Welche Steuerklasse?
Beantwortet von Steuerberater Carsten Müller-Venhoff in unter 1 Stunde
Fragestellung
Mein Lebenspartner ist selbständig. Ich bin bei ihm angestellt, zahle also Lohnsteuer. Mein Einkommen ist erheblich niedriger. Wir veranlagen zusammen. Welche Lohnsteuerklasse ist für mich die beste? Vielen Dank für die Bearbeitung!
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Antwort von Steuerberater Carsten Müller-Venhoff
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Nachfrage in unserem Forum. Leider kann man auf diese Frage nicht mit einer konkreten Handlungsempfehlung antworten. Ich erkläre Ihnen auch gerne woran das liegt.
Bei Ihnen liegt die Schwierigkeit darin, dass Ihr Lebenspartner selbständig ist. Wie Sie anscheinend wissen gibt es, abgesehen vom Faktorverfahren, auf das ich in diesem Fall nicht eingehen muss, zwei Lohnsteuerklassenvariationen für verheiratete Partner. Die Grundkonstellation ist 4:4. Bei dieser Konstellation wird das Arbeitsentgelt der Partner so besteuert als wären sie nicht verheiratet. Die Splittingtabelle wird nicht angewendet. In diesem Fall wird also monatlich in den allermeisten Fällen zuviel Lohnsteuer einbehalten. Über die Einkommensteuererklärung, die in diesem Fall nicht verpflichtend ist, bekommt man den zuviel gezahlten Betrag erstattet. Die Steuerklassen 4:4 führen deshalb in den meisten Fällen zu ordentlichen Erstattungen.
Die zweite Variante ist die 3:5. Der Partner, der deutlich mehr verdient nimmt in diesem Fall die Klasse 3 und bekommt im Vergleich zur Klasse 4 mehr ausgezahlt. Der weniger verdienende Partner nimmt die Klasse 5 und bekommt im Vergleich zu Klasse 4 weniger ausgezahlt. In der Summe beider Gehälter oder Löhne jedoch ist bei unterschiedlichen Arbeitseinkommen am Ende des Monats mehr Geld im Portemonnaie. Bei den Steuerklassen 3 und 5 ist die für zusammenveranlagte Ehepartner gültige Splittingtabelle nämlich schon eingearbeitet. Bei dieser Kombination ist man verpflichtet im Jahr darauf eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Es kann nämlich in ungünstigen Fällen zu Nachzahlungen kommen.
Nun zurück zu Ihrem Fall:
Da Ihr Partner selbständig ist, wird sein Einkommen nicht der Lohnsteuer unterworfen und demzufolge monatlich noch nicht versteuert. Würden Sie jetzt die Klasse 3 wählen, bekäme er die Klasse 5, was sich jedoch nicht auswirkt, da er ja kein Gehalt bekommt. Sie hätten dadurch monatlich deutlich mehr Geld zur Verfügung, da bei Steuerklasse 3, wie oben beschrieben, nur wenig Lohnsteuern einbehalten werden. In diesem Fall müssten Sie jedoch im nächsten Jahr höchstwahrscheinlich mit hohen Steuernachzahlungen rechnen.
Ich würde Ihnen ohne Kenntnis der genauen Zahlen wohl empfehlen, die Steuerklassen 4 zu wählen.
Im Übrigen: Es gibt nur eine korrekte Jahressteuer und die ist bei allen Steuerklassenkombinationen gleich. Da Sie aufgrund der Selbständigkeit des Partners eh gezwungen sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, sind die monatlichen Lohnsteuerabzüge nur als Einkommensteuervorauszahlung zu sehen. Wenn der Steuerbescheid kommt, zahlen Sie am Ende bei allen Steuerklassenwahlen die gleiche Summe an Einkommensteuer.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen allgemeinen Hinweisen helfen und bitte um Verständnis, dass ich ohne genaue Kenntnis der Zahlen und Umstände keine größere Detailtiefe bieten kann.
Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung und würde mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm. Carsten Müller-Venhoff
Steuerberater, Berlin
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