Wasserrohrbruch
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
meine Mutter hatte einen Wasserrohrbruch der hohe Reparaturkosten mit sich brachte. Ich wende mich an Sie, da dieser Schaden durch die Befolgung einer Anweisung des örtlichen Heizungsinstallateurs entstanden ist. Meine fast 76-jährige Mutter hörte Geräusche an Ihrer Pelletsheizung und kontaktierte daraufhin den örtlichen Heizungsinstallateur der die Heizung regelmäßig wartet. Dieser gab ihr für Freitag die Anweisung die Heizung auszuschalten, da er nur einen kalten Heizkessel kontrollieren könne. Meine Mutter tat dies am frühen Morgen im Vertrauen auf die fachliche Richtigkeit bei zweistelligen Minusgraden im Schwarzwald ohne die Anweisung zu hinterfragen. Der Handwerker kam nach 14.00 Uhr und nach weiteren 4 Stunden stellte sich heraus dass das Heizluftgebläse klapperte und ausgetauscht werden müsste. Dies hätte nach meinem jetzigen Kenntnisstand aber nicht sofort erfolgen müssen. Das Ersatzteil sollte Montag geliefert werden, kam dann aber auf bitte meiner Mutter nach Expressversand bereits am Samstag. Die Heizung ließ sich aber nicht mehr anschalten da die Rohre eingefroren waren. Als Rechtfertigung gab die Firma an die bauliche Situation vor Ort nicht zu kennen, obwohl sie seit fast zwei Jahrzehnten die Wartung durchführen und die letzte Heizung vor 14 Jahren selbst eingebaut haben. Ein Fachbetrieb muss sich doch vor Ort über die Lage erkundigen ob die Heizungen bei den Temperaturen ausgeschaltet werden darf. Teile des Heizungssystems sind nicht unter Putz verlegt worden und verlaufen in einer Art Scheune die unbeheizt ist. Diese Verantwortung wird von diesem Unternehmen an eine völlig fachfremde alte Frau übertragen, sie hätte den Handwerker auf die offen verlaufenden Heizungsrohre hinweisen müssen! Meine Mutter hat sich stets an diesen Fachbetrieb gewandt weil sie sich nicht auskennt und von diesem eine kompetente Beratung erhofft hatte. Ganz abgesehen davon, dass bei derartigen Minustemperaturen auch Leitungen die unter Putz verlegt wurden regelmäßig durch einen Ausfall der Heizung einfrieren und es daraufhin zu Rohrbrüchen kommt. Bei den Auftauversuchen der Firma wurde darüber hinaus die Steckdose meiner Mutter durch den unsachgemäßen Einsatz von zwei mitgebrachten alten Ölradiatoren beschädigt. Einer der beiden Radiatoren hatte einen defekten Stecker und die eingesetzte sehr alte kleine Steckdosenleiste war mit der Belastung von zwei Radiatoren völlig überfordert, es kam zu einem Kabelbrand. Das Unternehmen hat meiner Mutter nun die bisherigen Reparaturarbeiten an der Heizung in Rechnung gestellt, was sie natürlich bezahlt hat. Für die bis jetzt geleisteten Reparaturarbeiten der eingefrorenen Leitungen möchte das Unternehmen weitere 2000 € und für den Rest der Reparaturarbeiten der Rohre wollten sie nochmals 5000 € laut Kostenvoranschlag. Die gesamten Rohre müssten ausgetauscht. Ich habe daher an anderes Unternehmen beauftragt die restlichen Rohre zu reparieren. Dieser Heizungsfachbetrieb hat mir nun eine Rechnung von 1700 € Gesamtbetrag geschickt anstatt 5000 €. Die Heizung funktioniert wieder tadellos. Meine Frage lautet nun: Müssen wir wirklich die gesamten Kosten für die Reparaturarbeiten an den eingefrorenen Rohren an die langjährige Wartungsfirma bezahlen, obwohl meine Mutter die Heizung in ihrem Auftrag ausgeschaltet hatte? Ist es nicht die Verantwortung der Firma den von ihn verursachten Schaden kostenfrei zu reparieren?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
E. M.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Nach meiner ersten Einschätzung der Sach- und Rechtslage kann man hier Ihrer Mutter in der Tat kaum ein Mitverschulden anlasten - im Einzelnen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 254 Mitverschulden
“(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. [...].”
Wenn Sie schreiben ”Als Rechtfertigung gab die Firma an die bauliche Situation vor Ort nicht zu kennen, obwohl sie seit fast zwei Jahrzehnten die Wartung durchführen und die letzte Heizung vor 14 Jahren selbst eingebaut haben. Ein Fachbetrieb muss sich doch vor Ort über die Lage erkundigen ob die Heizungen bei den Temperaturen ausgeschaltet werden darf. Teile des Heizungssystems sind nicht unter Putz verlegt worden und verlaufen in einer Art Scheune die unbeheizt ist. Diese Verantwortung wird von diesem Unternehmen an eine völlig fachfremde alte Frau übertragen, sie hätte den Handwerker auf die offen verlaufenden Heizungsrohre hinweisen müssen!”
teile ich Ihnen dazu mit, dass ich das genauso sehe und damit Ihre Mutter im Wesentlichen entlastet wird.
Eine Mitverschuldensquote kann hier allenfalls auf 10 bis 20% nach meiner ersten Einschätzung angesetzt werden, da jedenfalls auch aus Sicht Ihrer Mutter das Einfrieren der Rohre bei derart hohen Minusgraden nicht ganz auszuschließen war. Aber da muss man vorsichtig sein, auch kann nach richterlichem Ermessen in einem Prozess z. B. das Mitverschulden als so gering angesehen werden, dass es völlig entfällt, zumal noch eine Beweisaufnahme notwendig wäre, Sachverständiger, Zeugen etc.
Sicherlich wird man hier die technischen Gegebenheiten noch näher untersuchen müssen und hat ein gewisses Beweislastproblem, weil eventuell Aussage gegen Aussage steht, wenn nur ein mündliches Gespräch zwischen dem Installateur und Ihrer Mutter ohne Anwesenheit von Zeugen geführt wurde.
Sehr fraglich ist, ob zum Beispiel der Installateur etwas im Nachhinein als Aktenvermerk gefertigt hat bzw. als Rapportzettel, was man erfragen müsste. Letzten Endes ist das aber nur ein Indiz und eine reine Wiedergabe eines möglichen Gesprächsverlaufs ohne das genau klar ist, ob ein derartiges Gespräch und die Anweisung so in Bezug auf Ihre Mutter stattgefunden hat oder eben nicht.
Vor diesem Hintergrund würde ich die Rechnung nicht bezahlen, nicht die 2000 € und schon gar nicht die 5000 €, wobei ich das so verstanden habe, dass es sowieso nur ein Kostenvoranschlag war und Sie für 1700 € von einem anderen Unternehmen das Problem haben beseitigen lassen.
Eventuell kann man 15% anbieten (siehe oben zur Mitverschuldensquote), aber mehr würde ich da nicht vorschlagen. Sollte sich die Gegenseite einen Anwalt nehmen, würde ich selbiges tun, um praktisch eine Waffengleichheit herzustellen. Für weitere Schritte stehe ich Ihnen gerne bei Bedarf zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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