Widerruf eines Vertrages
Fragestellung
Hallo Hr.Pilarski!
Mein Freund (Haus-und Grundstücksbesitzer) hat einen "Vertrag/Schriftstück/Vereinbarung" per Handzettel,unterschrieben,das er seinen Hund an einer Dame abgibt!
Dieser "Vertrag" beinhaltet,das nun sie die neue Eigentümerin des Hundes ist,sie ihn weiterhin regelmässig besuchen darf und das Tier mitnimmt sobald sie die Möglichkeit hat.Desweiteren,sollte das Tier aus unnatürlichen Gründen sterben,wird das medizinisch untersucht.
Der Hund lebt bis auf weiteres auf dem Grundstückes meines Freundes in einer Hütte.
Nun meine Frage! Ist dieser "Vertrag" überhaupt Rechtskräftig und wenn ja,kann man diesen widerrufen und evtl.weitere Klauseln ( zb Besuche für den Hund reduzieren ) mit erwähnen?
Die Dame kam bisher jeden 2.Tag zu uns um den Hund zu besuchen und sich um ihn zu kümmern.
Um eine hilfreiche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Liebe Grüße vom Bodensee,
D.Steinmann
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Anfrage. Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in den Vertrag nicht möglich ist.
Grundsätzlich verhält es sich so, dass Verträge auch mündlich geschlossen werden können, wenn das Gesetz keine strengere Form vorschreibt. Wenn ein Tier, das nach BGB als Sache behandelt wird, verkauft wird, dann schreibt das Gesetz keine besonderen Formvorschriften vor. Sie führen sogar aus, dass Sie einen Handzettel unterzeichnet haben und somit sogar einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, wenn beide Parteien unterzeichnet haben. Gegen eine Wirksamkeit spricht grundsätzlich nichts.
Ein Widerruf ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese ist zum Beispiel bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften und Verbraucherdarlehensverträgen der Fall. Aus Ihrer Schilderung ergeben sich keine konkreten Umstände, die auf ein bestehendes Widerrufsrecht hindeuten, es sei denn Sie hätten eines vertraglich vereinbart, was ich aber bezweifle.
Im Ergebnis muss ich Ihnen daher leider mitteilen, dass der Vertrag wirksam sein dürfte und kein Widerrufsrecht besteht. Wenn Sie Änderungen vornehmen möchten, dann geht das daher grundsätzlich nur mit Zustimmung der Dame, an die der Hund verkauft wurde.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Ich hatte vergessen zu erwähnen das der Hund an die Dame nicht verkauft wurde und sie noch nie etwas investiert hat!Sie kam lediglich alle 2 Tage und kümmerte sich um das Tier.
Ändert es deshalb etwas an der Rechtslage??
Vielen Dank!
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Sie sagten, es bestünde ein unterzeichneter Handzettel, dass der Hund an die Dame abgegeben wird. Hieraus lässt sich rechtlich auslegen, dass der Hund in das Eigentum der Dame übergehen soll. Das kann auf einen Kaufvertrag hindeuten, wenn ein Kaufpreis vereinbart wurde oder auf eine Schenkung, wenn kein Kaufpreis vereinbart wurde, also Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.
Was war also der Sinn der Vereinbarung.
Gruß
ja es besteht ein unterzeichneter Handzettel der besagt , die Dame ist nun die neue Eigentümerin des Hundes,ihn weiterhin besuchen wird und zu sich nehmen wenn sie die Möglichkeit hat.
Von einem Kaufvertrag war nie die Rede,ist auch nicht zustande gekommen.Von einer Schenkung steht auch nichts im Vertrag!
Der Sinn,die Dame wollte das Tier für sich haben und die neue Eigentümerin sein,weil wir das Tier aus beruflichen Zeitgründen dauerhaft nicht mehr "halten" können.Die Hundehütte steht bei uns auf dem Grundstück,eine "Pacht" dafür wurde auch nicht vereinbart.
Mein Freund würde aber dies gern alles widerrufen!
Vielen Dank!
an Verträge hat man sich zu halten. Wie ausgeführt sind grundsätzlich sogar sowohl mündliche als auch schriftliche Verträge wirksam.
Wenn Sie vereinbaren, dass die Dame die neue Eigentümerin sein soll, dann stimmen Sie einem Eigentumsübergang zu, nichts anderes passiert bei einem Kaufvertrag oder einer Schenkung. Das muss auch nicht ausdrücklich im Vertrag stehen. Fakt ist, dass die Dame sicherlich einen Anspruch gegen Sie geltend machen wollen wird, da Sie vertraglich eine Abgabe vereinbart haben und sie die neue Eigentümerin werden sollte. So einen Vertrag kann man, wenn keine Pflichtverletzungen, Irrtümer oder Täuschungen vorlagen, nicht einfach rückgängig machen. Ein Widerrufsrecht besteht bei derartigen Verträgen grundsätzlich nicht.
Die einzige Möglichkeit ist, dass sie mit der Damen einvernehmlich sprechen und einen Änderungs- oder Aufhebungsvertrag schließen.
Gruß und schönen Abend.
Letztendlich muss das mein Freund entscheiden!!
Ihnen eine gute Zeit und liebe Grüße vom Bodensee!
Vielen Dank!!