Wohnrecht auf Lebenszeit
Beantwortet von Rechtsanwalt Kriminaldirektor aD Willy Burgmer in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag,
Ich schildere hier mein Problem in Stichpunkten mit meiner Schwester.
Eltern bauten 1962 ein 2 Familienhaus.
Vater verstarb 1988.
Mutter verschenkte das 2 Familienhaus zu je der Hälfte an meine Schwester und an mich (Sohn).
Meine Schwester hatte von Anfang an Selbstnutzen an Ihrer geschenkten Haushälfte, weil Sie selber bis heute darin wohnt.
Da ich (Sohn) zum Zeitpunkt der Schenkung ein selbstgebautes Eigenheim besaß, ließ ich natürlich der Mutter in meinem Teil der Schenkung das Wohnrecht auf Lebenszeit vom Notar ins Grundbuch eintragen.
2008 kaufte mir meine Schwester meine geschenkte Haushälfte mit Wohnrecht auf Lebenszeit für die Mutter ab.
Im Februar 2014 „meldete meine Schwester unsere Mutter aus der Wohnung mit Wohnrecht auf Lebenszeit in ein Pflegeheim“.
Ohne dass die Mutter gefragt wurde, begannen ca. 2 Tage nach ihrem Auszug Sanierungsarbeiten in der Wohnung.
Die Tochter meiner Schwester zog mit ihrem Mann und Kind in die Wohnung ein.
Die Wohnung steht also definitiv nicht leer und die Tochter meiner Schwester zahlt Miete an Ihre Mutter die diese Miete zur Abtragung der Hypothek für diese Wohnung nutzt.
Frage: Muss meine Schwester an die Mutter für die anderweitige Nutzung der Wohnung eine Miete nach Mietspiegel leisten, zumal die Kosten für das Pflegeheim nicht ausreichend gedeckt sind? Oder kann meine Mutter jederzeit wieder zurück in die Wohnung, da Sie bei der Verlegung nicht auf Ihr Wohnrecht verzichtet hat.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
R. Giesa
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Kriminaldirektor aD Willy Burgmer
Sehr geehrte Damen und Herren
Ihre Frage: Muss meine Schwester an die Mutter für die anderweitige Nutzung der Wohnung eine Miete nach Mietspiegel leisten, zumal die Kosten für das Pflegeheim nicht ausreichend gedeckt sind?
Beantworte ich gerne wie folgt:
Es kommt konkret darauf an, welcher Art das Wohnrecht ist, das beim Verkauf an Ihre Schwester zugunsten Ihrer Mutter im Grundbuch eingetragen wurde.
Der Regelfall wäre eine sog. beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Diese ist gemäß § 1093 BGB als sog. Wohnungsrecht in das Grundbuch einzutragbar und gilt dann ein Leben lang, unbeschadet einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks.
In diesem Falle besteht also das Wohnrecht fort und Ihre Schwester darf die Wohnung nicht vermieten. Sogar von Ihrer Mutter ggf. aufgenommene Familienangehörige oder Pflegepersonal dürfte in die Wohnung in der Wohnung verbleiben, selbst nach einem Umzug in ein Pflegeheim. Wäre nämlich Ihre Mutter durch den Umzug in ein Pflegeheim an der persönlichen Ausübung gehindert, erlischt das Wohnrecht grds. nicht, BGH NJW 07, 1884
Da auf das Wohnrecht einzelne Vorschriften des sog. Nießbrauchs, § 1030 BGB, Anwendung finden, kann Ihre Mutter auch Nutzungen der Sache ziehen, sofern das nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, § 1030 Absatz 2 BGB.
Ich kenne natürlich nicht die Gesamtzusammenhänge Ihres Falls: Aber gesetzt den Fall, Ihrer Mutter hätte die Ausübung des Wohnrechts an Ihren Bruder bzw. ihre Enkelin nach § 1092 BGB „überlassen“, dann wäre das mit Gestattung des Eigentümers, also Ihres Bruders möglich. Nur dann könnte die Enkelin eine Einwendung nach § 1004 BGB, § 1027 BGB erheben, sonst eben nicht.
Die Miete steht aber Ihrer Mutter zu, nicht Ihrer Schwester zur Abtragung der Hypothek.
Dies nach Ihren Angaben und ohne Einblick in das Grundbuch, den Mietvertrag und sonstige relevanten Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
W. Burgmer
- Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage zum Mietrecht?
Schildern Sie Ihren Fall und erhalten Sie von unseren Rechtsanwälten kostenlos und unverbindlich Angebote zur Lösung Ihres Falles!
Nach dem Einstellen Ihrer Frage erhalten Sie individuelle Preisangebote unserer Experten, aus welchen Sie einfach das für Sie passende Angebot auswählen können!
Weitere interessante Produkte finden Sie im Recht-Shop:
- Eigenbedarf anmelden
- Eigenbedarfskündigung abwehren
- Gewerbemietvertrag prüfen lassen
- Gewerbliche Nebenkostenabrechnung prüfen lassen
- Hausgeldabrechnung prüfen lassen
- Mieterhöhung prüfen & abwehren (für Mieter)
- Mieterhöhung prüfen & durchsetzen (für Vermieter)
- Mietkaution einbehalten
- Mietkaution Rückzahlung
- Mietminderung für Gewerberäume prüfen und durchsetzen
- Mietminderung prüfen und durchsetzen
- Mietvertrag prüfen lassen
- Nebenkostenabrechnung prüfen lassen
- Renovierung und Schönheitsreparaturen bei Auszug - Klauselcheck
- Schönheitsreparaturen Gewerbe - Klauselcheck
Hier kostenlos und unverbindlich Angebote einholen!