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Rechtsanwalt Mathias F. Schell

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Frankfurtanwalt - Rechtsanwaltskanzlei Schell

Die Rechtsanwaltskanzlei Schell hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist regional im Großraum Rhein-Main tätig. Die Mandantschaft besteht überwiegend aus privaten Auftraggebern sowie aus Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft.

Neben der gerichtlichen Tätigkeit arbeiten wir vorwiegend in der präventiven Rechtsberatung, um Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld zu verhindern und auf diese Weise zeit- und kostenaufwendige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Hierbei konzentrieren wir uns auf zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Sachgebiete, damit angesichts der ständig erweiterten juristischen Tätigkeitsfelder die erforderliche Sachkompetenz bewahrt werden kann.

Zielsetzung unserer Tätigkeit ist es, die für den konkreten Sachverhalt optimale juristische Betreuung zu erbringen. Wir gewährleisten wird ein dichtes Netzwerk von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern, um die Qualität unseres Dienstleistungsangebots und unserer anwaltlichen Arbeit zum Nutzen unserer Mandanten zu verbessern.
Abschlüsse und Qualifikationen:
Rechtsanwalt Mathias F. Schell - Curriculum Vitae

1966 geboren in Wiesbaden
1987 Abitur in Wiesbaden
1987 Aufnahme Studium der Rechtswissenschaft, Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz
1993 Erstes juristisches Staatsexamen an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz
1993 Aufnahme Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main
1996 Zweites juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main
1996 mit 29 Jahren Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
seit 1996 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Frankfurt am Main
Informationen:
Zertifiziert  
Follower:
1
Rechtliche Angaben:
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3 Kundenbewertungen:





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20.02.2015
Zivilrecht

der Rechtsanwalt ist sicher kompetent, in meinem Fall konnte er mir leider nicht weiterhelfen , da es sich um einen Fall im spanischen Strafrecht handelt

verifiziert

Antwort des Experten: Die Bewertung ist allein ergebnisbezogen aus, weil der Anruferin in Ihrer Ausgangsfrage nicht weitergeholfen werden konnte. Der zugrunde liegende Sachverhalt ereignete sich in SPANIEN, so dass darauf SPANISCHES Recht anwendbar ist. Dennoch wendet sich die Anruferin an ein deutsches Rechtsportal, das mit DEUTSCHEN Rechtsanwälten besetzt ist. Eine Beantwortung der Frage konnte daher von einem DEUTSCHEN Rechtsanwalt in einem DEUTSCHEN Rechtsportal nicht erfolgen. Aus diesem Grund wurde zu Beginn des Gesprächs eine rechtsverbindliche Auskunft und konkrete Handlungsempfehlung von mir abgelehnt. Dennoch bat die Anruferin um Auskunft, wie der (spanische!) Sachverhalt theoretisch nach deutschem Recht zu beurteilen wäre. Diese Auskunft wurde verständlich erteilt. Gleichwohl fällt die Bewertung bemerkenswert zurückhaltend aus, weil das mitgeteilte Ergebnis nicht dem erwarteten entspricht. Das hat mit sachlicher Bewertung nichts zu tun und zeigt wieder einmal die Unsinnigkeit, dass Leute, die nicht in der Lage sind, für ein spanisches Rechtsproblem auch ein/en geeignetes Rechtsportal/Rechtsanwalt für das fremdländische Recht zu kontaktieren, anschließend derartige Bewertungen abgeben dürfen.

08.01.2015
Vertragsrecht

Ich habe mich sehr gut beraten gefühlt, vielen Dank!

verifiziert

08.12.2014
Vertragsrecht

Vielen Dank für die schnelle Hilfe und ausführliche Prüfung meines Vertrages! Top-Experte!!!

verifiziert

Dieser Experte hat noch keine Fachartikel verfasst.
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