Warenbegleitschreiben
Fragestellung
Folgeauftrag, hatte vorher falsch abgeschickt
hiermit nehme ich Ihr Angebot für die Ergänzung des Warenbegleitschreiben an.
Nachfolgend erhalten Sie das abgemahnte Warenbegleitschreiben,
fügen Sie bitte auf alle Fälle den Passus ( in Ihren Worten ) mit ein:
zugesandte Ware ( Gold, Silber, Platin, Paladium oder ähnliches ) kann nur durch leichte oder starke Zerstörung getestet werden. Durch Zerstörung der Ware entsteht kein Anspruch auf Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadenersatzanspruch.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte finden Sie anbei das Warenbegleitschreiben. Ich habe es als Word-Doc-Datei hochgeladen, so dass Sie es Ihrem Layout/Briefpapier anpassen können. Ich empfehle aber, es auf der Webseite als PDF bereitzustellen.
Auch sollte es mit einem no-robot-Tag versehen werden, um es vor Suchmaschinen zu verstecken.
Ich habe einen [URL]-Platzhalter verwendet, bitte ersetzen Sie diesen mit der Web-Adresse Ihrer AGB, möglichst als klickbarer Link im PDF.
Es ist ein Entwurf. Bitte lesen Sie es sich kritisch durch, ich passe es sehr gerne Ihren Vorstellungen/Wünschen an.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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danke für die Auftragserteilung. Diese X-Mail hier werde ich bearbeiten.
Die zuvor irrtümlich versandte exklusive Kundenanfrage habe ich pro forma abgewiesen, weil sonst das System Erinnerungsmails verschickt.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt