WEG Eingangstürwechsel
Fragestellung
einen schonen guten Tag sehr geehrter Herr Schröter
,
ab 05.2012 habe ich von der Firma Gewobag eine WG in der WEG gekauft. die Eigentümerversammlungen habe ich bisher nicht besucht. Bei der Wohnungskauf habe ich gefragt, ob die Eingangstür prinzipiell getauscht werden darf (die Türen im Haus sind sehr dünn, nicht lärmgeschützt und haben eine Postfachöffnung mittedrinn). Es wurde mir mündlich bestätigt, und im Jahre 2014 habe ich dies auf eine Metalltür ausgetauscht. Jetzt kommt aber Ärger von der WEG-Verwaltung und die bestehen auf dem Zurücksetzen der Tür. Ich habe auch um die Alternative Losung (z.B. Außendeko - das Streichen oder das Aufkleben des Imitationbildes auf meine Tur enspr. dem Hausstandard) gebeten, dies wurde mir aber abgesagt.
Konnten Sie evtl. mir beantworten, ob ich dabei die Chance habe, meine Tur auf die alte Tur nicht zu tauschen - die alte ist wirklich sehr dunn und absolut nicht lärm-, warm- und sicherheitsgeschützt. Die Bilder alter(Tuer_vorZustand.jpg) und neuer (Tuer_Ist_Zustand.jpg) Tür füge ich hinzu.
vielen Dank im Voraus und freundliche Gruße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Die Wohnungstür gehört grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum, soweit die Teilungserklärung hier nichts anderes vorsieht. Dies hat auch der BGH in seiner Entscheidung mit dem Aktenzeichen V ZR 212/12 bestätigt. Danach mußte der Austausch der Tür durch den Wohnungseigentümer wieder rückgängig gemacht werden.
2. Für den Austausch der Wohnungstür benötigen Sie daher die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Die mündliche Zusicherung, die nur schwer beweisbar sein wird, wird Ihnen hier leider nicht helfen.
3. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise sollten Sie sich an die Verwaltung wenden und anbieten, dass Sie die Außenansicht wie bei der alten Tür gestalten. Weiterhin sollten Sie anführen, dass die alte Tür offensichtlich nicht den Anforderung an einen ausreichenden Schallschutz genügt.
4. Soweit die Verwaltung sich hier weigert in Ihrem Sinne eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung herbeizuführen, wenden Sie sich an den Beirat der WEG ud versuchen diesen von Ihrem Anliegen zu überzeugen.
Leider kann ich Ihnen keine bessere Nachricht geben. Jedenfalls sollten Sie vermeiden, dass die Tür durch die Verwaltung getauscht wird, da hier erhebliche Kosten anfallen können.
Mit besten Grüßen
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Ihr neue Tür können Sie in der Innenseite aufbauen. Wichtig ist nur, dass nach außen hin die alte Tür wieder aufgebaut wird. Ob Sie dahinter eine zweite Tür haben ist Ihre Sache.
Die Verwaltung kann Sie hierzu notfalls gerichtlich zwingen und wird nicht bis zur nächsten Eigentümerversammlung abwarten, da es keiner Beschlussfassung bedarf.
Viele Grüße