Widerspruch Mahnbescheid
Fragestellung
In Funktion des stellv Jugendleiters und Turnierkoordinators habe ich im Auftrag eines Vereins Pokale und Medaillien für ein Jugendfußball Turnier bestellt.
Zum zwecke der Lieferung habe ich neben dem Vereinsnamen auch meinen Namen angegeben.
Im Vorfeld habe ich eine Kostenaufstellung gemacht und den Jugendleiter darüber informiert der mir das ok gab.
Die Aufgabenverteilung war so das ich im Vorfeld und wärend der Turniere für den Sportlichen Ablauf und die Turnierleitung verantwortlich war und der Jugendleiter sowie der Kassierer für den Ein und Verkauf der Speisen und Getränke sowie die Finanziele Nachbearbeitung verantwortlich waren.
Die Kosten für die Pokale und Medailien waren durch die Startgelder der Teilnehmer zum größten teil bereits gesichert der rest war durch den Verkauf der Speisen und Getränke abgesichert.
Alle Einahmen haben der jugendleiter sowie der kassierer verwaltet.
Die rechnung habe ich gleich nach Lieferung an die handelden personen weitergeleitet.
Nachdem ich den verein verlassen habe bekam ich mehrere Mahnungen des pokalshops die ich mit wiederholter Auffordrung zur Zahlung entsprechend weitergeleitet habe.
Gezahlt wurde trotzdem nicht .Es wurde ein Mahnverfahren gegen mich eingeleitet daraufhin rief ich den
beauftragten Inkassodienst an und teilte im telefonisch mit das er doch bitte die Forderungen an den verein und nicht an mich stellen soll.
Was dann auch zunächst der fall war nach einiger Zeit bekam ich ein Schreiben in dem stand das ich ja keinen Schrifftlichen Auftrag vom verein hätte der den Kauf im namen des vereins rechtfertigt und somit ich die Rechnung begleichen müsse.
ich habe aber schon mehrfach Turniere für den Verein Organisiert und schon mehrfach Pokale gekauft niemals war vereinbart das ich mir den kauf schrifftlich vom verein bestätigen lassen muss.Wir haben das immer persönlich besprochen und die Pokale wurden auch gezahlt.
Der verein hat inzwischen Insolvenz beantragt
Ich bekam jetzt ein Mahnbescheid vom Gericht mit der Zahlungsaufforderung und einem Formular ob ich Wiederspruch einlegen möchte.In diesem fall käme es dann wohl zu einer Verhandlung.
Selbstverständlich möchte ich Wiederspruch einlegen .Wie hoch würden sie den Erfolg einen Wiederspruchs einschätzen und sollte ich einen Rechtsbeistand für den Wiederspruch nehmen oder erst für eine mögliche verhandlung.
Die Gesamtforderung belaufen sich bisher auf ca 1000 euro
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Guten Abend,
schön, dass Sie sich noch einmal gemeldet hatten. Ich hatte bereits befürchtet, dass Sie die Bearbeitung unbedingt am 23.12. benötigten.
Was Ihren Fall angeht, so wäre zunächst die Frage, weshalb die Kosten für die Pokale nicht erstattet wurden, waren die Kosten zum Großteil durch die Startgelder doch gedeckt und der Rest wurde durch den Verkauf der Speisen und Getränke erwirtschaftet.
Es ist rechtlich unbeachtlich, ob Sie schriftlich oder nur mündlich beauftragt wurden. Beides ist wirksam. Sie waren auch in der Vergangenheit bereits mehrfach tätig geworden, was Sie auch beweisen können. Es liegt aber auch ohnehin nahe, dass Sie hier nicht privat verpflichtet werden sollten und wollten.
Für die Einlegung des Widerspruchs benötigen Sie keinen Rechtsbeistand. Den Widerspruch können Sie ohne Begründung einlegen. Sollte es dann zu einer Klage kommen, können Sie sich selbst vertreten. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, an dem sich jeder selbst vertreten darf. Dennoch würde ich dazu raten, dann zu einem Anwalt zu gehen, da in einem Gerichtsverfahren auch Formalien zu beachten sind. Letztlich wird es dann darauf hinaus laufen, dass Sie darlegen, dass mit Ihnen kein Vertrag geschlossen wurde. Die Gegenseite müsste Ihnen das Gegenteil beweisen.
Da der Verein sich in der Insolvenz befindet, ist es nachvollziehbar, dass geschaut wird, wie man nun an das Geld kommt. Letztlich wird man Ihnen den Vertrag aber nicht anlasten können und der Verkäufer wird sich damit begnügen müssen, auf einen Teil aus der Insolvenzmasse des Vereins zu hoffen.
Ingesamt können Sie die Angelegenheit also gelassen angehen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
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bitte seien Sie so freundlich und verlängern die Deadline bis heute Abend.
Ich muss leider terminlich unvorhergesehen bis zum späten Nachmittag aus dem Haus, Eilsache nach dem Gewaltschutzgesetz. Ich bitte um Ihr Verstädnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
ich hatte Ihnen heute Morgen eine Nachricht zukommen lassen, dass ich aufgrund eines dringenden neuen Falles erst am Abend Ihre Bearbeitung vornehmen kann und hatte um eine entsprechende Verlängerung der Deadline gebeten.
Leider haben Sie diese Verlängerung bisher nicht vorgenommen und ich kann Ihnen die Ausarbeitung nun nicht zukommen lassen.
Haben Sie noch Interesse an der Antwort?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin