Wohnungseigentum
Beantwortet von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ich besitze eine Wohnung (Verkehswert ca.450000 €), auf der noch eine Restschuld von 48000,- € liegt. Das Darlehen habe ich jetzt nach 10 J.Laufzeit gekündigt ( zu Ende Juni 2017).Mein Sohn (einziger Erbe )hat mir angeboten, die Restschuld von € 48.000 zum begleichen.Meine Frage: kann ich dann noch, falls nötig, z.B. bei Eigenbedarf, ein Darlehen bei dieser Bank aufnehmen ( meine Bank hat das bejaht,eine hohe Grundschuld v. 115000.- ist eingetragen) oder muß mein Sohn dann einwilligen?
Soll ich Nießbrauch eintragen lassen ?
Dann kommen wahscheinlich höhere Steuern auf mich zu?(ersparte Miete x Altersfaktor ,1000 .- mal12 Mon. x10 ,ich bin 78 J.) Oder einen Privatvertrag mit dem Sohn (hat Familie ) abschließen?
Was mit welchen Folgen würden Sie mir raten ?
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Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Sie bleiben ja weiterhin Eigentümerin der Wohnung, so wie ich Ihre Schilderung verstehe. Von einem Verkauf oder einer Schenkung an Ihren Sohn haben Sie nichts mitgeteilt.
Daher können Sie auch weiterhin einen neuen Darlehensvertrag bei Bedarf abschließen. Wenn Ihre Bank Ihnen da auch schon entsprechend grünes Licht gegeben hat, dann um so besser.
Einen Nießbrauch brauchen und können Sie auch gar nicht eintragen lassen, denn Sie sind ja Eigentümerin. Das Eigentum ist ein viel stärkeres Recht als der Nießbrauch.
Ein Nießbrauch würde höchstwahrscheinlich bei der Bewilligung eines Darlehens auch gar nichts bringen, denn die Bank verlangt ja die Eintragung einer Grundschuld bzw. die Fortführung der bereits bestehenden für denn Fall eines weiteren Kredits. Das kann aber nur der Eigentümer beantragen und bewilligen.
Nicht ganz klar wird aus Ihrer Schilderung, für welchen Fall Sie mit Ihrem Sohn einen Privatvertrag schließen wollen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Bei Fragen, können Sie gerne die Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
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