Zugewinngemeinschaft
Fragestellung
Hallo ich habe folgende Frage:
Meine zukünftige Frau hat größere Schulden die aus früheren Zeiten stammen. Ich hingegen besitze eine Eigentumswohnung, die zu 80% bezahlt ist. Als Eigemntümer bin nur ich im Grundbuch eingetragen.
Zur Zeit sind wir beide beruftätig und jeder verdient sein eigenes Geld und bezahlt für seine eigenen Schulden.
Wie verhalten sich nach meiner Eheschließung und bei späterer Scheidung folgende Dinge:
1. Bin ich für auch für die Schulden meiner zukünftigen Frau haftbar, die vor der Eheschliessung gemacht wurden?
2. Bleibt meine Eigentumswohnung auch mein alleiniges Eigentum nach einer eventuellen Scheidung, oder hat dann meine Frau auch einen Anspruch? Die restlichen Ratenzahlungen werden ja dann wärend der Ehe bezahlt.
3. Wie verhält sich das mit meinem Auto. Die Rate wird dann ja auch während der Ehe weiter gezahlt.
(Zugewinngemeinschaft??)
Vielen Dank für die Antwort
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern Sie die Ehe im gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft geschlossen haben, haften Sie nicht für die Schulden, die die Ehefrau vor der Eheschließung gemacht hat. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie erklärt haben, dass Sie im Stand der Gütergemeinschaft leben wollen, hier verschmelzen die Schulden.
Die Zugewinngemeinschaft ist der Normalfall, wenn Sie nichts anderes erklärt haben.
Bzgl. der ETW verbleibt diese grds. in Ihrem Vermögen, auch die Schulden bleiben alleine Ihre Schulden, denn auch nach der Ehe haftet jeder Ehegatte grds. nur für die Schulden, die er selbst eingegangen ist. Ausnahmen bilden hier die Geschäfte des täglichen Bedarfs oder eben Darlehen, die auch gemeinsam eingegangen werden.
Allerdings könnte die ETW bei einer Scheidung in den Zugewinnausgleich einfließen. Hier wird ermittelt, welcher Ehegatte während der Ehe den höheren Vermögenszugewinn gemacht hat. Dieser muss dem anderen dann davon etwas abegeben.
Bzgl. des Kfz verhält es sich grds. wie mit der ETW. Wenn das Auto auf Ihren Namen läuft und Sie alleiniger Darlehensnehmer sind, haften Sie auch alleine für das Darlehen.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung, sollten noch Fragen offen sein oder weitere Erklärungen notwendig. Hierzu können Sie die kostenfreie Rückrageoption nutzen. Über eine gute Bewertung meiner Antwort freue ich mich.
Viele Grüße
Sie haben eine Frage im Bereich Familienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
war sehr hilfreich.
F.B.
Viele Grüße und besten Dank für die Bewertung.