Wohnrecht auf Lebenszeit
Fragestellung
Meine Mutter ist derzeit 89 Jahre alt und wird in unseren Ort ziehen. Meine Frau und ich haben eine Wohnung gekauft, die nun erst gebaut wird. Fertigstellung in ca. Eineinhalb bis zwei Jahren.
Meine Mutter hat per Schenkung eine größere Summe investiert und möchte gerne ein Wohnrecht eingeräumt bekommen bis sie unwiderruflich in ein Alten-oder Pflegeheim wechselt. Als Frist wurde ein Jahr angedacht (vom ersten Tag im Heim bis zum erlöschen des Wohnrechts).
Wie hoch kann die Gegenleistung für das Wohnrecht angesetzte werden? Ist dann ein Mietvertrag zwingend oder kann die Gegenleistung auch auf eine Schenkung angerechnet werden?
MfG
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Die Höhe der Gegenleistung für das Wohnrecht sollte sich jedoch an der ortsüblichen Miete einer vergleichbaren Wohnung orientieren.
Ein Mietvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, sollte aber aus Gründen der Rechtssicherheit geschlossen werden, um Streitigkeiten über Art und Umfang des Wohrechtes festzulegen erst Recht dann, wenn nur ein schuldrechtliches Wohnrecht vereinbart wird, also keine Eintragung des Wohnrechtes in das Grundbuch erfolgt.
Eine Anrechnung der Gegenleistung kann auf die erfolgte Schenkung vorgenommen werden, allerdings verliert diese dann den Charakter der Schenkung, weil es eben doch eine Gegenleistung gibt. Die Hingabe des Geldes durch Ihre Mutter wäre dann eher als Darlehen zu werten.
Zudem müsste dann geregelt werden, was geschehen soll, wenn die monatliche Leistung die Höhe des erhaltenen Geldbetrages übersteigen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Wenn die Gegenleistung meiner Mutter eher als Darlehen zu werten ist:
Wie weit muss dann Zins, Tilgung oder Laufzeit bedient werden? Oder können diese Kriterien entfallen.
Gedanke: Ca. 50.000€ als Gegenleistung mit Eintrag ins Grundbuch mit Passus Ende Wohnrecht mit unwiderruflichem Einzug in ein Heim. Siehe letzter Text. Wäre das denkbar?
MfG
Wenn ich 50.000.- € als Leistung Ihrer Mutter annehme und von einer angemessenen Vergleichsmiete von 400.- €/Monat ausgehe, würde das Kapital rund 125 Monate, also gute 10 Jahre ausreichen.
Angesichts des Alters Ihrer Mutter ist daher der Fall, dass die 50.000.- aufgebraucht werden, bevor sie in Heim geht, eher theoretischer Natur.
Von daher ist der Gedanke, ihr ein Wohnrecht einzuräumen, das bei Einzug in ein Heim erlischt, die angezeigte Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
MfG
Sie müssen dabei berücksichtigen, dass grundsätzlich Vertragsfreiheit besteht, Sie und Ihre Mutter letztlich also weitgehend frei in Ihren Vereinbarungen sind.
Was für Sie aus steuerlicher Sicht günstig ist, müssen Sie mit einem Steuerberater klären.
meine Mutter hat mir am 9. Mai bereits 100.000€ überwiesen/geschenkt. Kann man die besprochenen 50.000 als Gegenleistung auf die oben genannte Summe im nachhinein beziehen bzw. eintragen lassen?
MfG