V+V
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Hallo Frau Uhlig -
Habe gemeinsame EStErklärung mit Ehefrau.
Habe eine Ferienwohnung auf meinen Namen eingetragen, bisher von mir als Einnahme angegeben.
Frage:
Darf ich die Nutzung VOLL auf meine Frau übertragen; also wie ein Nutzungsvertrag zwischen uns? Sie zahlt dass Steuer auf den Überschuß. (Für`s FA unterm Strich gleich). Oder gibt es gesetzliche Hindernisse?
(...hat Gründe außerhalb des Steuerrechts).
Mit freundlichen Grüßen
W.R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Sie sind Eigentümer der Ferienwohnung der Wohnung und müssen als solcher die Einkünfte aus dieser versteuern.
Sie können Ihrer Frau diese im Rahmen eines Nutzungsvertrages vermieten und in diesem Ihrer Frau die Nutzung jeglicher Art einräumen.
Der Nutzungsvertrag muss aber wie unter fremden Dritten abgeschlossen sein und das Entgelt hieraus muss nachweislich regelmäßig fließen. Dies unterliegt strengen Regeln, damit dieser steuerlich anerkannt werden soll. Ich habe Ihnen hierzu einen Artikel beigefügt, der diese Problematik gut darstellt und auf die wesentlichen Punkte zur Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen eingeht.
Wenn Ihre Frau diese Ferienwohnung dann als Untermieterin zur Vermietung nutzt, muss sie die Einkünfte hieraus dann der Einkommensteuer unterwerfen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
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