Weiterverpachtung eines Kleingartengrundstückes
Fragestellung
Ich habe ein Kleingartengrundstück ca.300 qm,Wiese mit einem kleinen ca. 5 qm großen festen Gebäude ( Steinhäuschen 1963 erbaut ) seit 2014 für 5 Jahre verpachtet, (25.- Euro mtl.) mit automatischer Weiterführung der Pacht,wenn nicht gekündigt wird.Das Grundstück ist eingezäunt und liegt ca.
2 km außerhalb einer städtischen Wohngegend.Kein Strom und Wasseranschluss .Die Grünfäche zählt nicht als Kleingartenanlage.
Der Pächter hat an das Gebäude die Terasse stark vergrößert ( jetzt passen hier mindestens 4 Bierbänke hin) und über der Terasse eine Überdachung aus Holzgestellen ( carportähnlich) angebaut. Mit Jalosien aus festerem Stoff als Wind und Regenschutz wird die ganze Terasse noch eingerahmt.
Desweiteren wurden noch 2 kleine Geräteschuppen ins Grundstück hinzugesetzt . Inzwischen sieht alles etwas "unordentlich " aus.Platten, Materialein, Wasserbehälter usw. liegen herum.
Baurechtlich hält er sich hier nicht an die Gemeindevorschriften. (Wobei ich nicht in der Gemeinde explizit nachfragen möchte.) Die Veränderungsmaßnahmen wurden mir mündlich angekündigt, wir waren einverstanden,aber das Ausmaß war uns nicht bekannt. Ich bin 100 km entfernt und besuche das Grundstück nicht regelmäßig.
Der Pächter will nun nach 2 Jahren an seinen Bruder übergeben. Dies teilte er über meine Mutter die dort in dem Ort noch wohnt mündlich mit. Wenn möglich schon zum nächsten Monat August.
Ich habe hier grundsätzlich nichts gegen den Pächterwechsel auch nicht wenn die jetzigen Pächter vorzeitig das Pachtverhältnis beenden möchten. Besser so, als bekomme ich die Pacht gar nicht mehr.
Nur möchte ich sicher gehen dass ich das Grundstück später wieder in dem Zustand zurückbekomme wie er übergeben wurde. Wobei ich den ursprünglichen Zustand wohl eh nicht mehr bekommen werde.Sowie ich das im Gefühl habe.
Ist es wichtig dass der jetzige Pächter schriftlich kündigt und um vorzeitge Beendigung des Vertrages wünscht ? Oder kann das auch mündlich geschehn.
Wir haben damals so einen Pacht - Musterverrag aus dem Internet genommen.
Das Grundstück wurde ursprünglich ohne diese Anbauten und Veränderungen übergeben und dies möchte ich auch so in einem neuen Vertrag festhalten.
Soll ich mit dem jetzigen Pächter einen Auflösungsvertrag machen, damit der Bruder weiterführen kann ,was sollte der Vertrag beinhalten ?
Kann ich darauf bestehen dass die Bauten jetzt beendet werden? Oder auch abgebaut werden?
Ich möchte hier nicht zu streng agieren, aber dennoch einen gewissen Rahmen vorgeben.
Oder soll ich darauf bestehen das die Anbauten entfernt werden und ich suche mir einen neuen von mir ausgesuchten Pächter ?
Wie soll ich am Besten vorgehen ?
Mit freundlichen Grüßen Susanne Bürkle
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Antwort von Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Sehr geehrte Fragestellerin!
Vielen Dank für die Anfrage.
Es ist so, dass die Miet\Pachtsache eigentlich ohnehin im ursprünglichen Zustand zurück gegeben werden muss.
Es schadet aber nicht, dies vertraglich festzuhalten, erst Recht beim Nutzerwechsel!
Denn wenn Sie nun einen neuen Vertrag mit dem Bruder schliessen, ist dieser später nicht fur einen Rückbau verantwortlich. Dies, wenn ein " neuer " Pachtvertrag geschlossen würde; aber auch bei einem Eintritt in den alten Vertrag würde ich die Ruckbauverpflichtung aufnehmen.
Allein der Pachtdauer wegen ist eine Eintrittsvereinbarung sinnvoll, etwa so
Die Parteien sind sich einig, dass der Pachtvertrag vom ..... Zw. ..... Und ...... Zum ...... auf Pächterseite von ...... übernommen wird. Mit dem Eintritt in den Pachtvertrag übernimmt ..... alle Rechte und Pflichten und sichert insb.zu, die Pachtsache nach Ablauf der Vertragslaufzeit im Ursprungszustand zu übergeben. Dies gilt insb. fur den Rückbau von:
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Die ursprüngliche Pachtdauer wird durch die Vertragsubernahme nicht berührt.
So konnte eine Vereinbarung etwa aussehen.
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Antwort kam wie versprochen pünktlich am angekündigten Tag.
Mit der Antwort konnte ich sehr gut etwas anfangen und dementsprechend jetzt agieren.
Gerne können Sie diese hier hochladen oder aber mir auch per E-Mail zukommen (email@tobias-mai.de) lassen. Dann wäre ich im Stande, rechtverbindlich zu prüfen und dann auch eine für Sie wirklich sinnvolle Handlungsempfehlung auszusprechen.
Hierzu sollte das Gebot von Ihnen dann auch auf angemessene 250 EUR angehoben werden.
Sofern Sie dies nicht wünschen, würde die Antwort recht allgemein bleiben müssen, da ein konkreter auf Ihren individuellen Fall zutreffender Rat zu Ihren Fragen nur mit einer Auswertung des Wortlautes der bereits bestehenden Vereinbarung(en) möglich ist. Dies aber erfordert dann auch, dass genügend Zeit hierfür bereit steht.
Bitte passen Sie Ihr Gebot an und lassen mir den bestehenden Vertragswortlaut zukommen. Sollten Sie keinen Scanner haben, um den Vertrag einzuscannen, können Sie auch die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage hier noch erhöhen und mir einfach eine Kopie per Post zusenden.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie gern verfahren möchten.
Vielen Dank für Ihre Antwort und erst einmal einen schönen Sonntag.
Mit freundilchen Grüßen
Tobias Mai, RA
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Sind Sie mir nicht böse aber ich kann das Angebot nicht hochsetzen. Das kann ich finanziell nicht stemmen. Wenn Sie mir trotzdem ausreichend antworten mögen, damit ich handeln kann, wäre ich Ihnen dankbar.Wir haben damals einen Muster - Internat Pachtvertrag abgeschlossen , die Pachtdauer ist mit 5 Jahren angegeben,also bis Juli 2019.
6 Monate vor Ablaufzeit kann gekündigt werden.Es soll schriftlich gekündigt werden.
Falls Sie mir nicht antworten möchten, muss ich weiterschauen.
Vielen Dank und schöne Grüße
Susanne Bürkle
Ich bin Ihnen selbstverständlich ganz und gar nicht böse, muss allerdings die Bearbeitung zu diesen Konditionen leider dann ablehnen.
Ich gebe den Auftrag hier wieder für alle anderen Kollegen frei - womöglich findet sich ein anderer Kollege bereit, Ihre Anfrage zu Ihrem ausgelobten Betrag zu bearbeiten. In welcher Qualität dies dann zu diesem Preis erfolgt, vermag ich natürlich nicht zu beaurteilen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Tobias Mai, RA
Sie finden mich ab April leider nicht mehr auf dieser Plattform.
Bei Fragen zu Ihrem Fall - und auch in allen anderen rechtlichen Fragen- schreiben Sie mir doch einfach eine Email unter
contact at asthoff com
Ich wünsche Ihnen noch ein frohes Osterfest,
T. Asthoff, Bielefeld
Rechtsanwalt