Wohnungsverkauf
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Wir, ein älteres Ehepaar möchten eine unserer Eigentumswohnungen verkaufen.
Die Wohnung wurde 2016 gekauft und ist seitdem möbliert vermietet. Die Möbel waren aus unserem Bestand, als wir unser großes Haus aufgelöst haben. Der dazugehörige Kfz-Parkplatz soll mit verkauft werden.
Wie hoch wäre denn der Anteil, den wir als Einkommen zu versteuern hätten.
Verkaufspreis der WE 140.000,00 €
Anschaffungspreis Wohnung 79.358,00 €
Anschaffungspreis Parkplatz 4.000,00 €
Rücklagenanteil 2.000,00 €
Einbauküche und komplette Möblierung 25.000,00 €
Mit freundlichen Grüßen
G.C.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag Herr C.
vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung nicht 100%-ig erfolgen kann, weil ich z.B. die seit dem Jahr 2016 geltend gemachten Abschreibungen nicht kenne. Die Abschreibungen müssen wieder hinzugerechnet werden, weil diese schon das Einkommen des laufenden jahres gemindert haben. Wenn man diese nicht dem Gewinn hinzurechnen würde, wären diese doppelt als Aufwand berücksichtigt (einmal als laufender Aufwand, einmal im Rahmen des vollen Ansatzes der Anschaffungkosten).
Grundsätzlich ermittelt sich der Verkaufsgewinn wie folgt:
Veräußerungspreis
abzgl. Anschaffungskosten (inkl. Anschaffungsnebenkosten)
zzgl. geltend gemachte Abschreibung
abzgl. Veräußerungskosten
Sofern Sie für die Einbauküche und Möbel die Anschaffungskosten nach nachweisen können, können Sie diese, ggfs. unter Hinzurechnung der Abschreibungen, ebenfalls noch geltend machen.
Sie müssten also mind. versteuern:
Verkaufspreis 140.000 EUR
abzgl. Anschaffungskosten 83.358 EUR
zzgl. Abschreibung, geschätzt 6.000 EUR (bitte genau nachschauen, siehe oben)
= ca. 62.642 EUR
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal mit Ihren Rückfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Ich meinte die Abschreibungen auf das Wohneigentum.