung mit nur zwei Sternen, halte ich nach alledem für nicht gerechtfertigt.
Abschließend gebe ich zu bedenken, dass es letztlich auf Grund der Unabhängigkeit der Richter und sich ständig weiterentwickelnder Rechtsprechung immer dazu kommen kann, dass der Richter eine andere Rechtsauffassung vertritt oder diese sich ändert.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mietrecht
Sehr gute Erläuterung meines Anliegens
Mietrecht
++
Mietrecht
Wir haben unseren potentiellen Mietvertrag an einem Freitag Abend, kurz vor den Weihnachtsfeiertagen, zur Überprüfung bei yourXpert hochgeladen.
Herr Laurenz hat diesen Vertrag, der sehr stark von den üblichen Mietverträgen abweicht, bearbeitet und detaillierte Anmerkungen und Hinweise gegeben. Auch auch unsere Rückfragen hat er zügig beantwortet.
Ich kann Herrn Laurenz uneingeschränkt wieterempfehlen und bedanke mich für seine Hilfeleistung!
Mietrecht
Super alles einwandfrei!!
Mietrecht
Ausführliche, schnelle und verständliche Antwort.
Sehr zufrieden.
Mietrecht
Erstklassige Beratung - kompetent, fundiert und sehr gut verständlich! In meinem Fall war es Mietrecht und all die Fallstricke, in denen man sich als Mieter verheddern kann. Herr Laurenz hat mir sehr geholfen, sonst hätte ich aus Unkenntnis folgenreiche und teure Fehler gemacht. Ich kann daher eine Beratung durch Herrn Laurenz nur wärmstens empfehlen und werde bei Bedarf jederzeit gern auf ihn zurückkommen!
Mietrecht
Sehr kompetent!
Mietrecht
Sehr zu empfehlen! Herr Rechtsanwalt Laurenz gab mir überaus sachkundigen, schnellen, freundlichen, hochkompetenten und sehr konkreten Rat zur weiteren Vorgehensweise in meinem Fall (Mietrecht/Mängel der Mietsache) - genau das, was ich mir gewünscht habe und als Unterstützung für mein weiteres Agieren in meiner Mietrechts-Angelegenheit brauche! Seine Ausführungen sind sehr klar, verständlich und deutlich. Ich bin hochzufrieden und werde Herrn Laurenz bei entspr. Notwendigkeit jederzeit gern wieder eine Anfrage senden.
Mietrecht
Herr Rechtsanwalt Steve Laurenz zeigte mir sehr strukturiert Lösungsmöglichkeiten auf. Ich bin sehr erstaunt was alles möglich ist. Vielen Dank.
Mietrecht
Schnell und zuverlässig
Mietrecht
Bei Herrn Rechtsanwalt Steve Laurenz bin ich an einen sehr kompetenten Ansprechpartner gelangt. Er prüfte alles sehr genau und stellte mir als Laien den Sachverhalt, gerade in einem komplizierten Bereich, wie dem Mietrecht, verständlich dar. Ich sage Herzlichen Dank.
Mietrecht
es war eine klare Antwort auf meine Frage
Schadensersatz
Ausführliche Antwort mit allen relevanten Fakten und klarer Handlungsempfehlung.
Mietrecht
Exzellente und ausführliche Beratung. Dieser Anwalt arbeitet zügig und exakt. Sehr gerne wieder.
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