Widerruf Vertrag
Fragestellung
guten Tag ich habe eine Frage zu http://lagerverkauf-shopping.de/ : diese Seite gibt sich als B2B Portal. Ich wollte mich anmelden und habe überlesen, dass in den AGB´s steht dass man 240€ im Jahr zahlen muss. Ich habe auch schon per Brief/ Email/ Telefon freundlich und in aller Form gefragt ob man das ganze stornieren kann, wurde verneint.
Die Werbeanzeige auf Facebook zeigte nur Handys und Tablets mit 80% Rabatt von B2B stand da nichts und auch auf der Seite selbst hab ich bis zur 1 Mahnung nichts von 240€ Euro gesehen.
Muss ich jetzt 100% zahlen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt:
Ich habe nach der von Ihnen genannten Seite im Internet gesucht und bin fündig geworden - sie ist einschlägig bekannt und deren Aktivitäten sind nach der Meinung von Kollegen und mir rechtlich sehr fragwürdig.
Es zielt auf eine Täuschung von Kunden/Verbrauchern ab und bietet gerade ein Erscheinungsbild, was nicht transparent ist.
Aus diesem Grund würde ich auf keinen Fall zahlen, denn letztlich zielt der Betreiber u. a. gerade darauf ab, dass die Kunden vorschnell zahlen und sich eingeschüchtert fühlen, was jedenfalls mein persönlicher Eindruck ist.
Das heißt, wenn nur 3-4 von 10 Kunden zahlen, rentiert sich dieses augenscheinlich bereits für den Betreiber, was man sich gewahr werden muss.
Sie sollten daher nochmals unverzüglich von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen und hilfsweise einen Vertragsschluss bestreiten, eine Anfechtung wegen Irrtums/arglistiger Täuschung und die Kündigung außerordentlicher Art bzw. ganz hilfsweise die fristgerechte Kündigung aussprechen.
Damit entfällt Ihre Zahlungspflicht.
Schreiben Sie denen, dass Sie ansonsten einen Anwalt mit Ihrer Interessenwahrnehmung beauftragen, sollte die Firma Sie weiter einschalten.
Kündigen Sie an, dass Sie dann wegen grob unberechtigter Inanspruchnahme die Anwaltskosten bei der Gegenseite geltend machen werden.
Das reicht erfahrungsgemäß normalerweise völlig aus und bewirkt, dass die Firma von Ihrem rechtswidrigen Ansinnnen ablässt.
Erst wenn die Gegenseite gerichtlich gegen Sie vorgehen sollte, macht es Sinn eine nochmalige anwaltliche Beratung/Vertretung einzuholen.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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