Wahl des Firmensitzes unter Berücksichtigung eines Firmenwagens
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Dr. Rainer Schenk
Fragestellung
Sachverhalt:
Eine noch zu gründende Gmbh (oder UG) & CO. KG (vermutlich Holdingstruktur)
Wohnort des Gesellschafters: bei Frankfurt
Mögliche Standorte für die Unternehmensanmeldung: Frankfurt oder München
Fragestellung:
Welche "clevere" Variante ist ggf. speziell in Bezug auf den Firmenwagen zu bevorzugen oder birgt starke Nachteile?
1) Firmensitz:
Option a) Firmensitz in München
Option b) Firmensitz in Frankfurt
2) Firmenwagen:
Option a) Überlassung Firmenwagen zur privaten Nutzung mit 1% Regelung
Option b) Anschaffung privates Fahrzeug mit Abrechnung KM-Pauschale
(Es finden proportional überwiegend private Fahrten statt)
Gibt es hinsichtlich dieser Rahmenparameter eine besonders interessante Konstellation? Gibt es eventuell noch ganz andere sinnvolle Ideen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Dr. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Den Grund dafür hatte ich Ihnen bereist mitgeteilt.
Grundsätzlich sollte man einen Firmensitz nicht aus Kfz Gründen wählen, sondern in erster Linie aus standortpolitischen Gründen. Sie gestatten mir bitte diesen Hinweis.
Der Erwerb des Kfz über die Gesellschaft ermöglicht es grundsätzlich, die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Das betrifft auch sämtliche laufenden Kosten währen der Nutzung des Kfz. Eine Anschaffung als Privatperson schließt eine Vorsteuererstattung aus. Von daher wäre die Anschaffung durch die Gesellschaft zu favorisieren.
Wenn Sie den Standort Frankfurt wählen und wohl auch dort wohnen, wäre der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zwar zu versteuern, jedoch mit einem geringeren Wert als mit der Entfernung Frankfurt und München, wobei es wohl wirtschaftlich nicht zweckmäßig und faktisch unmöglich sein wird, dass Sie arbeitstäglich von FFM nach M fahren würden.
Die zweite steuerliche Komponente für die private Nutzung wäre der pauschale Ansatz von 1% auf den Bruttolistenneupreis als weiteren geldwerten Vorteil, der über das Geschäftsführergehalt zu versteuern wäre.
Da Sie angeben, überwiegend private Fahrten durchführen werden, ist das Führen eines Fahrtenbuches nicht ratsam.
Im Ergebnis müssten Sie über das Geschäftsführergehalt den zur Nutzung überlassenen Firmenwagen lohnversteuern und auch der Sozialversicherung unterwerfen (letzteres nur, wenn Sie als GF und Gesellschafter nicht eine beherrschende Stellung in der Gesellschaft hätten.
Ich nehme jetzt an, dass Sie sozialversicherungsfrei sind.
Würde das Auto 50.000 Euro brutto kosten (Neupreis) und beträgt die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Sitz der Gesellschaft beispielsweise 10 Kilometer,
müssten Sie als geldwerten Vorteil insgesamt 650 Euro monatlich verteuern (1% Regelung + 0,03% Methode für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte). Die Musterberechnung hierzu habe ich als Anlage hier für Sie hochgeladen.
Für die private Nutzung des Firmenwagens beträgt demnach Ihre steuerliche Me0hrbelastung im günstigsten Fall 230 Euro (auf der privaten Ebene des Geschäftsführers.
Die GmbH hat alle Kosten im Zusammenhang mit dem Firmenwagen als Betriebsausgabe anzusetzen.
Ob die Anschaffung des Kfz privat sinnvoll ist und dann die für die Gesellschaft gefahrenen Kilometer mit 30 Cent gegenüber der Gesellschaft abgerechnet werden, ist eine Rechenaufgabe, die an dieser Stelle nur Sie lösen können, weil es hierzu weiterer Angaben bedarf und natürlich ach Annahmen. Im Rahmen der Erstberatung und dem von Ihnen gebotenen Preis ist dies beratungseitig leider nicht darstellbar. Natürlich können wir das über eine spätere Beratung detailliert durchführen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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bitte entschuldigen Sie, aber aufgrund eines technischen Problems konnte ich Sie nicht erreichen und um Verlängerung der Deadline auf Morgen 17:00 Uhr bitten. Würden Sie das noch erledigen oder aber die Frage erneut stellen. Ich würde diese dann beantworten.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
DR. Schenk (StB)