Verzugszinsen berechnen
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo,
ich habe kleingewerbe. Vor kurzem habe ich geholfen eine Garage auszumauern und zu verputzen. Der kunde hat die Hälfte bar bezahlt. Nach diskusionen hat er noch ein Nachlass bekommen. Jetzt steht noch die hälfte des Betrages aus. Er hatte 8 Werktage zu zahlen. Nichts passiert. Nach meinem Anruf heute sagt er, der Boden ist verschmutz und kaputt. Es muss seine Meinung nach abgeschliefen werden und neu versiegelt ( Boden ist normale Beton , da das ein Autowerkstatt ist).
Er hat ein Firma beauftragt und die kommt die Tage und deshalb hat er nicht gezahlt.
Ist das rechtens?
Er hat mir das nicht schriftlich mitgeteilt, noch sonst was. Durch meine eigene Initiative zufällig erfahren.
Darf er das überhaupt? Muss ich mir das gefallen lassen oder wie kann ich da vorgehen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
nein, das müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
Sollte ein Kunde einen Mangel rügen, muss er dieses Ihnen gegenüber anzeigen und zwar so genau und deutlich, dass Sie aus der Anzeige allein wissen, worum es geht.
Sie hätten dann das Wahlrecht gehabt, ob Sie nachbessern, oder das Werk neu herstellen wollen.
Erst nach erfolgloser Nachfristsetzung durch den Kunden (er muss Ihnen also eine Frist gesetzt haben, die Sie nicht eingehalten haben), hätte der Kunde dann eine Drittfirma beauftragen und Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen dürfen, § 637 BGB.
Unabhängig von der Frage, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, hat der Kunde sich hier also falsch verhalten.
Dann aber kann er nicht gegenrechnen und hat die ausstehenden Beträge zu zahlen. Die Zinsen sollten Sie dabei nicht vergessen.
Sie sollten nunmehr den Kunden nochmals schriftlich unter Fristsetzung von acht Tagen zur Zahlung auffordern.
Nach Ablauf dieser Frist sollten Sie dann einen Rechtsanwalt damit beauftragen, die Restkosten durchzusetzen.
Noch ein zusätzlicher Tipp:
Bei künftigen Aufträgen sollten Sie beherzigen, Auftrag und Umfang so genau wie möglich schriftlich zu fixieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sie haben eine Frage im Bereich Forderungseinzug / Inkasso?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
sehr schnelle und Kompetennte Antwort. Bin sehr zufrieden.
nach § 288 BGB beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Hier sind keine Verbraucher betreiligt, daher der höhere Zinssatz.
Sie ermiitel den Basiszinszatz für den Zeitraum (über Internet möglich), und rechnen 8,0 hinzu.
Liegt der Basiszinszatz für den Zeitraum bei zB. 0,5, würden die Zinsen dann 8,5% betragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle