wegen 1 musik album, frommer/ gerichtlicher mahnbscheid
Fragestellung
ich habe nun einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. ( von den Frommer Anwälten)
Damals Forderung im August 2013 , 1200 Euro
nun 2000 Euro, mit Anwaltskosten/Gericht e.t.c
Ich lege nun vollen Widerspruch ein ?
Wie gross sind die Chancen , dass es nicht vor Gericht kommt?
Danke und viele Grüße,
K. H.
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Antwort von Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst wäre zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist.
Hierzu müsste das Abmahnschreibengeprüft udder Sachverhalt in allen EInzelheiten bekannt sein (wissen Sie, wer heruntergeladen hat, wie viele Personen nutzen das Internet, ist das W-Lan verschlüsselt und Passwort gesichert, etc.).
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, sollten Sie vollen Widerspruch einlegen.
Wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Mahnbescheides Widerspruch einlegen, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, der vorläufig vollstreckbar ist.
Dieses sollten Sie verhindern. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt gewesen sein sollte, würde ich Ihnen den vollen Widerspruch empfehlen.
Dann bestünde immer noch die Möglichkeit, mit der Gegenseite eine friedliche Lösung ohne weitere gerichtliche Maßnahmen zu finden. Wie weit Sie es dann runterhandeln können, hängt von den juristischen Argumenten ab, die Sie zur Verfügung haben.
Dieses müsste wie eingangs beschrieben noch in Ihrem EInzelfall geprüft werden.
Daher würde ich Ihnen empfehlen, einen vollen Widerspruch einzulegen und einen Fachanwalt mit der Prüfung udn gegebenenfalls Vertretung zu beauftragen.
Sehr gerne können Sie sich insoweit auch an meine Kanzlei wenden.
Die Chancen sind also groß, dass es nicht vor Gericht landet, wenn Sie nicht möchten und sich mit der Gegenseite einigen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße
Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
- Fachanwalt für IT-Recht-
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