Vorkaufsrecht Mieter
Fragestellung
Ich bin 1/4 Besitzerin einer DHH, von mir selbst bewohnt. 3/4 des Hauses gehören meiner Mutter, da ich vor Jahren beiden Brüdern den väterlichen Erbanteil des Hauses abkaufte. Ein Bruder hat Vorsorgevollmacht für meine Mutter (87j; lebt im Altenheim) Er betreibt die Teilungsversteigerung im Einvernehmen mit Mutter und Bruder. Für das 3/4 des Hausanteils zahle ich Miete (4,55EUR/qm). Kürzlich wurde ein Wertgutachten (amtsgerichtlich angefordert) erstellt. Der Wert des Hauses wurde so beziffert, dass ich es möglicherweise selbst erwerben könnte. Meine Fragen:
1) Habe ich ein Vorkaufsrecht a) als Mitbesitzerin ( §2034 Abs 1 BGB) und b) als Mieterin ( §577 ) ?
(Diese Paragraphen fand ich im Netz,weiß aber nicht, ob ich sie richtig interpretiere.)
2) Kann ich auf dem Gutachterpreis bestehen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Zu 1) Habe ich ein Vorkaufsrecht a) als Mitbesitzerin( §2034 Abs 1 BGB) und b) als Mieterin ( §577 ) ?(Diese Paragraphen fand ich im Netz,weiß aber nicht,ob ich sie richtig interpretiere.)
Ein Vorkaufsrecht haben Sie dann, wenn dieses ausdrücklich vertraglich vereinbart ist oder wenn ein gesetzlich geregeltes Vorkaufsrecht vorliegt.
Eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung zum Vorkaufsrecht nicht offensichtlich nicht vor.
Fraglich ist daher noch, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht greifen kann.
§ 2034 BGB würde voraussetzen, dass Sie zusammen mit Ihrer Mutter eine Erbengemeinschaft bilden.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bilden Sie aber keine Erbengemeinschaft mehr in Bezug auf Ihren Vater, da die damalige Erbschaft längst abgewickelt ist.
Sie hatten auch noch § 577 BGB angesprochen.
Diese Vorschrift regelt den Fall, dass eine normale Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. In diesem Fall hat der Mieter grundsätzlich ein Vorkaufsrecht. Dieses ist aber nicht der Fall, insbesondere geht es hier um keine separate Wohnung, vielmehr soll das gesamte Haus verkauft werden, wenn ich es richtig verstanden habe.
2) Kann ich auf dem Gutachterpreis bestehen?
Da ich das Gutachten nicht geprüft habe, was auch im Rahmen dieser Erstberatung leider nicht möglich ist, kann ich leider zum Inhalt des Gutachtens keine abschließende Antwort geben.
Normalerweise ist aber das gerichtlich angeforderte Gutachten im Rahmen eines solchen Verfahrens verbindlich.
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste
Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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