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Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener in unter 2 Stunden
Fragestellung
Als LKW Fahrer bin ich ca. 300 Tage im Jahr Unterwegs und der LKW ist meine Zweitwohnung. Daher bin ich auf Tank und Rastanlagen angewiesen um meine Wäsche ,Dienstkleidung, Bettwäsche, Gardienen u.s.w. zu Waschen und an Saugstationen das Auto zu reinigen um einen Hygienischen Zustand zu erhalten. Da es sich dabei generell um Münzautomaten handelt bekomme ich dafür kein Nachweis oder Quittung von den Rastanlagen. Ich hörte das es ein Gerichtsurteil darüber gibt das besagt in solchen Fällen dürfen pauschal ohne Nachweis 5€ pro Tag angesetzt werden. Ist das richtig und wo finde ich dieses Urteil?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung in den beigefügten Anlagen einen Überblick verschaffen:
- das besagte Bundesfinanzhofurteil
- ein Artikel dazu
- eine Kommentierung dazu
- das Anwendungsschreiben vom Bundesfinanzministerium von 12/2012
-ein Artikel hierzu aus dem Steuerlexikon.
Zusammenfassend stimmt das grundsätzlich, was Sie geschrieben haben: die Finanzverwaltung möchte aber von Ihnen über einen besagten Zeitraum von 3 Monaten Aufzeichnungen von Ihren Aufwendungen haben, um einen durchschnittlichen Beitrag bei Ihnen ermitteln zu können, im Urteilsfall waren es 5 EUR.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
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