Wertpapier - Steuern - 2013
Fragestellung
Steuer und Wertpapier WKN 749072 Capital Raising, Finanzinnovation?
Emissionsdatum 19.12.2002
von Bank gekauft am 30.06.2003, KALENDERTAG, Kurs 104,75
Die Frage hierzu ist:
war es aus steuerlicher Sicht ein Fehler/Nachteil, wenn ein Verlust-Verkauf von mir bis 31.12.2013 = KALENDERJAHR, nicht mit Gewinn aus Wertpapieren im Kalenderjahr 2013 zwecks Anrechnung realisiert wurde?
Da eine entsprechend steuerliche Zuordnung dieses Wertpapiers hier in Hannover leider nicht möglich ist, wurden Sie mir hierfür als Spezialist und kompetent bestens empfohlen.
Für eine aufklärende Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit den besten Grüßen aus Hannover
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Das von Ihnen genannte Finanzprodukt ist eine Anleihe respektive eine Finanzinnovation und gilt als Kapitalanlageform im Sinne von § 20 Einkommensteuergesetz.
Ich würde zur Bestätigung gerne wissen, ob in Ihrem Fall Kapitalerträge vor 2009 (sofern es welche gab) nach der Marktrendite oder Emissionsrendite besteuert wurden (Kapitalertragsteuer ohne tatsächliche Verkäufe des Wertpapiers = Besteuerung nach der Marktrendite).
Ihren Angaben nach haben Sie die Anleihe noch nicht veräußert und somit auch noch keinen etwaigen steuerlichen Kursverlust realisiert. Da die Anleihe (das nehme ich an) vor 2009 erworben wurde, handelt es sich um einen Altfall, wenn vor dem 01.01.2009 diese Kapitalanlage mit Verlust tatsächlich veräußert worden wäre. Dieser Verlust wäre nur bis 2013 innerhalb der Einkunftsart Kapitalvermögen mit Gewinnen verrechenbar gewesen.
Da Sie die Anleihe aber scheinbar noch im Bestand haben, realisierten bis dato weder Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung dieser Anlageform.
Zur weiteren Beurteilung benötige ich bitte oben von Ihnen erbetenen Angaben zur Historie. Ich würde diese dann für meine weitere Antwort auf Ihre Frage berücksichtigen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
(Steuerberater)
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Danke
Schenk
Mfg.
B.
Zu Ihrer Rückfrage:
Bis heute werden Erträge/Verluste aus Wertpapieren gemäß Erträgnisaufstellung der Bank versteuert. Zum Wertpapier 749072 Cap.Raising, waren im Zusammen- hang mit der Pleitebank IKB keine Zinszahlungen erfolgt und entsprechend nicht gemeldet. Es wurde immer berichtet, daß Zinszahlungen erst wieder erfolgen, wenn die Bankverluste abgetragen sind. Laut Schlußberichten der Steuerberater F. und A. Hansen, Norderfriedrichskoog ist das bis heute nicht der Fall. Somit werden bis heute keine Zinsen gezahlt und der Börsenkurs ist, entgegen meiner Hoffnung, erheblich gefallen.
Deshalb war meine Frage ob ich besser aus steuerlicher Sicht den Verlust durch Verkauf bis 31.12. 2013 realisiert und gegen Gewinne aus anderen Wertpapieren gegengerechnet hätte.
Habe ich hiermit Ihre Rückfrage ausreichend beantwortet?
Mit freundlichen Grüßen
SB
vielen Dank für Ihre Rückinformationen. Wie bereits ausgeführt handelt es sich bei dieser Finanzinnovation um ein Wertpapier, das vor dem 01.01.2009 erworben wurde. Nach den mir vorliegenden Angaben wurde hier bisher nicht nach der Marktrendite versteuert. Ein Verkauf vor dem 01.01.2009 wäre nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei gewesen. Innerhalb der Jahresfrist wäre damals ein Verlust mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart verrechenbar gewesen. Da Sie das Wertpapier noch haben, kommt diese Variante nicht mehr in Betracht. Sicherlich hätte mit Kenntnisstand heute durchaus ein Verkauf vor 2009 steuerlich Sinn gemacht. Indessen ist eine Veräußerung mit Gewinn in Zukunft steuerfrei, weil es sich um einen Altfall handelt, ein Verlust entsprechend auch steuerlich unbeachtlich. Da es wohl zu keinen Zinszahlungen bisher gekommen ist und diese womöglich auch zukünftig nicht stattfinden erübrigt sich eine Diskussion über die Abgeltungssteuer, die auf Zinsen anfallen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Danke für Ihre Antwort und steuerliche Beurteilung der Sachlage.
Ich hoffe, dass für gleiche Investitionen termin- und steuerlich besser entschieden wurde.als in dem hier verpassten Verkaufstermin zum 31.12.2013.
Mit den besten Wünschen zur Adventszeit und
mit freundlichen Grüßen
S. B.