Weiterbildungsvertrag
Fragestellung
Ich habe einen Weiterbildungsvertrag am Wochenende zu einer Maltherapeutin für das 2 Jahr abgeschlossen. Mein Vertrag läuft noch bis zum 31.8.17. Ich zahle monatlich 240€.
Im ersten Jahr waren es 4 Schüler und 2 Dozenten. 2 der 4 Schüler sind ausgeschieden, das hat dazu geführt, dass auch eine Dozentin ausgeschieden ist. Die verbliebene Dozentin hält Seminare zu den Themen wie im ersten Jahr ab. Es ist kein Lernfortschritt für mich zu erwarten.
Gibt es eine Möglichkeit für mich den Vertrag vorzeitig zu beenden?
Im Weiterbildungsvertrag gibt es einen Passus der es der Schule erlaubt dem Schüler vorzeitig zu kündigen, wenn er bestimmten Standards nicht entspricht. Für den Schüler gibt es diese Möglichkeit nicht.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Möglichkeit besteht durchaus.
Die Aufzählung in Ziffer 7 der allgemeinen Vertragsbedingungen ist nicht abschließend und ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn kein Lernfortschritt zu erwarten ist.
Aber um die Kündigung wirksam werden zu lassen, bedarf es noch weiterer Vorarbeit:
Sie müssen dieses Manko der APAKT melden und Abhilfe fordern. Dabei müssen Sie deutlich machen, was Sie genau vorwerfen.
Ob Seminare zum gleichen Thema wirklich ein Mangel ist, kann ich so nicht beurteilen, denn manchmal kann auch eine Wiederholung oder Ausweitung eines schon angeschnittenen Themas den Lernerfolg herbeiführen. Da müssen Sie also ganz genau vortragen können, was der Mangel ist und wie er abzustellen ist.
Wird z.B. das Seminar nur 1:1 wiederholt, wäre so etwas er Fall; bei Abweichungen muss es nicht unbedingt der Fall sein.
Diesen Mangel müssen Sie also melden und eben Abhilfe durch Semenare zu neuen Lehrstoffen fordern.
Dazu müssen Sie eine angemessene Frist setzen, die 1-2 Wochen betragen wird. Machen Sie weiter deutlich, dass Sie bei Nichtabstellen dieses Mangels dann die Kündigung mit sofortiger Wirkung aussprechen werden.
Dann können Sie nach Fristablauf und bei Nichtänderung des Seminarverhaltens auch fristlos kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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