Verkauf Mehrfamilienhaus
Fragestellung
Wir möchten ein mehrfamilienhaus verkaufen. Dabei stellt sich folgende Frage:
Wann beginnt die 10 Jahresfrist für mich und mein Partner.
Ich habe das grundstück im jahr 2007 gekauft.
Im Jahr 2009 haben wir eine GbR gegründet.
Nach Gründung der GbR haben wir Kredite aufgenommen öffentliche Mittel) und ein Haus gebaut.
Wir wollen das Objekt jetzt verkaufen. Es ist daher entscheidend, ob der verkauf steuerfrei ist oder wir die Gewinne versteuern müssen.
Der potentielle Käufer erwartet heute noch eine Antwort von mir.
besten Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Christian Peter
Sehr geehrter Ratsuchender, auf Grundlage der mir zuvor von Ihnen erteilten Informationen kann ich Ihnen die Frage wie folgt ohne Gewährleistung beantworten: 1. Beurteilung für Ihre Person: Sie teilten mir mit, das Grundstück wurde in 2009 in die GbR eingelegt. Das Grundstück wurde Kredit finanziert von Ihnen beworben und anschließen nach Einbringung in die GbR von dieser mit einem Mehrfamilienhaus für Vermietungszwecke bebaut. Das Haus wird und wurde nicht für eigene Wohnzwecke von Ihnen oder Ihrem Partner genutzt. Die GbR wurde allein zu diesem Zweck gegründet. Es handelt sich nicht um eine gewerblich tätige GbR. Wie wir bereits am Telefon heraus gearbeitet haben, wird durch die Einlage des Grundstücks in die GbR kein erneuter Erwerb ausgelöst. Die Ihnen bekannte 10-Jahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte läuft ab Erwerb/Auflassung für Ihren Teil des Grundstücks ab dem 25.06.07. Für Ihren Teil des verkauften Grundstücks oder GbR Anteils wäre ein etwaiger Veräußerungsgewinn nicht steuerbar nach 23 EStG, also einkommensteuerfrei. 2. Die Beurteilung für Ihren Mitgesellschafter: Nach dem GbR Vertrag übernimmt Ihr Geschäftspartner 50 Prozent der zu Grunde liegenden bei der Volksbank Paderborn bestehenden Darlehensverbindlichkeit, die für den Erwerb der Immobilie aufgenommen worden ist. Somit liegt mit dem GbR Vertrag und der hälftigen Übernahme des Darlehens für den Eintritt in die GbR und der 50% Eigentumsübertragung am GbR Vermögen/dem Grundstück für Ihren Partner ein steuerrechtlicher Anschaffungsvorgang am 20.05.09 vor. Das bedeutet für Ihren Partner ist die bekannte 10-Jahresfrist des Paragraphen 23 EStG nicht abgelaufen. Der ihm aus dem Verkauf des Grundstücksanteils/des GbR Anteils evtl entstehende zurechenbare Gewinn ist bis zum 20.05.19 nach gegenwärtiger Rechtslage des Paragraphen 23 EStG einkommensteuerpflichtig. Die anteilig übernommene Darlehensverbindlichkeit von der Volksbank sind seine/ihre Anschaffungskosten. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten und stehe Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung. Mit besten Grüßen Ihr Steuerberater
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