Zwangsversteigerung
Beantwortet von Rechtsanwalt Reinhard Otto in unter 1 Stunde
Fragestellung
Darf eine Bank die Zwangsversteigerung ankündigen ohne das man an Zins und Tilgung im Rückstand ist nur weil ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluß auf das Girokonto vorliegt und dieser sofort zurück genommen wurde!!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen mitgeteilten, allgemein gehaltenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich darf eine Bank auf Sicherungsmittel zurückgreifen, u.a. auch ein Sicherungsgrundstück zwangsversteigern, wenn die Rückzahlung des gesicherten Kredites gefährdet ist. Das wird so oder ähnlich in den Darlehenbedingungen stehen.
Wenn das Girokonto die Quelle ist, von der aus Zins und Tilgung gezahlt werden, und wenn dieses Konto durch eine Pfändung blockiert wird oder zukünftig werden kann, UND wenn gleichzeitig Zahlungsprobleme zu befürchten sind, worauf eine ausgebrachte pfändung hindeutet, ist die Androhung der ZV zumindest nicht offenbar unberechtigt.
Es wird im konkreten Einzelfall genau zu prüfen sein, ob die Androhung berechtigt war oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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