Werbungskosten Studium
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich werde vom 1. Mai 2014 bis 31. Juli 2016 einen Aufbaustudiengang (MBA) in den USA absolvieren, nachdem ich in Deutschland mein Erststudium (Wirtschaftsingenieurwesen) absolviert habe und seit einigen Jahren berufstätig bin. Ich werde meine aktuelle Berufstätigkeit zum 30. April 2014 aufgeben.
Die Kosten für den MBA sind sehr hoch und werden direkt durch mich über einen Kredit finanziert. Man liest nun viel, dass man die Studienkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann:
1. Deutsche Steuerpflichtigkeit: da ich in den Jahren 2014, 2015, 2016 keine vollen 6 Monate in Deutschland lebe: bin ich in Deutschland überhaupt steuerpflichtig, bzw. kann ich die Studienkosten von der Steuer in diesen Jahren in Deutschland absetzen? (da keine Einnahmen gegenüberstehen ggf. in Form eines Verlustvor- oder Nachtrags)? Reicht es aus, z.B. zu diesem Zweck weiter in Deutschland gemeldet zu sein oder müssen weitere Aspekte erfüllt sein? Welche?
In anderen Worten kann ich nach meiner Rückkehr 2016 bzw. 2017 die Kosten voll für die vergangenen Jahre von der Steuer absetzen, obwohl nach meinem Verständnis das Finanzamt nur angefallene Kosten des jeweiligen Kalenderjahres akzeptiert. Kann ich Rechnungen für das Studium, die in 2014 angefallen sind, in den Jahren 2017 bzw. 2013 auf die Steuerlast angerechnet werden (Verlustvor- bzw. Nachtrag)?
3. falls ich die Kosten auch für das Jahr 2013 anrechnen konnte, und der Fall eintritt, dass ich aber anschließend eine Tätigkeit in den USA aufnehme: kann das Finanzamt eine Rückforderung stellen?
4. Ich lebe in einer langen Partnerschaft. Falls ich vor meinem Studium in die USA heiraten sollte, kann der dann (immer noch) in Deutschland lebende Partner nach meinem Verständnis die Studienkosten in den oben beschriebenen Jahren von der Steuer absetzen. Gibt es weiter (finanzielle) Vor- oder Nachteile einer Heirat in Bezug auf den obigen Sachverhalt. Kommt bei verheirateten z.B. auch eine doppelte Haushaltsführung zum Tragen, oder ist dies ohnehin über die „Werbungskosten" abgedeckt, wenn ich bei meiner Partnerin in Deutschland gemeldet bleibe?
Viele Grüße
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo Herr Trebar!
Grundsätzlich können Sie die Studienkosten als Werbungskosten in den Jahren des Aufwands ansetzen. Soweit Sie in den USA leben und nicht die Voraussetzungen zur unbeschränkten Steuerpflicht in D erfüllen, stellt sich für mich die Frage, ob es möglich ist, im Jahr 2017, wenn Sie wieder in D leben und arbeiten, diese nachträglich zu erklären und zu berücksichtigen. Ich meine, es wird möglich sein, Jahr für Jahr die negativen Werbungskosten zu erklären (soweit Sie Zeitweise in D sind und auch hier gemeldet sind). Im Falle das Sie heiraten und Ihre Ehefrau in D lebt und alle Voraussetzungen zur unbeschränkten Steuerpflicht in D erfüllt, wird es noch einfacher. Ich hänge Ihnen ein Dokument an, mit den wesentlichen Punkten.
Ihre Frage zu 2013 und Sie bleiben in den USA zum Arbeiten...Aus meiner Sicht könnte nur dann rückwirkend eine Änderung seitens des FA erfolgen, wenn im Bezug auf die neg. Werbungskosten ein Vorbehaltsvermerk erfolgt und/oder innerhalb von 4 Jahren nach dem 31.12. des Jahres, in welchem der Bescheid erlassen wurde, klar ist, dass Sie zukünftig nicht in D arbeiten werden.
Da keiner der Experten Ihre Frage beantworten wollte - aufgrund des Honorars und der Komplexität - habe ich hier versucht, in kürze Ihnen eine Richtung zu geben. Sollten Sie nicht zufrieden sein, dann nutzen Sie Zufriedenheitsgarantie/Rücktrittsrecht. Ansonsten freue ich mich, wenn ich Ihnen ein bisschen weiterhelfen konnte.
Herzliche Grüße und frohe Ostern
Ralph Arens
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Ihre Fragen sind sehr umfangreich und das eingesetzte Honorar, von dem der Experte brutto 65 Prozent erhält, reicht vom Arbeitsaufwand der rechtlichen Stellungnahme her leider nicht aus. Sofern Sie dazu bereit sind, Ihren Einsatz zu erhöhen, bitte ich Sie einen neuen Betrag auf Brutto 130 Euro einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Schenk
Steuerberater
ich bin mit dem Honorar nicht einverstanden und möchte Sie bitten, etwaige Abbuchungen der Kreditkarte wieder rückgängig zu machen.
Viele Grüße
B. Trebar