Websiteverkauf als Privatperson
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Dr. Rainer Schenk in unter 2 Stunden
Fragestellung
Seit April betreibe ich eine Website, für die sich nun mehrere Personen interessieren, und mir diese abkaufen möchten. Der Verkaufspreis bzw. die Angebote liegen zwischen 4500 und 7000 Euro. Da ich Privatperson bin, weiß ich leider nicht wirklich, wie ich mit dieser Summe steuerlich umgehen muss.
Reicht es, sie als einmalige Nebeneinkunft bei der Steuererklärung anzugeben?
Oder sollte ich mir einen Gewerbeschein holen und die Seite erst danach verkaufen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Dr. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
In Ihrem Fall handelt es sich um Einkünfte aus Leistungen, die nicht einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sin. Diese bleiben steuerfrei, wenn sie weniger als 256,00 € im Kalenderjahr betragen haben (§ 22 Satz 2 Nr. 3 EStG). Erreichen oder übersteigen die Einkünfte diesen Betrag (Freigrenze!), sind sie voll zu versteuern (mit Ihrem persönlichen Steuersatz) und in der Anlage SO Seite 1 einzutragen. Für Einkünfte aus sonstigen Leistungen reicht es aus, dass für ein Tun, Dulden oder Unterlassen ein Entgelt bezahlt wird, auch im Nachhinein (BFH-Urteil vom 21.9.2004, IX R 13/02, BStBl. 2005 II S. 44). Voraussetzung ist, dass kein Arbeitsvertrag vorliegt (sonst Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) und die Einkünfte nicht nachhaltig (sonst gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte), sondern nur gelegentlich oder einmalig erzielt werden. Das ist bei Ihnen im Ergebnis der Fall.
Fazit: Steuerlich umgehen können Sie das Thema leider nicht. Sollten Sie zukünftig solche Transaktionen wiederholen rate ich dringend, ein Gewerbe anzumelden.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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