Wertermittlung Kleingarten
Fragestellung
guten tag,
gibt es verbindlich und rechtlich fundierte Kriterien zur Schätzung eines Schrebergartens?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stephan Bartels
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, solche Regelungen gibt es.
Kleingärten sind soziale Einrichtungen der Bundesländer, für die die jeweilige Landes-Umweltbehörde zuständig ist, vertreten durch die entsprechende Fachabteilung. In Hamburg ist dies z.B. das Fachamt für Stadtgrün und Erholung. Diese Abteilung ist auch zuständig für den Erlass von Richtlinien zur Schätzung von Kleingärten anlässlich eines Pächterwechsels. Der Erlass solcher Richtlinien ist auch im Bundeskleingartengesetzt vorgesehen, so dass davon auszugehen ist, dass auch in Ihrem Bundesland eine derartige Richtlinie in Kraft ist. Auf Nachfrage bei der zuständigen Behörde wird man Ihnen die Richtlinie sicherlich zur Verfügung stellen, bzw. den entsprechenden Link im Internet mitteilen, unter dem die Richtlinie abrufbar ist.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
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